Gesetz über die Ehescheidung
(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn ein Mann eine Frau zur Ehe nimmt und sie ihm dann nicht mehr gefällt, weil er an ihr etwas Abstoßendes entdeckt hat, so stelle er ihr den Scheidebrief aus, händige ihr denselben ein und entlasse sie aus seinem Haus.
2
Wenn sie dann aus seinem Haus weggeht und einen anderen heiratet, und wenn auch der zweite Mann ihr abgeneigt wird,
3
ihr den Scheidebrief ausstellt, ihr einhändigt und sie aus seinem Haus entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie zur Frau genommen hat, stirbt,
4
dann darf sie ihr erster Mann, der sie entlassen hatte, nicht wieder heiraten, nachdem sie unrein geworden ist. Denn das ist vor dem Herrn ein Greuel, und du darfst das Land, das der Herr, dein Gott, dir zu eigen geben will, nicht mit Schuld beladen.
Verschiedene Gesetze
5
Wenn jemand neuvermählt ist, braucht er nicht mit dem Heer ins Feld zu ziehen. Es soll ihm keinerlei Verpflichtung auferlegt werden. Ein Jahr lang sei er für seine Familie frei und erfreue seine Frau, die er heimgeführt hat.
6
Man darf nicht die Handmühle oder den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen. Denn damit nimmt man das Leben als Pfand.
7
Wird einer dabei betroffen, wie er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt, ihn als Sklaven behandelt oder verkauft, so soll dieser Räuber sterben. So sollst du das Böse aus deiner Mitte vertilgen.
8
Bei der Krankheit des Aussatzes handle genau und gewissenhaft nach allen Weisungen, die euch die levitischen Priester erteilen! Handle genau so, wie ich ihnen befohlen habe!
9
Denke daran, was der Herr, dein Gott, bei eurem Auszug aus Ägypten unterwegs an Mirjam getan hat.
10
Wenn du deinem Nächsten ein Darlehen gewährst, dann gehe nicht in sein Haus, um ihm ein Pfand abzunehmen.
11
Bleibe draußen stehen! Der, dem du das Darlehen gegeben hast, soll das Pfand zu dir nach draußen herausbringen.
12
Wenn er ein armer Mann ist, so gehe mit seinem Pfand nicht schlafen!
13
Gib ihm das Pfand zurück, sobald die Sonne untergeht, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet! Es wird dir vor dem Herrn, deinem Gott, als Verdienst angerechnet werden.
14
Übervorteile nicht den bedürftigen und armen Tagelöhner, ob es nun einer deiner Volksgenossen oder einer von den Fremdlingen ist, die in deinem Land, in deinen Ortschaften, sich aufhalten!
15
Am gleichen Tag gib ihm seinen Lohn! Die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist arm und sehnt sich danach. Sonst ruft er wider dich zum Herrn, und du hast eine Schuld auf dich geladen.
16
Die Väter sollen nicht wegen ihrer Kinder und die Kinder nicht wegen ihrer Väter getötet werden. Jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens getötet werden.
17
Das Recht des Fremdlings oder der Waise darfst du nicht beugen und das Kleid der Witwe nicht pfänden.
18
Denke daran, daß du Knecht warst in Ägypten, und daß der Herr, dein Gott, dich daraus befreit hat! Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.
19
Wenn du auf dem Feld deine Ernte hältst und eine Garbe auf dem Feld vergißt, so kehre nicht zurück, sie zu holen! Dem Fremdling, der Waise und Witwe soll sie gehören, damit dich der Herr, dein Gott, bei allen Werken deiner Hände segnet.
20
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, so suche hinterher nicht die Zweige ab! Dem Fremdling, der Waise und Witwe soll es zufallen.
21
Hältst du Lese in deinem Weinberg, so halte nicht noch eine Nachlese! Dem Fremdling, der Waise und Witwe soll es gehören.
22
Denke daran, daß auch du Knecht warst im Land Ägypten! Deshalb gebiete ich dir, so zu handeln.