Das Schuldopfer
(3. Mose 4,1-35; 3. Mose 6,24-30)
1
Wenn jemand sündigt, indem er die Stimme des Beschwörenden anhört und Zeuge ist, weil er es entweder selbst gesehen, oder es sonst weiß, so wird er, falls er es nicht anzeigt, Schuld auf sich laden.
2
Wenn jemand etwas Unreines berührt, es sei ein von einem Tier getötetes, oder von selbst gestorbenes Wesen, oder irgend ein Gewürm, ohne an seine Unreinigkeit zu denken, der ist schuldig und hat gesündigt.
3
Und wer etwas von der Unreinigkeit an einem Menschen anrührt, irgend welche Unreinigkeit, infolge wovon man befleckt zu werden pflegt, ohne sich dessen bewusst zu werden, aber nachher es erkennt, der soll schuldig sein.
4
Wenn jemand schwört und mit seinen Lippen ausspricht, er wolle etwas Böses oder Gutes tun, und dies mit einem Eide und mit Worten bekräftigt, ohne sich dessen bewusst zu werden, nachher aber sein Vergehen erkennt,
5
so soll er Buße tun für die Sünde,
6
und ein Lamm oder eine Ziege aus der Herde darbringen, und der Priester soll für ihn und seine Sünde beten.
7
Wenn er aber nicht ein Stück Kleinvieh zu opfern vermag, so soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Herrn darbringen, eine als Sündopfer, und die andere als Brandopfer.
8
Diese soll er den Priester übergeben, der zuerst die für das Sündopfer bestimmte darbringen und ihr den Kopf umdrehen soll, nahe bei den Halsfedern, so dass er am Halse hängen bleibe und nicht ganz abgerissen werde.
9
Sodann soll er etwas von ihrem Blute an die Seite des Altares sprengen; was aber übrig bleibt, soll er am Boden desselben herabträufeln lassen, weil es ein Sündopfer ist.
10
Die andere aber soll er als Brandopfer verbrennen, wie es dargebracht zu werden pflegt; und der Priester soll für ihn und seine Sünden beten, und es wird ihm vergeben werden.
11
Wenn aber seine Hand nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu opfern vermag, so soll er den zehnten Teil eines Epha feinen Mehles als Sündopfer darbringen; doch soll er an dieses kein Öl tun, noch Weihrauch darauf streuen, denn es ist ein Sündopfer.
12
Und er soll es dem Priester übergeben, der eine Handvoll davon nehmen und auf dem Altare verbrennen soll, zum Gedächtnis für den, der es dargebracht hat;
13
und er soll für ihn beten und ihn versöhnen, der übrige Teil aber soll ihm als Gabe zufallen.
Opfer mit Wiedergutmachung
(3. Mose 6,1-7; 3. Mose 7,1-10)
14
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
15
Wenn jemand aus Versehen heilige Gebräuche übertritt und sich so an dem, was dem Herrn geheiligt ist, versündigt, so soll er für sein Vergehen einen fehlerfreien Widder aus der Herde darbringen, wie man solchen für zwei Sekel nach dem Gewichte des Heiligtums kaufen kann.
16
Auch soll er den Schaden, den er verursacht hat, erstatten und noch den fünften Teil darüber dazulegen, und soll es dem Priester übergeben, der für ihn beten und den Widder opfern soll, und es wird ihm vergeben werden.
17
Wenn jemand aus Unwissenheit fehlt und etwas von dem tut, was durch das Gesetz des Herrn verboten ist, und der einer Sünde Schuldige erkennt sein Vergehen,
18
so soll er einen fehlerfreien Widder aus der Herde dem Priester darbringen, nach der Größe und Schätzung der Sünde; und dieser soll für ihn beten, weil er unwissentlich gehandelt hat; und es wird ihm vergeben werden,
19
denn aus Versehen hat er wider den Herrn gesündigt.