(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 7,1-10)
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(5:20) Weiter gebot der Herr dem Mose:
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(5:21) "Vergeht sich jemand und macht sich einer Veruntreuung gegen den Herrn schuldig, indem er seinem Nächsten gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt
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(5:22) oder das Verlorene, das er gefunden hat, ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendeiner Handlung, durch die sich ein Mensch versündigen kann,
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(5:23) wenn er sich so vergeht und Schuld auf sich lädt, so soll er das Entwendete, das er an sich genommen, oder das Erpreßte, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm übergeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat,
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(5:24) oder all das, weswegen er falsch geschworen hat, zurückstellen, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen. Er soll es dem Eigentümer am Tag, an dem er sein Schuldopfer darbringt, zurückerstatten.
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(5:25) Als Buße bringe er für den Herrn einen fehlerlosen Widder vom Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester.
7
(5:26) Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem Herrn erwirkt hat, wird ihm jede Handlung vergeben werden, durch die sich einer verschulden kann."
Das Gesetz des Brandopfers
(3. Mose 1,1-17)
8
(6:1) Weiter gebot der Herr dem Mose:
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(6:2) "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Dies sind die Bestimmungen für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben. Es soll damit das Altarfeuer brennend erhalten werden.
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(6:3) Der Priester ziehe sein linnenes Gewand über und lege sich linnene Unterbeinkleider an und räume die Asche weg, in die das Brandopfer vom Feuer verwandelt worden ist, und schütte sie neben den Altar.
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(6:4) Dann ziehe er seine Kleider aus, lege andere Kleider an und bringe die Asche vor das Lager hinaus an einen reinen Ort.
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(6:5) Das Feuer auf dem Altar soll stets in Brand gehalten werden und nie erlöschen. Jeden Morgen setze der Priester Holzscheite darauf in Brand, lege das Brandopfer darüber und lasse darauf die Fettstücke der Friedopfer in Rauch aufgehen.
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(6:6) Immerfort soll das Feuer auf dem Altar brennen; nie darf es erlöschen.
Das Gesetz des Speisopfers
(3. Mose 2,1-16)
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(6:7) Für das Speiseopfer gelten folgende Bestimmungen: Die Söhne Aarons sollen es vor den Herrn an den Altar bringen.
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(6:8) Dann nehme einer eine Handvoll von dem Feinmehl und dem Öl des Speiseopfers, dazu den gesamten Weihrauch auf dem Speiseopfer, und lasse es auf dem Altar im Rauch aufgehen zu lieblichem Geruch, als Duftteil für den Herrn.
16
(6:9) Was dann noch übrig ist von ihm, sollen Aaron und seine Söhne essen. Ungesäuert soll es an heiliger Stätte genossen werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
17
(6:10) Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Ich habe es als ihren Anteil von meinen Feueropfern bestimmt. Hochheilig ist es wie das Sünd- und das Schuldopfer.
18
(6:11) Alle männlichen Nachkommen Aarons dürfen es essen. Dieses Gesetz hat ewige Geltung in allen euren Geschlechtern. Jeder, der sie anrührt, wird geheiligt."
19
(6:12) Weiter gebot der Herr dem Mose:
20
(6:13) "Die Opfergabe, die Aaron und seine Söhne dem Herrn an dem Tag opfern sollen, an dem einer gesalbt wird, bestehe in einem Zehntel Efa Feinmehl als regelmäßigem Speiseopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere am Abend.
21
(6:14) Auf einer Platte soll es mit Öl zurbereitet werden. Eingerührt sollst du es darbringen. In Stücken gebacken, sollst du es als Speiseopfer zu lieblichem Geruch für den Herrn darbringen.
22
(6:15) Der Priester, der an Aarons Statt aus der Reihe seiner Söhne gesalbt ist, soll es nach ewig geltender Satzung für den Herrn herrichten. Als Ganzopfer soll es verbrannt werden.
23
(6:16) Denn jedes Speiseopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf davon nicht gegessen werden."
Das Gesetz des Sündopfers
(3. Mose 4,1-35; 3. Mose 5,1-13)
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(6:17) Weiter gebot der Herr dem Mose:
25
(6:18) "Teile Aaron und seinen Söhnen diese Weisung mit: Folgende Bestimmungen gelten für das Sündopfer: An dem Ort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll das Sündopfer vor dem Herrn geschlachtet werden. Es ist hochheilig.
26
(6:19) Nur der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen. An heiliger Stätte, im Vorhof des Offenbarungszeltes, soll es gegessen werden.
27
(6:20) Jeder, der das Fleisch davon berührt, wird heilig, und wenn etwas von dem Blut an sein Kleid spritzt, so mußt du den Teil, der bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen.
28
(6:21) Ein irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, muß zerbrochen werden. Ist es in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
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(6:22) Nur die männlichen Angehörigen der Priesterschaft dürfen davon essen. Es ist hochheilig.
30
(6:23) Aber alle Sündopfer, von denen ein Teil des Blutes in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, um im Heiligtum zur Sühnung zu dienen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind im Feuer zu verbrennen.