Schuldentilgung alle sieben Jahre
(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Jedes siebte Jahr gewähre den Erlaß!
2
Der Erlaß geschehe auf folgende Weise: Jeder Gläubige erlasse das Darlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat. Er dränge seinen Nächsten und Bruder nicht, wenn der Erlaß zu Ehren des Herrn verkündigt wurde.
3
Von einem Nichtisraeliten kannst du es einfordern. Was du aber bei deinem Volksgenossen ausstehen hast, das gib frei!
4
Es sollte zwar keinen Armen bei dir geben, da der Herr dich reichlich segnet in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz zu eigen geben will,
5
wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alle die Gebote, die ich dir heute gebe, genau beobachtest.
6
Weil der Herr, dein Gott, dich segnen wird, wie er dir verheißen hat, wirst du vielen Völkern Geld ausleihen können, ohne selbst entlehnen zu müssen, und über viele Völker herrschen, ohne selbst von jemand beherrscht zu werden.
Großzügigkeit gegenüber den Armen
(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn sich bei dir ein Armer befindet, irgendeiner deiner Volksgenossen in einer deiner Ortschaften in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, geben will, so sei nicht hartherzig und verschließe deine Hand nicht vor deinem armen Volksgenossen!
8
Öffne ihm gern deine Hand und leihe ihm bereitwillig, was er in seiner Not braucht!
9
Hüte dich, in deinem Herzen den verdammungswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: Das siebte Jahr, das Erlaßjahr ist nahe, und deinen armen Volksgenossen abweisend anzuschauen und ihm nichts zu geben! Wenn er gegen dich den Herrn anruft, so lastet auf dir die Sünde.
10
Gib ihm bereitwillig und sei nicht verdrießlich, wenn du ihm gibst. Denn für diese Tat wird dich der Herr, dein Gott, segnen bei deinem ganzen Tun und Lassen.
11
An Armen wird es nie im Land fehlen. Deshalb gebiete ich dir: Öffne deine Hand gern deinem bedürftigen und armen Volksgenossen im Land.
Das Gesetz über die Knechte
(2. Mose 21,1-11)
12
Verkauft sich dir ein Volksgenosse, Hebräer oder Hebräerin, soll er dir sechs Jahr lang dienen. Im siebten Jahr aber sollst du ihn frei von dir entlassen.
13
Wenn du ihn freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.
14
Belade ihn reichlich mit Gaben von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und deiner Kelter! Je nachdem der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du es ihm geben.
15
Denke daran, daß auch du einst Knecht warst in Ägypten, und daß der Herr, dein Gott dich befreit hat! Deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
16
Sagt er jedoch zu dir: Ich will dich nicht verlassen, weil er dich liebt und gern in deinem Haus ist, da es ihm bei dir gut ging,
17
so nimm einen Pfriemen und hefte damit sein Ohr an die Tür! Er soll dann für immer dein Knecht sein. Ebenso verfahre mit deiner Magd!
18
Es darf dir aber nicht schwer fallen, ihn freizulassen. Er hat dir ja durch seinen Dienst von sechs Jahren den Lohn eines Tagelöhners eingespart. Der Herr wird dich dafür segnen in allem, was du tust.
Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere
(2. Mose 13,1-16)
19
Jede männliche Erstgeburt unter deinen Rindern und Schafen weihe dem Herrn, deinem Gott! Du darfst mit dem erstgeworfenen Rind nicht arbeiten und das erstgeworfene Schaf nicht scheren.
20
Verzehre sie vor dem Herrn, deinem Gott, alljährlich an dem Ort, den sich der Herr, dein Gott, erwählt, du und deine Familie!
21
Weisen sie aber einen Fehler auf, sind sie lahm oder blind, oder haben sie sonst einen schlimmen Fehler, so darfst du sie dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern.
22
Doch an deinem Wohnort darfst du sie essen, und zwar dürfen sie der Unreine wie der Reine essen, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.
23
Nur ihr Blut darfst du nicht genießen. Gieße es wie Wasser auf die Erde!