Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 6 -

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 7,1-10)
1
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2
Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem Herrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht,
3
oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut;
4
wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat,
5
oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
6
Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
7
So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

Das Gesetz des Brandopfers

(3. Mose 1,1-17)
8
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
9
Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis an den Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden.
10
Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinenen Beinkleider an seinen Leib und soll die Asche aufheben, die das Feuer auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten.
11
und soll seine Kleider darnach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte.
12
Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und obendarauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer darauf anzünden.
13
Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen.

Das Gesetz des Speisopfers

(3. Mose 2,1-16)
14
Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar.
15
Es soll einer abheben eine Handvoll Semmelmehl vom Speisopfer und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN.
16
Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
17
Sie sollen's nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, den ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen ein Hochheiliges sein gleichwie das Sündopfer und Schuldopfer.
18
Was männlich ist unter den Kindern Aarons, die sollen's essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: es soll sie niemand anrühren, er sei den geweiht.
19
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
20
Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage der Salbung: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.
21
In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HERRN.
22
Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun; das ist ein ewiges Recht. Es soll dem HERRN ganz verbrannt werden;
23
denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.

Das Gesetz des Sündopfers

(3. Mose 4,1-35; 3. Mose 5,1-13)
24
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
25
Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist ein Hochheiliges.
26
Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
27
Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.
28
Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
29
Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges.
30
Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.
(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 7,1-10)
1
Der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Jemand, der sündigt und mit Verachtung des Herrn seinem Nächsten etwas bei ihm Hinterlegtes und seiner Treue Anvertrautes ableugnet, oder mit Gewalt etwas erpresst, oder ein Unrecht antut,
3
oder etwas Verlornes findet, und es ableugnet, und überdies einen falschen Eid schwört, oder welche Handlung immer von den vielen begeht, durch welche die Menschen zu sündigen pflegen,
4
soll, seiner Schuld bewusst,
5
alles, was er betrügerisch behalten wollte, vollständig, und dazu den fünften Teil dem Eigentümer, dem er den Schaden zugefügt hat, zurückerstatten.
6
Und als Sündopfer soll er einen fehlerfreien Widder aus seiner Herde darbringen und ihn dem Priester geben, nach Schätzung und Größe des Vergehens;
7
und dieser soll für ihn vor dem Herrn beten, und es wird ihm jede Tat vergeben werden, durch welche er sich versündigt hat.

Das Gesetz des Brandopfers

(3. Mose 1,1-17)
8
Weiter redete der Herr zu Moses und sprach:
9
Gebiete Aaron und seinen Söhnen: Dies sind die Vorschriften für das Brandopfer: Es soll auf dem Altare die ganze Nacht bis zum Morgen brennen; und das Feuer soll von demselben Altare sein.
10
Der Priester soll das Obergewand und die linnenen Hüftkleider anziehen, und soll die Asche entfernen, zu welcher das Feuer das Opfer ausgebrannt hat, und neben den Altar tun.
11
Hierauf soll er die genannten Kleider ablegen, und andere anziehen, und die Asche außerhalb des Lagers schaffen, und an einem ganz reinen Orte zu Staub werden lassen.
12
Das Feuer aber auf dem Altare soll immerdar brennen, und der Priester soll es nähren, indem er jeden Morgen Holz dazu legt, und soll das Brandopfer darauflegen, und über diesem das Fett des Friedopfers verbrennen.
13
Dies ist das ewige Feuer, das nimmer auf dem Altare erlöschen soll.

Das Gesetz des Speisopfers

(3. Mose 2,1-16)
14
Das sind die Bestimmungen über das Speiseopfer und die Trankopfer, welche die Söhne Aarons vor dem Herrn und vor dem Altare darbringen sollen.
15
Der Priester soll eine Handvoll mit Öl angemachten feinen Mehles nehmen und allen Weihrauch, der auf das Mehl gelegt ist, und es auf dem Altare verbrennen als Gedächtnis zum süßen Geruche für den Herrn.
16
Den übrigen Teil des feinen Mehles soll Aaron samt seinen Söhnen ungesäuert essen; am heiligen Orte, im Vorhofe des Zeltes soll er es essen.
17
Darum aber soll es nicht gesäuert werden, weil ein Teil davon als Feueropfer des Herrn dargebracht wird. Es soll hochheilig sein, wie das Sündopfer und das Schuldopfer.
18
Nur die männlichen Nachkommen Aarons sollen es essen. Dies sei ein ewig geltendes Gesetz für euch von Geschlecht zu Geschlecht, über die Speiseopfer des Herrn: jeder, der sie berührt, wird geheiligt sein.
19
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
20
Dies ist die Gabe, welche Aaron und seine Söhne dem Herrn am Tage ihrer Salbung darbringen sollen. Den zehnten Teil eines Epha feinen Mehles sollen sie als stets dauerndes Speiseopfer darbringen, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere am Abend.
21
In der Pfanne soll es, mit Öl angemacht, gebacken werden. Noch warm soll es dem Herrn zum süßen Geruche
22
der Priester darbringen, welcher rechtmäßig dem Vater nachfolgt, und ganz soll es auf dem Altare verbrannt werden;
23
denn jedes Speiseopfer der Priester soll vom Feuer verzehrt werden, und es soll niemand davon essen.

Das Gesetz des Sündopfers

(3. Mose 4,1-35; 3. Mose 5,1-13)
24
Der Herr aber redete zu Moses und sprach:
25
Sage zu Aaron und seinen Söhnen: Dies sind die Vorschriften über das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer dargebracht wird, soll es vor dem Herrn geschlachtet werden; es ist hochheilig.
26
Der Priester, welcher es darbringt, soll es an heiligem Orte, im Vorhofe des Zeltes verzehren.
27
Was immer mit seinem Fleische in Berührung kommt, wird geheiligt werden. Wenn ein Kleid mit seinem Blute bespritzt wird, so soll es am heiligen Orte gewaschen werden.
28
Ein irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, soll zerbrochen werden; wurde es aber in einem ehernen Gefäße gekocht, so soll dieses abgerieben und mit Wasser ausgespült werden.
29
Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von seinem Fleische essen, weil es hochheilig ist.
30
Das für die Sünde geschlachtete Opfer aber, dessen Blut in das Zelt des Zeugnisses zur Vornahme der Versöhnung im Heiligtume gebracht wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden.