Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 7 -

Das Gesetz vom Schuldopfer

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: Es ist hochheilig.
2
An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten. Das Blut soll er ringsum an den Altar sprengen.
3
Das ganze Fett davon soll er darbringen: den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt
4
die beiden Nieren mit ihrem Fett, das an den Lendenmuskeln sitzt, und den Leberlappen. Bei den Nieren soll er es abnehmen.
5
Der Priester lasse es dann auf dem Altar als Feueropfer für den Herrn in Rauch aufgehen. So ist es ein Schuldopfer.
6
Alle männlichen Glieder der Priesterschaft dürfen davon essen. An heiliger Stätte muß es verzehrt werden. Es ist hochheilig.
7
Was vom Sündopfer gilt, gilt auch vom Schuldopfer: für beide gilt dieselbe Bestimmung: es soll dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzogen hat.
8
Dem Priester, der für jemand das Brandopfer darbringt, soll die Haut des Brandopfertieres, das er dargebracht hat, zufallen.
9
Ferner soll jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was in der Pfanne oder auf der Platte bereitet wird, dem Priester gehören, der es darbringt.
10
Aber jedes Speiseopfer, das mit Öl zubereitet oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Das Gesetz der Friedensopfer

(3. Mose 3,1-17)
11
Folgende Bestimmungen gelten für die Friedopfer, die man dem Herrn darbringt:
12
Wenn jemand ein solches zur Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer noch ungesäuerte, mit Öl bereitete Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl angemengtes Feinmehl zu Kuchen zubereitet, darbringen.
13
Mit Kuchen von gesäuertem Brotteig bringe er seine Opfergabe dar nebst dem Opfertier, in dem sein Dankfriedopfer besteht.
14
Je einen davon soll er als Hebe für den Herrn zu jeder Opfergabe darbringen. Es soll dem Priester gehören, der das Blut des Friedopfers aussprengt.
15
Das Fleisch des Dankfriedopfers muß am Tag seiner Darbringung gegessen werden. Man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen.
16
Wenn aber die Opfergabe auf Grund eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freie Leistung ist, dann soll das Fleisch zwar am Tag der Darbringung des Opfers gegessen werden, doch darf das, was davon übriggeblieben ist, noch am Tag darauf genossen werden.
17
Was aber am dritten Tag vom Opferfleisch übrig ist, muß verbrannt werden.
18
Denn wenn man noch am dritten Tag vom Fleisch des Friedopfers äße, so würde dies nicht recht sein. Es würde dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet werden, sondern als verdorben gelten, und jeder, der davon äße, würde Schuld auf sich laden.
19
Auch solches Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Sonstiges Opferfleisch darf jeder Reine essen.
20
Wer Fleisch von einem Friedopfer des Herrn genießt und mit Unreinheit behaftet ist, den soll man aus seinen Volksgenossen ausstoßen.
21
Wer mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder einem unreinen Tier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und doch vom Fleisch des Friedopfers, das dem Herrn dargebracht worden ist, genießt, der soll aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden."

Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden

22
Weiter gebot der Herr dem Mose:
23
"Gib den Israeliten folgende Weisung: Eßt keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen.
24
Das Fett von gefallenen oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken gebraucht werden. Aber essen dürft ihr es nicht.
25
Denn jeder, der Fett von Tieren genießt, die man dem Herrn als Feueropfer darbringen kann, der soll, wenn er es genießt, aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden.
26
Ebenso dürft ihr auch in keinem eurer Wohnsitze Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
27
Wer irgendwelches Blut genießt, soll aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden."

Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen

28
Weiter gebot der Herr dem Mose:
29
"Teile den Israeliten folgende Weisung mit: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, der soll dem Herrn von seinem Friedopfer den schuldigen Anteil darbringen.
30
Er selber soll die Stücke herbeibringen, die dem Herrn als Feueropfer gehören. Er bringe das Fett nebst der Brust; die Brust, damit sie als Webeopfer vor dem Herrn gewebt werde.
31
Das Fett aber lasse der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Friedopfern dem Priester als Hebe geben.
33
Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett eines Friedopfers darbringt, dem soll als Anteil die rechte Keule zufallen.
34
Denn die Webebrust und die Hebekeule nehme ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Friedopfern und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine immerfort zu leistende Gebühr von seiten der Israeliten."
35
Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des Herrn seit dem Tag, an dem er sie zu sich herantreten ließ, damit sie dem Herrn als Priester dienten;
36
ihn überwies der Herr ihnen am Tag, da er sie salbte, als eine Gabe von seiten der Israeliten. Es ist eine immerwährende, von Geschlecht zu Geschlecht ihnen obliegende Gebühr.
37
Dies sind die Bestimmungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sünd- und Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Friedopfer,
38
die der Herr auf dem Berg Sinai dem Mose geboten hat, als er den Israeliten befahl, in der Wüste Sinai ihre Opfergaben dem Herrn darzubringen.

Das Gesetz vom Schuldopfer

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Und dies sind die Vorschriften des Schuldopfers: Es ist hochheilig;
2
darum soll da, wo das Brandopfer geschlachtet werden wird, auch das Schuldopfer geschlachtet werden; das Blut desselben soll rings um den Altar gegossen werden.
3
Man soll davon den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, opfern;
4
beide Nieren, und das Fett, das an den Weichen liegt, und das Netz der Leber mit den Nieren.
5
Und der Priester soll es auf dem Altare verbrennen; es ist ein dem Herrn für die Schuld dargebrachtes Feueropfer.
6
Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von diesem Fleische an heiliger Stätte essen, weil es hochheilig ist.
7
Wie das Sündopfer, so wird auch das Schuldopfer dargebracht; für beide Opfer soll die gleiche Vorschrift gelten. Dem Priester, der sie opfert, sollen sie gehören.
8
Der Priester, welcher das Brandopfer darbringt, soll das Fell desselben erhalten.
9
Und jedes Speiseopfer von feinem Mehl, das im Ofen gebacken wird, sowie alles, was auf dem Roste oder in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt;
10
es mag mit Öl angemacht oder trocken sein, unter alle Söhne Aarons soll es zu gleichem Teil für jeden verteilt werden.

Das Gesetz der Friedensopfer

(3. Mose 3,1-17)
11
Das sind die Vorschriften über das Friedopfer, das dem Herrn dargebracht wird.
12
Wird es als Dankopfer dargebracht, so soll man ungesäuerte, mit Öl angemachte Brote opfern und ungesäuerte Kuchen, mit Öl bestrichen, und geröstetes feines Mehl, und Kuchen mit Öl angemacht,
13
auch gesäuerte Brote zu dem Dankopfer, das als Friedopfer dargebracht wird;
14
und zwar soll davon je eines als Erstling dem Herrn geopfert werden, dieses gehöre dem Priester, der das Blut des Schlachtopfers ausgießt.
15
Das Fleisch davon aber soll an demselben Tage gegessen werden, und nichts davon soll bis zum Morgen übrigbleiben.
16
Bringt jemand infolge eines Gelübdes oder freiwillig ein Schlachtopfer dar, so soll es ebenfalls an demselben Tage gegessen werden; wenn aber etwas zum anderen Tage übrigbleibt, so darf auch das gegessen werden.
17
Was sich aber am dritten Tage vorfindet, soll mit Feuer verbrannt werden.
18
Sollte jemand noch am dritten Tage von dem Fleische des Friedopfers essen, so soll das Opfer ungültig sein und dem Darbringenden nichts nützen; ja, wer sich mit solcher Speise verunreinigt, soll der Übertretung schuldig sein.
19
Fleisch, welches mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden; im übrigen mag jeder, der rein ist, Fleisch essen.
20
Wer, während er mit Unreinheit behaftet ist, von dem Fleische des Friedopfers ißt, das dem Herrn dargebracht ist, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
21
Und wenn jemand mit der Unreinigkeit eines Menschen, oder eines Stück Viehes, oder einer anders Sache, die verunreinigen kann, in Berührung gekommen ist und von diesem Fleische ißt, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke.

Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden

22
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
23
Sage den Söhnen Israels: Das Fett von Schafen und Rindern und Ziegen sollt ihr nicht essen.
24
Das Fett eines gefallenen Aases und eines Tieres, das von einem wilde Tiere ergriffen ward, möge euch zu verschiedenem Gebrauche dienen.
25
Wer Fett ißt, das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
26
Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh.
27
Jeder, welcher Blut ißt, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.

Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen

28
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
29
Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.
30
Mit eigenen Händen soll er das Fett des Opfertieres und die Brust bringen; und nachdem er beides dem Herrn geopfert und geheiligt hat, soll er es dem Priester übergeben,
31
welcher das Fett auf dem Altare verbrennen soll; das Bruststück aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Auch das rechte Schulterstück des Friedopfertieres soll dem Priester als Anteil zufallen.
33
Derjenige, welcher von den Söhnen Aarons das Blut und Fett darbringt, soll als seinen Anteil auch das rechte Schulterstück haben.
34
Denn das Bruststück der Erhebung und das Schulterstück der Trennung habe ich von den Söhnen Israels, von ihren Friedopfern, genommen und sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen durch ewiggeltendes Gesetz vom ganzen Volke Israel gegeben.
35
Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne nach den heiligen Gebräuchen des Herrn an dem Tage, an welchem Moses sie hintreten ließ, das Priestertum zu verwalten;
36
und dies hat der Herr befohlen, ihnen seitens der Söhne Israels zu geben, als ewige Verbindlichkeit für ihre Geschlechter.
37
Dies sind die Vorschriften über das Brandopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer, und für die Einweihungs- und die Friedopfer,
38
welche der Herr Moses auf dem Berge Sinai gab, als er den Söhnen Israels befahl, dem Herrn ihre Opfer in der Wüste Sinai darzubringen.