Feste des HERRN
(2. Mose 23,14-19)
1
Weiter gebot der Herr dem Mose:
2
"Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des Herrn, die ihr mit heiligen Festversammlungen begehen sollt, sind folgende:
Der Sabbat
3
Sechs Tage hindurch darf gearbeitet werden. Der siebte Tag aber ist ein Tag unbedingter Ruhe mit heiliger Festversammlung. Da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten. Es ist ein Ruhetag des Herrn in allen euren Wohnsitzen.
Passah und ungesäuerte Brote
(2. Mose 12,14-28; 4. Mose 28,16-25; 5. Mose 16,1-8)
4
Dies sind die Feste des Herrn mit heiligen Festversammlungen, die ihr zur festgesetzten Zeit feiern sollt:
5
Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Paschafeier zu Ehren des Herrn statt.
6
Am fünfzehnten desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des Herrn begangen. Da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen.
7
Am ersten Tag habt ihr eine heilige Festversammlung abzuhalten. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
8
Sieben Tage lang sollt ihr dem Herrn ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tag findet wieder eine heilige Festversammlung statt. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten."
Das Fest der Erstlingsfrüchte
9
Weiter gebot der Herr dem Mose:
10
"Teile den Israeliten folgende Bestimmung mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben will, und dort die Ernte haltet, sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
11
Dieser soll dann die Garbe vor dem Herrn weben, um euch wohlgefällig zu machen. Am Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.
12
Ihr sollt an dem Tag, an dem ihr die Garbe webt, dem Herrn ein fehlerloses, einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen.
13
Dazu als Speiseopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, ein Feueropfer voll lieblichen Geruchs für den Herrn, ferner als Trankopfer noch ein Viertel Hin Wein.
14
Brot und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr nicht essen, bevor ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt. Dies Gebot hat ewige Geltung für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnsitzen.
Das Fest der Wochen
(Apostelgeschichte 2,1-13)
15
Ferner sollt ihr vom Tag nach dem Sabbat an, nämlich von dem Tag ab, an dem ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben volle Wochen abzählen.
16
Bis zu dem Tag, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr 50 Tage abzählen. Dann sollt ihr von dem neuen Getreide dem Herrn ein Speiseopfer darbringen.
17
Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote mitbringen, die aus zwei Zehntel Feinmehl bestehen und mit Sauerteig gebacken sind, als Erstlingsopfer für den Herrn.
18
Bringt ferner zu den Broten sieben fehlerlose, einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder dar - sie sollen für den Herrn ein Brandopfer sein - mit dem zugehörigen Speiseopfer und den erforderlichen Trankopfern als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn.
19
Sodann sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer und zwei einjährige Lämmer als Friedopfer darbringen.
20
Der Priester soll sie als Webeopfer weben zusammen mit den Erstlingsbroten vor dem Herrn. Diese und die zwei Lämmer sollen als Weihegabe dem Herrn und dem Priester zufallen.
21
Am gleichen Tag sollt ihr eine heilige Festversammlung ansagen lassen. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Dieses Gebot hat ewige Geltung für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnsitzen.
22
Wenn ihr in eurem Land Ernte haltet, so erntet das Feld nicht bis zum äußersten Rand ab und haltet nach der Ernte keine Nachlese! Überlaßt beides den Armen und Fremden! Ich bin der Herr, euer Gott!"
Das Fest der Posaunen
(4. Mose 29,1-6)
23
Weiter gebot der Herr dem Mose:
24
"Teile den Israeliten folgende Bestimmung mit: Am ersten Tag des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedächtnistag mit Hörnerschall, eine heilige Festversammlung.
25
Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem Herrn ein Feueropfer darbringen."
Der Tag der Versöhnung
(3. Mose 16,1-34; 4. Mose 29,7-11)
26
Weiter gebot der Herr dem Mose:
27
"Der zehnte Tag desselben siebten Monats aber ist der Sühnetag. Da sollt ihr eine heilige Festversammlung abhalten, sollt fasten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen.
28
An diesem Tag dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten. Denn es ist der Versöhnungstag, der euch Sühne vor dem Herrn, eurem Gott erwirken soll.
29
Darum soll jeder, der an diesem Tag nicht fastet, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
30
Den Menschen, der an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet, will ich aus seinen Volksgenossen hinwegraffen.
31
Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten. Dies Gebot soll ewige Geltung für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.
32
Ein Tag unbedingter Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt fasten. Am neunten Tag des Monats, am Abend, sollt ihr vom Abend bis zum folgenden Abend eure Ruhezeit einhalten."
Das Laubhüttenfest
(Nehemia 8,13-18; Sacharja 14,16-21)
33
Weiter gebot der Herr dem Mose.
34
"Teile den Israeliten folgende Bestimmung mit: Am fünfzehnten Tag desselben siebten Monats findet zu Ehren des Herrn sieben Tage lang das Laubhüttenfest statt.
35
Am ersten Tag ist heilige Festversammlung. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36
Sieben Tage hindurch sollt ihr dem Herrn ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tag eine heilige Festversammlung abhalten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen. Es ist der Schlußfesttag. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
37
Das sind die Festtage des Herrn, an denen ihr heilige Festversammlungen abhalten sollt, um dem Herrn Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speiseopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie der einzelne Tag verlangt,
38
abgesehen von den Sabbaten des Herrn und den Gaben, allen euren Gelübdeopfern und freiwilligen Gaben, die ihr dem Herrn darbringt.
39
Am fünfzehnten des siebten Monats jedoch, wenn ihr den Ertrag des Landes einholt, sollt ihr das Fest des Herrn sieben Tage lang feiern. Am ersten Tag soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tag.
40
Ihr sollt euch am ersten Tag die schönsten Früchte, Palmwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden holen und sieben Tage lang vor dem Herrn, eurem Gott fröhlich sein.
41
Dieses Fest sollt ihr jedes Jahr sieben Tage lang zu Ehren des Herrn begehen. Dieses Gebot hat ewige Geltung für alle eure Geschlechter. Im siebten Monat sollt ihr es feiern.
42
Sieben Tage lang sollt ihr da in Laubhütten wohnen. Jeder eingesessene Israelit soll in Laubhütten wohnen,
43
damit eure späteren Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten in Hütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten führte, ich, der Herr, euer Gott."
44
Mose teilte dann den Israeliten die Festzeiten des Herrn mit.