Tägliche Opfergaben
(2. Mose 29,38-44)
2
"Gib den Israeliten folgende Verordnungen: Bringt mir gewissenhaft zur bestimmten Zeit meine Opfergaben dar, meine Feueropferspeisen zu lieblichem Geruch für mich!
3
Sage ihnen: Dies sind die Feueropfer, die ihr dem Herrn darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.
4
Das eine Lamm richte am Morgen, das andere gegen Abend her;
5
dazu ein Zehntel Efa Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl aus zerstoßenen Oliven angerührt ist, als Speiseopfer.
6
Das ist das regelmäßige Brandopfer, das schon am Sinai als Feueropfer zu lieblichem Geruch dem Herrn dargebracht wurde.
7
Als Trankopfer komme zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Spende das Weinopfer dem Herrn im Heiligtum!
8
Das zweite Lamm richte gegen Abend her! Bringe es mit einem Speiseopfer wie am Morgen und mit dem zugehörigen Trankopfer als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn dar!
Sabbat-Opfergaben
9
Am Sabbat sind zwei einjährige, fehlerlose Lämmer und zwei Zehntel mit Öl angerührtes Feinmehl als Speiseopfer mit dem zugehörigen Trankopfer darzubringen.
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Das ist das Sabbatbrandopfer, das an jedem Sabbat neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dargebracht werden muß.
Monatliche Opfergaben
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Am ersten Tag des Monats sollt ihr dem Herrn als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige, fehlerlose Lämmer,
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zu jedem Stier drei Zehntel mit Öl angerührtes Feinmehl als Speiseopfer, und zum Widder zwei Zehntel mit Öl angerührtes Feinmehl als Speiseopfer,
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und zu jedem Lamm ein Zehntel mit Öl angerührtes Feinmehl als Speiseopfer. Das ist ein Brandopfer voll lieblichen Geruchs, ein Feueropfer für den Herrn.
14
Die zugehörigen Trankopfer bestehen in einem halben Hin Wein auf jeden Stier, in einem Drittel Hin auf den Widder, in einem Viertel Hin auf das Lamm. Das ist das Neumondsbrandopfer, das bei jedem Neumond des Jahres, Monat für Monat, dargebracht werden muß.
15
Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer noch ein Ziegenbock dem Herrn als Sündopfer dargebracht werden.
Opfer zum Passahfest
(2. Mose 12,14-28; 3. Mose 23,4-8; 5. Mose 16,1-8)
16
Am vierzehnten Tag des ersten Monats soll zu Ehren des Herrn das Paschafest begangen werden.
17
Am 15. Tag dieses Monats findet eine Festfeier statt. Sieben Tage soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
18
Am ersten Tag wird am Heiligtum eine Festversammlung abgehalten. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
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Bringt als Brandopfer, das im Feuer aufgeht, zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer dar, die keinen Fehler haben dürfen;
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dazu als zugehöriges Speiseopfer Feinmehl, das mit Öl angerührt ist! Drei Zehntel sollt ihr zu dem Stier und zwei Zehntel zu dem Widder verwenden.
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Ein Zehntel sollte ihr für jedes von den sieben Lämmern gebrauchen.
22
Dazu komme ein Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.
23
Bringt dies alles dar neben dem Morgenbrandopfer, das das regelmäßige Brandopfer bildet!
24
Diese Opfer sollt ihr sieben Tage lang Tag für Tag darbringen als eine Feueropferspeise voll lieblichen Geruchs für den Herrn. Sie sind neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer herzurichten.
25
Am siebten Tag sollt ihr wieder eine Festversammlung am Heiligtum abhalten. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Opfer zum Fest der Wochen
(5. Mose 16,9-12)
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Haltet auch am Tag der Erstlinge, wenn ihr am Wochenfest dem Herrn ein Speiseopfer vom neuen Getreide darbringt, eine Festversammlung am Heiligtum! Ihr dürft da keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
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Als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den Herrn sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer;
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dazu als zugehöriges Speiseopfer Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
29
und ein Zehntel zu jedem von den sieben Lämmern,
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ferner einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken.
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Bringt all dies neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speiseopfer - fehlerlose Tiere müssen es sein - und den erforderlichen Trankopfern dar!