Das Gesetz der Nasiräer
(Richter 13,1-25)
1
Der Herr gebot dem Mose:
2
"Befiehl den Israeliten folgendes: Legt jemand, sei es Mann oder Frau, das Gelübde eines Nasiräers ab, um sich dem Herrn zu weihen,
3
so enthalte er sich von Wein und anderen berauschenden Getränken. Auch trinke er keinen Essig von Wein und anderen berauschenden Getränken. Er nehme überhaupt keine aus Trauben hergestellte Flüssigkeit zu sich. Selbst Trauben darf er nicht essen, weder frische noch getrocknete.
4
Während der ganzen Dauer seiner Nasiräatszeit genieße er nichts, was vom Weinstock stammt, von den Beeren angefangen bis zu den Trebern.
5
Solange sein Nasiräergelübde besteht, komme kein Schermesser auf sein Haupt. Bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem Herrn versprochen hat, soll er als Gottgeweihter gelten. Er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
6
Während der ganzen Zeit, für die er sich dem Herrn geweiht hat, darf er mit keiner Leiche in Berührung kommen.
7
Selbst wenn Vater, Mutter, Bruder oder Schwester sterben, darf er sich durch sie keine Unreinheit zuziehen; denn die Weihe seines Gottes ruht auf seinem Haupt.
8
Während der ganzen Dauer seines Nasiräats ist er dem Herrn geweiht.
9
Stirbt jemand ganz plötzlich neben ihm, so erkläre er sein geweihtes Haupt für unrein. Sobald er wieder rein wird, lasse er sein Haupt scheren; am siebten Tag lasse er es scheren.
10
Am achten Tag bringe er zwei Turteltauben oder zwei jungen Tauben zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes.
11
Der Priester richte die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer her. So erwirke er ihm Sühne für die Sünde, die er sich an der Leiche zugezogen hat. Zugleich erkläre dieser von neuem sein Haupt als geheiligt.
12
Er weihe sich dem Herrn für die Dauer seines Nasiräats und bringe ein einjähriges Lamm als Schuldopfer dar. Die schon verstrichene Zeit zählt nicht, weil er seine Weihe für unrein erklären mußte.
13
Folgende Bestimmungen gelten für den Nasiräer: Wenn die von ihm gelobte Weihezeit abläuft, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes.
14
Er bringe dem Herrn als Opfergabe dar ein einjähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer, ein einjähriges fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer und einen fehlerlosen Widder zum Friedopfer;
15
außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk, in Öl zubereitet, und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speiseopfer und den Trankopfern.
16
Der Priester opfere alles dem Herrn. Er bringe das Sünd- und Brandopfer für ihn dar.
17
Den Widder bringe er dem Herrn als Friedopfer dar, dazu den Korb mit dem ungesäuerten Backwerk. Auch das Speiseopfer und das Trankopfer soll der Priester für ihn darbringen.
18
Der Nasiräer aber schere am Eingang zum Offenbarungszelt sein geweihtes Haupt, nehme sein geweihtes Haupthaar und werfe es in das Feuer, das unter dem Friedopfer brennt.
19
Hierauf nehme der Priester den gekochten Vorderschenkel des Widders, einen ungesäuerten Kuchen und einen ungesäuerten Fladen aus dem Korb und lege es dem Nasiräer auf die Hände, nachdem sich dieser das geweihte Haar abgeschoren hat.
20
Dann schwingt sie der Priester vor dem Herrn hin und her und bringt sie so dar. Das ist eine heilige Gabe für den Priester, zusätzlich zur Widderbrust für den Darbringungsritus und zur Schenkelkeule für den Erhebungsritus. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.
21
Diese Vorschriften gelten für den Nasiräer, der ein Gelübde abgelegt hat, betreffs seiner Opfergabe, die er infolge seiner Weihe dem Herrn darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch leisten will. Wie das Gelübde, das er abgelegt hat, es verlangt, muß er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften."
Der priesterliche Segen
23
"Befiehl Aaron und seinen Söhnen: Mit diesen Worten sollt ihr die Israeliten segnen:
24
Der Herr segne dich und behüte dich!
25
Der Herr lasse sein Angesicht über dir leuchten und sei dir gnädig!
26
Der Herr wende dir sein Angesicht zu und schenke dir Frieden!
27
Wenn sie so die Israeliten unter den Schutz meines Namens stellen, will ich sie segnen."