Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Volksbibel 2000

- Kapitel 22 -

1
Weiter befahl der Herr dem Mose:
2
"Gebiete Aaron und seinen Söhnen, daß sie die heiligen Gaben, welche die Israeliten mir weihen, voll Ehrfurcht behandeln und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der Herr!
3
Sage zu ihnen: Wenn jemals irgendeiner von allen euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Herrn weihen, im Zustand der Unreinheit nahetritt, so soll ein solcher Mensch aus meiner Gegenwart entfernt und getötet werden. Ich bin der Herr!
4
Wer von den Nachkommen Aarons an Aussatz oder Ausfluß leidet, darf von den heiligen Gaben nicht essen, bevor er wieder rein ist. Wer irgendeinen, der sich durch eine Leiche verunreinigt hat, berührt, oder wer eine Befleckung erlitten hat,
5
oder wer ein kriechendes Tier berührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er sich irgendeine Art von Unreinheit zuzieht,
6
wer also solches berührt, bleibt bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, bis er sich gebadet hat.
7
Nach Sonnenuntergang ist er wieder rein und darf von den heiligen Gaben essen. Denn sie kommen ihm als Speise zu.
8
Von einem verendeten oder zerrissenen Tier darf er nicht essen. Er würde dadurch unrein werden. Ich bin der Herr!
9
Also sollen sie meine Anordnungen befolgen, damit sie sich keine Sünde zuziehen und sterben, weil sie das Geheiligte entweihten. Ich bin es, der Herr, der sie heiligt.
10
Kein Unbefugter darf etwas Heiliges genießen. Kein Beisasse oder Tagelöhner eines Priesters darf etwas Heiliges genießen.
11
Wenn aber der Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon essen. Ebenso dürfen die in seinem Haus geborenen Sklaven von seiner Speise essen.
12
Vermählt sich die Tochter eines Priesters mit einem Nichtpriester, so darf sie von den heiligen Abgaben nichts genießen.
13
Ist aber die Tochter eines Priesters verwitwet oder geschieden, und hat sie keine Kinder, und kehrt sie wieder in das Haus ihres Vaters zurück, so darf sie wie in ihrer Jugend von der Speise ihres Vater essen. Doch kein Unbefugter darf etwas davon genießen.
14
Wenn jemand aus Versehen Heiliges genießt, soll er das Heilige unter Beigabe des fünften Teiles des Wertes dem Priester erstatten.
15
Die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie für den Herrn erheben, nicht entweihen.
16
Sie würden sich eine strafbare Schuld aufbürden, wenn diese ihre heiligen Gaben genössen. Denn ich, der Herr, bin es, der sie heiligt."

Angenommene und nicht angenommene Opfergaben

17
Weiter gebot der Herr dem Mose:
18
"Teile Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnung mit: Wenn jemand vom Haus Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt, ob er nun dem Herrn gelobte oder freiwillige Gaben als Brandopfer darbringt,
19
so sind dazu, um euch wohlgefällig zu machen, fehlerlose, männliche Rinder, Schafe und Ziegen erforderlich.
20
Ein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr nicht darbringen. Denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
21
Will jemand dem Herrn als Friedopfer ein Rind oder ein Schaf darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler und kein Gebrechen an sich haben.
22
Tiere, die blind sind oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde haben oder mit Geschwüren, Krätze oder Flechten behaftet sind, dürft ihr dem Herrn nicht darbringen noch davon dem Herrn ein Feueropfer auf den Altar legen.
23
Ein Rind, oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es dich nicht wohlgefällig machen.
24
Ein Tier, dem die Hoden zerquetscht, zerschlagen, abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem Herrn nicht darbringen. Solche Tiere dürft ihr weder in eurem eigenen Land ziehen,
25
noch sie von einem Ausländer kaufen und als Speise eures Gottes darbringen. Da eine Verstümmelung, ein Gebrechen ihnen anhaftet, machen sie euch nicht wohlgefällig."
26
Weiter gebot der Herr dem Mose:
27
"Ein Rind oder ein Schaf oder ein Zicklein soll nach der Geburt sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an und weiterhin wird es vom Herrn, wenn es ihm als Feueropfer dargebracht wird, wohlgefällig aufgenommen werden.
28
Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an ein und demselben Tag schlachten.
29
Wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer darbringen wollt, so müßt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig macht:
30
es muß noch am gleichen Tag verzehrt werden. Ihr dürft nichts davon bis zum anderen Morgen übriglassen. Ich bin der Herr!
31
So haltet denn sorgfältig meine Gebote! Ich bin der Herr!
32
Entweiht meinen heiligen Namen nicht! Ich will inmitten der Israeliten als der Heilige verehrt werden. Ich, der Herr, bin es, der euch heiligt,
33
der euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der Herr."