Gottes Neue Offenbarungen

Das vierte Buch Mose: Numeri

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 19 -

Gesetze der Reinigung

1
Der Herr sprach zu Mose und Aaron:
2
"Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der Herr erläßt: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine rote fehlerfreie Kuh bringen, die kein Gebrechen hat und auf die noch kein Joch gekommen ist!
3
Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben. Man führe sie dann vor das Lager hinaus und schlachte sie vor seinen Augen.
4
Der Priester Eleasar nehme nun mit dem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal etwas von ihrem Blut in die Richtung auf die Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
5
Hierauf verbrenne man die Kuh vor seinen Augen. Ihr Fell, ihr Fleisch, ihr Blut samt ihrem Eingeweideunrat verbrenne man.
6
Dann nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesin und werfe es in das Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird.
7
Hierauf wasche der Priester seine Kleider und bade sich. Danach darf er wieder ins Lager kommen. Aber bis zum Abend bleibt der Priester noch unrein.
8
Auch derjenige, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich baden. Doch bleibt auch er bis zum Abend unrein.
9
Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einem reinen Ort aufschütten. Dort bewahre man sie für die israelitische Gemeinde auf zur Herstellung des Reinigungswassers, das als Entsündigungsmittel dient.
10
Derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein. Folgende Vorschrift gelte allezeit für die Israeliten und die Fremden, die sich bei ihnen aufhalten:
11
Wer einen menschlichen Leichnam berührt, soll sieben Tage unrein sein.
12
Er lasse sich mit dem Reinigungswasser am dritten und siebten Tag entsündigen. Dann ist er wieder rein. Will er sich aber am dritten und siebten Tag nicht entsündigen lassen, so wird er nicht rein.
13
Jeder, der die Leiche eines Verstorbenen berührt und sich danach nicht entsündigen läßt, der verunreinigt die Wohnung des Herrn. Ein solcher Mensch soll aus Israel ausgeschlossen werden. - Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt wurde, bleibt er unrein. Seine Unreinheit haftet weiter an ihm
14
Folgendes ist Gesetzesbestimmung: Stirbt jemand in einem Zelt, so wird jeder, der das Zelt betritt oder sich im Zelt befindet, für sieben Tage unrein.
15
Auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein Deckelverschluß befindet, wird unrein.
16
Ebenso wird jeder, der im Freien einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Verstorbenen oder menschliches Totengebein oder ein Grab berührt, auf sieben Tage unrein.
17
Für einen, der so unrein wurde, nehme man etwas von der Asche des verbrannten Sündopfers und gieße in einem Gefäß lebendiges Wasser darüber.
18
Einer, der rein ist, nehme Ysop, tauche ihn ins Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und Personen, die sich darin befanden, ebenso auch den, der mit Totengebein oder einem Erschlagenen oder sonst einem Toten oder einem Grab in Berührung gekommen ist.
19
Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und siebten Tag besprengen. Hat er ihn am siebten Tag entsündigt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich baden. Er wird dann am Abend wieder rein sein.
20
Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgeschlossen werden. Denn er hat das Heiligtum des Herrn verunreinigt. - Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt wurde, ist er unrein.
21
Dieses Gesetz soll bei ihnen ewige Geltung haben. Auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, wasche seine Kleider. Wer sonst noch das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.
22
Alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und jeder, der es berührt, soll bis zum Abend unrein sein."

Gesetze der Reinigung

1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Dies ist eine heilige Vorschrift über das Schlachtopfer, welche der Herr festgesetzt hat. Gebiete den Söhnen Israels, dass sie eine rote Kuh zu dir führen, die ausgewachsen, ohne Fehler ist, und noch kein Joch getragen hat;
3
diese sollt ihr Eleazar, dem Priester, übergeben, der sie aus dem Lager herausführen und vor aller Augen schlachten lassen soll.
4
Dann soll er den Finger in ihr Blut tauchen und gegen den Eingang des Zeltes hin siebenmal sprengen,
5
und die Kuh vor aller Augen verbrennen lassen; ebenso das Fell und das Fleisch, wie ihr Blut und ihr Unrat soll dem Feuer übergeben werden.
6
Sodann soll der Priester Zedernholz, Ysop, und doppelt gefärbten Karmosin in das Feuer werfen, von dem die Kuh verzehrt wird.
7
Hierauf soll er seine Kleider und seinen Leib waschen, und darnach erst darf er wieder in das Lager kommen und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Aber auch der, welcher sie verbrannt hat, soll seine Kleider und seinen Leib waschen und unrein sein bis zum Abend.
9
Jemand aber, der rein ist, soll die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie für die Gemeinde der Söhne Israels zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; denn die Kuh ward als Sündopfer verbrannt.
10
Und der, welcher die Asche der Kuh hinweggetragen hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Das soll den Söhnen Israels und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnen, als eine heilige und ewig verpflichtende Satzung gelten.
11
Wer die Leiche eines Menschen berührt und deshalb sieben Tage unrein ist,
12
soll mit diesem Wasser am dritten und siebenten Tage besprengt werden, und so wird er rein werden. Wird er am dritten Tage nicht besprengt, so kann er am siebenten nicht rein werden.
13
Jeder, der den Leichnam eines verstorbenen Menschen berührt und mit diesem gemischten Wasser nicht besprengt ist, verunreinigt das Zelt des Herrn und wird ausgetilgt werden aus Israel; denn weil er nicht mit dem Wasser der Versöhnung besprengt ward, wird er unrein sein und seine Unreinigkeit ihm anhaften.
14
Das ist die Bestimmung betreffs eines Menschen, der in einem Zelte stirbt: Alle, die in dieses Zelt eintreten, und alle Gerätschaften, welche in demselben sind, sollen sieben Tage unrein sein.
15
Ein Gefäß, das keinen Deckel hat und oben nicht zugebunden ist, soll unrein sein.
16
Wer auf dem Felde den Leichnam eines ermordeten oder gestorbenen Menschen, oder sein Gebein, oder sein Grab berührt, soll sieben Tage unrein sein.
17
Und man soll etwas von der Asche des verbrannten Sündopfers nehmen und fließendes Wasser in ein Gefäß darüber gießen.
18
Sodann soll jemand, der rein ist, Ysop in das Wasser tauchen und das ganze Zelt, und alles Geräte, und die Menschen, die mit solcher Unreinigkeit befleckt sind, damit besprengen.
19
Und so soll ein Reiner den Unreinen am dritten und siebenten Tage besprengen. Und wenn er am siebenten Tage entsündigt ist, soll er sich und seine Kleider waschen und unrein bleiben bis zum Abend.
20
Wer aber auf solche Weise nicht entsündigt ist, soll weggetilgt werden aus der Mitte der Gemeinde, weil er das Heiligtum des Herrn verunreinigt hat und mit dem Wasser der Reinigung nicht besprengt worden ist.
21
Das soll eine ewig geltende Vorschrift sein. Auch der, welcher das Wasser sprengt, soll seine Kleider waschen: Jeder, der das Entsündigungswasser berührt, soll unrein sein bis zum Abend.
22
Alles, was ein Unreiner anrührt, macht er unrein; und wer etwas davon berührt, soll unrein sein bis zum Abend.