Gottes Neue Offenbarungen

Das vierte Buch Mose: Numeri

Volksbibel 2000

- Kapitel 15 -

Gesetze über Korn- und Trankopfer

1
Der Herr gebot Mose:
2
"Gib den Israeliten folgende Weisung: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben werde,
3
und ihr bringt dem Herrn von den Rindern und Schafen ein Feueropfer dar, ein Brand- oder Friedopfer, zur Einlösung von Gelübden oder als freie Gabe oder bei Gelegenheit eurer Feste, um zu Ehren des Herrn lieblichen Opferduft aufsteigen zu lassen,
4
soll der, welcher dem Herrn seine Opfergabe darbringt, zugleich als Speiseopfer ein Zehntel Efa Feinmehl opfern, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist.
5
An Wein zum Trankopfer richte bei Brand- und Friedopfern ein Viertel Hin für jedes Lamm her!
6
Für einen Widder dagegen richte als Speiseopfer zwei Zehntel Efa Feinmahl her, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist!
7
An Wein zum Trankopfer bringe ein Drittel Hin zum lieblichen Geruch für den Herrn dar!
8
Willst du aber zur Einlösung eines Gelübdes oder als Friedopfer für den Herrn ein junges Rind als Brand- oder Schlachtopfer herrichten,
9
so bringe als Speiseopfer zu dem jungen Rind drei Zehntel Efa Feinmehl dar, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist!
10
An Wein zum Trankopfer bringe ein halbes Hin dar als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn!
11
So halte man es bei jedem Rind oder Widder, bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm!
12
Wie groß auch die Zahl ist, die ihr darbringt, so sollt ihr doch bei jedem einzelnen Stück so verfahren.
13
Jeder Einheimische hat sich an diese Bestimmungen zu halten, wenn er dem Herrn ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt.
14
Wenn sich ein Fremdling bei euch aufhält, oder wenn jemand dauernd in eurer Mitte lebt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn zubereiten will, soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.
15
Die gleiche Satzung gelte für die Gemeinde, für euch wie für den Fremdling, der sich bei euch aufhält. Eine für alle Zeiten geltende Satzung soll es für euch sein von Geschlecht zu Geschlecht. In den Dingen, die den Herrn betreffen, gilt für den Fremdling dasselbe wie für euch.
16
Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht gelten für euch wie für den Fremdling, der sich bei euch aufhält."
17
Der Herr gebot Mose:
18
"Gib den Israeliten folgende Weisung: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch führen will,
19
so bringt, bevor ihr das Getreide des Landes gebraucht, dem Herrn davon ein Hebeopfer dar!
20
Spendet von eurem ersten Mehl einen Kuchen als Hebeopfer! Wie die Hebe von der Tenne sollt ihr auch diese abliefern.
21
Gebt also von eurem ersten Mehl dem Herrn ein Hebeopfer, von Geschlecht zu Geschlecht!

Gesetze über die unbeabsichtigte Sünde

22
Wenn ihr euch unvorsätzlich vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der Herr dem Mose gegeben hat, nicht befolgt,
23
irgend etwas von dem, was euch der Herr durch Mose auftrug seit dem Tag, da der Herr Gebote erließ, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,
24
soll, falls das Vergehen von der Gemeinde nicht mit Absicht, sondern aus Versehen begangen wurde, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer herrichten zum lieblichen Geruch für den Herrn samt dem dabei erforderlichen Speise- und Trankopfer, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.
25
Der Priester erwirke damit der ganzen israelitischen Gemeinde Sühne. So wird ihnen Vergebung zuteil werden. Denn es lag nur ein Versehen vor, und sie brachten dem Herrn ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers dar, dazu ihr Sündopfer vor dem Herrn für ihr Versehen.
26
So wird dann der ganzen israelitischen Gemeinde sowie den Fremden, die sich bei ihnen aufhalten, vergeben werden. Denn das Versehen fällt der ganzen Gemeinde zur Last.
27
Wenn sich aber ein einzelner unvorsätzlich verfehlt, so bringe er eine einjährige Ziege als Sündopfer dar.
28
Der Priester soll dann dem, der sich aus Versehen einer Verfehlung gegen den Herrn schuldig gemacht hat, Sühne erwirken, indem er die Sühnegebräuche für ihn vollzieht. So wird ihm Vergebung zuteil werden.
29
Das gleiche Gesetz gilt bei euch für die israelitischen Landeseingeborenen wie für den Fremden, der in ihrer Mitte sich aufhält, für den Fall, daß sich jemand unabsichtlich verfehlt.

Gesetz über die anmaßende Sünde

30
Wer aber vorsätzlich sündigt (wörtlich: mit erhobener Hand etwas tut), sei er Landeseingeborener oder Fremdling, der lästert den Herrn. Ein solcher soll aus dem Volk ausgerottet werden.
31
Denn er hat das Wort des Herrn verachtet und sein Gebot übertreten. Ein solcher soll ohne Gnade ausgerottet werden. Seine Schuld komme über ihn!"

Strafe für die Verletzung des Sabbats

(2. Mose 31,12-17)
32
Als die Israeliten in der Wüste waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbat Holz auflas.
33
Die Leute, die ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, brachten ihn zu Mose und Aaron und zur ganzen Gemeinde.
34
Man brachte ihn in Gewahrsam. Denn es war noch keine Bestimmung darüber getroffen, was mit ihm zu geschehen habe.
35
Da befahl der Herr dem Mose: "Der Mann soll mit dem Tod bestraft werden! Die ganze Gemeinde steinige ihn außerhalb des Lagers!"
36
So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager und steinigte ihn zu Tode, wie der Herr dem Mose geboten hatte.

Quasten an den Kleidern

37
Der Herr gebot Mose:
38
"Gib den Israeliten folgende Weisung: Sie sollen sich Quasten an die Zipfel ihrer Kleider ansetzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.
39
Das ist der Zweck der Quasten: Ihr sollt euch, wenn ihr sie seht, an alle Gebote des Herrn erinnern, um sie zu erfüllen, ohne den Gelüsten eurer Herzen und Augen zu folgen, durch die ihr euch so gern zum Abfall verführen laßt.
40
Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk sein und sie befolgen und so eurem Gott geheiligt sein.
41
Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der Herr, euer Gott!"