Das Gesetz vom Schuldopfer
(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: Es ist hochheilig.
2
An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten. Das Blut soll er ringsum an den Altar sprengen.
3
Das ganze Fett davon soll er darbringen: den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt
4
die beiden Nieren mit ihrem Fett, das an den Lendenmuskeln sitzt, und den Leberlappen. Bei den Nieren soll er es abnehmen.
5
Der Priester lasse es dann auf dem Altar als Feueropfer für den Herrn in Rauch aufgehen. So ist es ein Schuldopfer.
6
Alle männlichen Glieder der Priesterschaft dürfen davon essen. An heiliger Stätte muß es verzehrt werden. Es ist hochheilig.
7
Was vom Sündopfer gilt, gilt auch vom Schuldopfer: für beide gilt dieselbe Bestimmung: es soll dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzogen hat.
8
Dem Priester, der für jemand das Brandopfer darbringt, soll die Haut des Brandopfertieres, das er dargebracht hat, zufallen.
9
Ferner soll jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was in der Pfanne oder auf der Platte bereitet wird, dem Priester gehören, der es darbringt.
10
Aber jedes Speiseopfer, das mit Öl zubereitet oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
Das Gesetz der Friedensopfer
(3. Mose 3,1-17)
11
Folgende Bestimmungen gelten für die Friedopfer, die man dem Herrn darbringt:
12
Wenn jemand ein solches zur Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer noch ungesäuerte, mit Öl bereitete Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl angemengtes Feinmehl zu Kuchen zubereitet, darbringen.
13
Mit Kuchen von gesäuertem Brotteig bringe er seine Opfergabe dar nebst dem Opfertier, in dem sein Dankfriedopfer besteht.
14
Je einen davon soll er als Hebe für den Herrn zu jeder Opfergabe darbringen. Es soll dem Priester gehören, der das Blut des Friedopfers aussprengt.
15
Das Fleisch des Dankfriedopfers muß am Tag seiner Darbringung gegessen werden. Man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen.
16
Wenn aber die Opfergabe auf Grund eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freie Leistung ist, dann soll das Fleisch zwar am Tag der Darbringung des Opfers gegessen werden, doch darf das, was davon übriggeblieben ist, noch am Tag darauf genossen werden.
17
Was aber am dritten Tag vom Opferfleisch übrig ist, muß verbrannt werden.
18
Denn wenn man noch am dritten Tag vom Fleisch des Friedopfers äße, so würde dies nicht recht sein. Es würde dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet werden, sondern als verdorben gelten, und jeder, der davon äße, würde Schuld auf sich laden.
19
Auch solches Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Sonstiges Opferfleisch darf jeder Reine essen.
20
Wer Fleisch von einem Friedopfer des Herrn genießt und mit Unreinheit behaftet ist, den soll man aus seinen Volksgenossen ausstoßen.
21
Wer mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder einem unreinen Tier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und doch vom Fleisch des Friedopfers, das dem Herrn dargebracht worden ist, genießt, der soll aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden."
Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden
22
Weiter gebot der Herr dem Mose:
23
"Gib den Israeliten folgende Weisung: Eßt keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen.
24
Das Fett von gefallenen oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken gebraucht werden. Aber essen dürft ihr es nicht.
25
Denn jeder, der Fett von Tieren genießt, die man dem Herrn als Feueropfer darbringen kann, der soll, wenn er es genießt, aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden.
26
Ebenso dürft ihr auch in keinem eurer Wohnsitze Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
27
Wer irgendwelches Blut genießt, soll aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden."
Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen
28
Weiter gebot der Herr dem Mose:
29
"Teile den Israeliten folgende Weisung mit: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, der soll dem Herrn von seinem Friedopfer den schuldigen Anteil darbringen.
30
Er selber soll die Stücke herbeibringen, die dem Herrn als Feueropfer gehören. Er bringe das Fett nebst der Brust; die Brust, damit sie als Webeopfer vor dem Herrn gewebt werde.
31
Das Fett aber lasse der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Friedopfern dem Priester als Hebe geben.
33
Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett eines Friedopfers darbringt, dem soll als Anteil die rechte Keule zufallen.
34
Denn die Webebrust und die Hebekeule nehme ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Friedopfern und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine immerfort zu leistende Gebühr von seiten der Israeliten."
35
Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des Herrn seit dem Tag, an dem er sie zu sich herantreten ließ, damit sie dem Herrn als Priester dienten;
36
ihn überwies der Herr ihnen am Tag, da er sie salbte, als eine Gabe von seiten der Israeliten. Es ist eine immerwährende, von Geschlecht zu Geschlecht ihnen obliegende Gebühr.
37
Dies sind die Bestimmungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sünd- und Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Friedopfer,
38
die der Herr auf dem Berg Sinai dem Mose geboten hat, als er den Israeliten befahl, in der Wüste Sinai ihre Opfergaben dem Herrn darzubringen.