Gottes Neue Offenbarungen

The Second Book of Moses: Exodus

World English Bible Catholic :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 22 -

1
“If a man steals an ox or a sheep, and kills it or sells it, he shall pay five oxen for an ox, and four sheep for a sheep.
2
If the thief is found breaking in, and is struck so that he dies, there shall be no guilt of bloodshed for him.
3
If the sun has risen on him, he is guilty of bloodshed. He shall make restitution. If he has nothing, then he shall be sold for his theft.
4
If the stolen property is found in his hand alive, whether it is ox, donkey, or sheep, he shall pay double.
5
If a man causes a field or vineyard to be eaten by letting his animal loose, and it grazes in another man’s field, he shall make restitution from the best of his own field, and from the best of his own vineyard.
6
If fire breaks out, and catches in thorns so that the shocks of grain, or the standing grain, or the field are consumed; he who kindled the fire shall surely make restitution.
7
“If a man delivers to his neighbor money or stuff to keep, and it is stolen out of the man’s house, if the thief is found, he shall pay double.
8
If the thief isn’t found, then the master of the house shall come near to God, to find out whether or not he has put his hand on his neighbor’s goods.
9
For every matter of trespass, whether it is for ox, for donkey, for sheep, for clothing, or for any kind of lost thing, about which one says, ‘This is mine,’ the cause of both parties shall come before God. He whom God condemns shall pay double to his neighbor.
10
If a man delivers to his neighbor a donkey, an ox, a sheep, or any animal to keep, and it dies or is injured, or driven away, no man seeing it;
11
the oath of the LORD shall be between them both, he has not put his hand on his neighbor’s goods; and its owner shall accept it, and he shall not make restitution.
12
But if it is stolen from him, the one who stole shall make restitution to its owner.
13
If it is torn in pieces, let him bring it for evidence. He shall not make good that which was torn.
14
If a man borrows anything of his neighbor’s, and it is injured, or dies, its owner not being with it, he shall surely make restitution.
15
If its owner is with it, he shall not make it good. If it is a leased thing, it came for its lease.

Laws of Social Responsibility

16
“If a man entices a virgin who isn’t pledged to be married, and lies with her, he shall surely pay a dowry for her to be his wife.
17
If her father utterly refuses to give her to him, he shall pay money according to the dowry of virgins.
18
You shall not allow a sorceress to live.
19
“Whoever has sex with an animal shall surely be put to death.
20
He who sacrifices to any god, except to the LORD only, shall be utterly destroyed.
21
You shall not wrong an alien or oppress him, for you were aliens in the land of Egypt.
22
You shall not take advantage of any widow or fatherless child.
23
If you take advantage of them at all, and they cry at all to me, I will surely hear their cry;
24
and my wrath will grow hot, and I will kill you with the sword; and your wives shall be widows, and your children fatherless.
25
“If you lend money to any of my people with you who is poor, you shall not be to him as a creditor. You shall not charge him interest.
26
If you take your neighbor’s garment as collateral, you shall restore it to him before the sun goes down,
27
for that is his only covering, it is his garment for his skin. What would he sleep in? It will happen, when he cries to me, that I will hear, for I am gracious.
28
You shall not blaspheme God, nor curse a ruler of your people.
29
You shall not delay to offer from your harvest and from the outflow of your presses. “You shall give the firstborn of your sons to me.
30
You shall do likewise with your cattle and with your sheep. It shall be with its mother seven days, then on the eighth day you shall give it to me.
31
“You shall be holy men to me, therefore you shall not eat any meat that is torn by animals in the field. You shall cast it to the dogs.

Verantwortung für das Eigentum

1
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf.
2
Wenn ein Dieb beim Einbrechen in ein Haus oder bei der Untergrabung desselben betroffen und verwundert wird, so dass er stirbt, so soll der, welcher ihn erschlagen hat, keine Blutschuld haben.
3
Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan, so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben. Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte, so soll er selbst verkauft werden.
4
Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben.
5
Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen last, dass es auf fremder Trist weidet, so soll er das Beste, was er auf seinem Acker oder in seinem Weinberge hat, nach Abschätzung des Schadens als Ersatz geben.
6
Wenn Feuer auskommt und Dornen ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.
7
Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.
8
Wenn aber der Dieb unbekannt bleibt, soll der Herr des Hauses vor die Richter am Heiligtum gebracht werden und beschwören, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat,
9
um einen Betrug zu begehen, es sei an Rind, oder Esel, oder Schaf, oder Kleidung, oder an sonst etwas, worin jenem ein Schaden zugefügt werden kann; beider Streitsache soll vor die Richter kommen; und wenn diese ihn schuldig finden, so soll er seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
10
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel, oder ein Rind, oder ein Schaf, oder irgend ein anderes Tier zur Verwahrung anvertraut, und dieses stirbt, oder wird beschädigt, oder von den Feinden weggenommen, ohne dass jemand es sieht,
11
so soll ein Eid als Beweismittel gelten, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat; und der Eigentümer soll den Eid annehmen, und jener soll nicht gezwungen sein, Ersatz zu leisten.
12
Wenn es ihm aber gestohlen wird, so soll er dem Eigentümer den Schaden ersetzen.
13
Wird es von einem wilden Tiere erwürgt, so soll er das Getötete seinem Herrn bringen und hat keinen Ersatz zu leisten.
14
Wer von seinem Nächsten etwas dergleichen entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, ohne dass sein Herr dabei zugegen ist, so soll er gehalten sein, es zu ersetzen.
15
Wenn aber der Besitzer zugegen war, so soll er nichts ersetzen, besonders wenn es als Lohn für seine Arbeit gemietet war.

Moralische und zeremonielle Grundsätze

16
Wer eine Jungfrau verführt, die noch unverlobt ist, und ihr beiwohnt, der steure sie aus und nehme sie zur Frau.
17
Wenn der Vater der Jungfrau sich weigert, sie zu geben, so soll er so viel Geld zahlen, als die Jungfrauen zur Morgengabe zu empfangen pflegen.
18
Zauberer sollst du nicht leben lassen.
19
Wer einem Tiere beiwohnt, soll des Todes sterben.
20
Wer den Göttern opfert, und nicht dem Herrn allein, soll getötet werden.
21
Den Fremdling sollst du nicht betrüben, noch ihn drücken; denn ihr waret auch selbst Fremdlinge im Lande Ägypten.
22
Witwen und Waisen sollt ihr nicht beeinträchtigen.
23
Wenn ihr sie aber bedrückt und sie zu mir schreien, so werde ich ihr Rufen hören;
24
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure eigenen Weiber werden Witwen werden, und eure Kinder Waisen.
25
Wenn du jemanden aus meinem Volke, einem Armen, der bei dir wohnt, Geld leihest, so sollst du ihn nicht drängen, wie ein Erpresser, noch ihn durch Wucher bedrücken.
26
Wenn du deinem Nächsten das Oberkleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm vor Sonnenuntergang zurückstellen.
27
Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft, so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.
28
Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.
29
Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben, den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir weihen. 2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19,
30
Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir darbringen.
31
Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.