Gottes Neue Offenbarungen

Das vierte Buch Mose: Numeri

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 29 -

Opfer am Fest der Posaunen

(3. Mose 23,23-25)
1
Haltet auch am ersten Tag des siebten Monats eine Festversammlung am Heiligtum ab! Ihr dürft da keinerlei Werksarbeit verrichten. An diesem Tag sollt ihr die Posaunen blasen.
2
Als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den Herrn sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige, fehlerlose Lämmer,
3
dazu als zugehöriges Speiseopfer Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
4
und ein Zehntel zu jedem von den sieben Lämmern,
5
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken,
6
außer dem Neumondbrandopfer mit dem zugehörigen Speiseopfer und dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speiseopfer und den zugehörigen Trankopfern, wie sie vorgeschrieben sind, als ein Feueropfer voll lieblichen Geruchs für den Herrn.

Opfer am Tag der Versöhnung

(3. Mose 16,1-34; 3. Mose 23,26-32)
7
Auch am zehnten Tag dieses siebten Monats soll ihr am Heiligtum eine Festversammlung halten und fasten. Ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten.
8
Als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den Herrn sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige, fehlerlose Lämmer,
9
dazu als zugehöriges Speiseopfer Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
10
und ein Zehntel zu jedem von den sieben Lämmern,
11
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer außer dem Versöhnungssündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speiseopfer und den erforderlichen Trankopfern.

Opfergaben zum Laubhüttenfest

(5. Mose 16,13-17)
12
Auch am 15. Tag des siebten Monats sollt ihr am Heiligtum eine Festversammlung abhalten. Ihr dürft da keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt zu Ehren des Herrn ein Fest von sieben Tagen feiern.
13
Als Brandopfer, das dem Feuer zu lieblichem Geruch für den Herrn übergeben wird, sollt ihr darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, und vierzehn einjährige Lämmer. Es dürfen nur fehlerlose Tiere sein.
14
Dazu als zugehöriges Speiseopfer Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, drei Zehntel für jeden von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den Widdern
15
und ein Zehntel zu jedem von den vierzehn Lämmern,
16
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer neben dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
17
Am zweiten Tag: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige, fehlerlose Lämmer,
18
dazu das zugehörige Speiseopfer und die erforderlichen Trankopfer zu den Stieren, Widdern und Lämmern nach ihrer Zahl, wie es vorgeschrieben ist;
19
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speiseopfer und den erforderlichen Trankopfern.
20
Am dritten Tag elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige, fehlerlose Lämmer,
21
dazu das zugehörige Speiseopfer und die erforderlichen Trankopfer zu den Stieren, Widdern und Lämmern nach ihrer Zahl, wie es vorgeschrieben ist;
22
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
23
Am vierten Tag zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige, fehlerlose Lämmer,
24
dazu das zugehörige Speiseopfer und die erforderlichen Trankopfer zu den Stieren, Widdern und Lämmern nach ihrer Zahl, wie es vorgeschrieben ist;
25
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
26
Am fünften Tag neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige, fehlerlose Lämmer,
27
dazu das zugehörige Speiseopfer und die erforderlichen Trankopfer zu den Stieren, Widdern und Lämmern nach ihrer Zahl, wie es vorgeschrieben ist;
28
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
29
Am sechsten Tag acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige, fehlerlose Lämmer,
30
dazu das zugehörige Speiseopfer und die erforderlichen Trankopfer zu den Stieren, Widdern und Lämmern nach ihrer Zahl, wie es vorgeschrieben ist;
31
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
32
Am siebten Tag sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige, fehlerlose Lämmer,
33
dazu das zugehörige Speiseopfer und die erforderlichen Trankopfer zu den Stieren, Widdern und Lämmern nach ihrer Zahl, wie es vorgeschrieben ist;
34
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
35
Am achten Tag sollt ihr wieder eine Festversammlung halten. Ihr dürft da keine Werktagsarbeit verrichten.
36
Als Brandopfer, das zu lieblichem Geruch für den Herrn dem Feuer übergeben wird, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige, fehlerlose Lämmer,
37
dazu das zugehörige Speiseopfer und die erforderlichen Trankopfer zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern nach ihrer Zahl, wie es vorgeschrieben ist;
38
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
39
Das sollt ihr dem Herrn an euren Festzeiten darbringen, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden oder als freiwillige Gaben an Brandopfern, Speiseopfern, Trankopfern oder Friedopfern darbringen werdet."
40
(30:1) So gab denn Mose den Israeliten Anweisungen, ganz wie der Herr dem Mose geboten hatte.

Opfer am Fest der Posaunen

(3. Mose 23,23-25)
1
Auch der erste Tag des siebenten Monats soll euch ehrwürdig und heilig sein; keine knechtliche Arbeit sollt ihr an demselben tun, weil er der Tag des Posaunenschalles ist.
2
Und ihr sollt dem Herrn als Brandopfer, zum lieblichen Geruche, einen jungen Stier von der Herde, einen Widder, und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
3
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, zwei Zehntel zu jedem Widder,
4
ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer;
5
und einen Ziegenbock als Sündopfer, der zur Sühne für das Volk dargebracht wird;
6
außer dem Brandopfer am ersten Tage des Monats mit den dazu gehörigen Speiseopfern, und dem immerwährenden Brandopfer mit den herkömmlichen Trankopfern; nach derselben Weise sollt ihr es zum lieblichen Geruche, als Feueropfer dem Herrn darbringen.

Opfer am Tag der Versöhnung

(3. Mose 16,1-34; 3. Mose 23,26-32)
7
Auch der zehnte Tag dieses siebenten Monats soll euch heilig und ehrwürdig sein, und ihr sollt euch kasteien; keine knechtliche Arbeit tuet an demselben.
8
Als Brandopfer sollt ihr dem Herrn zum lieblichen Geruche einen jungen Stier von der Herde, einen Widder, sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
9
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, zwei Zehntel zu jedem Widder,
10
ein Zehntel eines Zehntels zu jedem der sieben Lämmer;
11
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer denen, welche gewöhnlich zur Sühne als Schuldopfer dargebracht werden, und zum immerwährenden Brandopfer, mit dem Speiseopfer und den Trankopfern dazu.

Opfergaben zum Laubhüttenfest

(5. Mose 16,13-17)
12
Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats aber, der euch heilig und ehrwürdig sein soll, sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun, sondern dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern.
13
Und ihr sollt das Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn dreizehn junge Stiere von der Herde, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
14
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem der dreizehn jungen Stiere; und zwei Zehntel zu je einem Widder der zwei Widder;
15
und ein Zehntel eines Zehntels zu jedem der vierzehn Lämmer;
16
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer, und nebst dem Speiseopfer und den Trankopfern dazu.
17
Am andern Tage sollt ihr zwölf junge Stiere von der Herde, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
18
und sollt Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, nach der Vorschrift darbringen;
19
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
20
Am dritten Tage sollt ihr elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
21
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem; zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
22
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
23
Am vierten Tage sollt ihr zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
24
dazu Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
25
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
26
Am fünften Tage sollt ihr neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
27
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben:
28
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
29
Am sechsten Tage sollt ihr acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
30
und Speiseopfer und Trankopfer, zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
31
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
32
Am siebenten Tage sollt ihr sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
33
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
34
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
35
Am achten Tage, der hochfestlich ist, sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun,
36
und als Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
37
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu dem jungen Stiere, zu den Widdern, zu den Lämmern, wie vorgeschrieben;
38
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
39
Diese Opfer sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen; außer dem was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben an Brandopfern, an Speiseopfern, an Trankopfern, und an Friedopfern darbringt.