Gottes Neue Offenbarungen

Das vierte Buch Mose: Numeri

Volksbibel 2000

- Kapitel 19 -

Gesetze der Reinigung

1
Der Herr sprach zu Mose und Aaron:
2
"Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der Herr erläßt: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine rote fehlerfreie Kuh bringen, die kein Gebrechen hat und auf die noch kein Joch gekommen ist!
3
Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben. Man führe sie dann vor das Lager hinaus und schlachte sie vor seinen Augen.
4
Der Priester Eleasar nehme nun mit dem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal etwas von ihrem Blut in die Richtung auf die Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
5
Hierauf verbrenne man die Kuh vor seinen Augen. Ihr Fell, ihr Fleisch, ihr Blut samt ihrem Eingeweideunrat verbrenne man.
6
Dann nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesin und werfe es in das Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird.
7
Hierauf wasche der Priester seine Kleider und bade sich. Danach darf er wieder ins Lager kommen. Aber bis zum Abend bleibt der Priester noch unrein.
8
Auch derjenige, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich baden. Doch bleibt auch er bis zum Abend unrein.
9
Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einem reinen Ort aufschütten. Dort bewahre man sie für die israelitische Gemeinde auf zur Herstellung des Reinigungswassers, das als Entsündigungsmittel dient.
10
Derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein. Folgende Vorschrift gelte allezeit für die Israeliten und die Fremden, die sich bei ihnen aufhalten:
11
Wer einen menschlichen Leichnam berührt, soll sieben Tage unrein sein.
12
Er lasse sich mit dem Reinigungswasser am dritten und siebten Tag entsündigen. Dann ist er wieder rein. Will er sich aber am dritten und siebten Tag nicht entsündigen lassen, so wird er nicht rein.
13
Jeder, der die Leiche eines Verstorbenen berührt und sich danach nicht entsündigen läßt, der verunreinigt die Wohnung des Herrn. Ein solcher Mensch soll aus Israel ausgeschlossen werden. - Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt wurde, bleibt er unrein. Seine Unreinheit haftet weiter an ihm
14
Folgendes ist Gesetzesbestimmung: Stirbt jemand in einem Zelt, so wird jeder, der das Zelt betritt oder sich im Zelt befindet, für sieben Tage unrein.
15
Auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein Deckelverschluß befindet, wird unrein.
16
Ebenso wird jeder, der im Freien einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Verstorbenen oder menschliches Totengebein oder ein Grab berührt, auf sieben Tage unrein.
17
Für einen, der so unrein wurde, nehme man etwas von der Asche des verbrannten Sündopfers und gieße in einem Gefäß lebendiges Wasser darüber.
18
Einer, der rein ist, nehme Ysop, tauche ihn ins Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und Personen, die sich darin befanden, ebenso auch den, der mit Totengebein oder einem Erschlagenen oder sonst einem Toten oder einem Grab in Berührung gekommen ist.
19
Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und siebten Tag besprengen. Hat er ihn am siebten Tag entsündigt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich baden. Er wird dann am Abend wieder rein sein.
20
Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgeschlossen werden. Denn er hat das Heiligtum des Herrn verunreinigt. - Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt wurde, ist er unrein.
21
Dieses Gesetz soll bei ihnen ewige Geltung haben. Auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, wasche seine Kleider. Wer sonst noch das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.
22
Alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und jeder, der es berührt, soll bis zum Abend unrein sein."