Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen
(5. Mose 23,9-14)
1
Weiter gebot der Herr dem Mose und Aaron:
2
"Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand an Samenfluß leidet, so ist dieser Ausfluß unrein,
3
und zwar verhält es sich so mit der Unreinheit infolge des Ausflusses: Mag der Ausfluß aus seiner Scham stattfinden oder mag sie verstopft sein, so daß nichts ausfließt, so liegt Unreinheit bei ihm vor.
4
Jedes Lager, das der Kranke benutzt, wird unrein, und jeder Gegenstand, worauf er sitzt, wird unrein.
5
Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
6
Auch wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der Samenflußkranke saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
7
Wer ferner den Leib des Samenflußkranken berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
8
Auch wenn der Samenflußkranke durch seinen Speichel mit einem Reinen in Berührung kommt, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
9
Ferner ist jeder Sattel unrein, auf dem der Samenflußkranke beim Reiten sitzt.
10
Wer ferner etwas berührt, was jener unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
11
Jeder, den der Samenflußkranke mit ungewaschenen Händen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
12
Ein irdenes Gefäß, das der Samenflußkranke berührt, muß zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß muß mit Wasser abgespült werden.
13
Wird aber der an Ausfluß Erkrankte von seinem Leiden geheilt, so soll er von da ab, wo er gesund wurde, sieben Tage zählen. Alsdann soll er seine Kleider waschen und sich in frischem Wasser baden; so wird er rein.
14
Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, komme vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
15
Der Priester richte sie dann her, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer. So erwirke ihm der Priester wegen des Ausflusses Sühne vor dem Herrn.
16
Wer einen Samenerguß hat, bade seinen ganzen Leib; bis zum Abend ist er unrein.
17
Kleidung und Lederzeug, woran der Same gekommen ist, muß gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein.
18
Wenn jemand einer Frau beiwohnt, so daß ein Samenerguß erfolgt, so müssen beide sich baden und sind bis zum Abend unrein.
19
Wenn eine Frau Ausfluß hat, und zwar den monatlichen Blutfluß, so haftet an ihr die Unreinheit sieben Tage; wer sie berührt, ist bis zum Abend unrein.
20
Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt.
21
Wer ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
22
Wer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen hat, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
23
Auch wer etwas, auf ihrem Lager oder auf dem Gegenstand, worauf sie saß, berührt, ist bis zum Abend unrein.
24
Wenn aber jemand ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinheit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25
Leidet eine Frau außerhalb der regelmäßigen Zeit an ständigem Blutfluß, oder hat sie über die regelmäßige Zeit hinaus den Blutfluß, so sind die Tage, an denen sie unreinen Ausfluß hat, wie die Tage ihrer Regel anzusehen; sie ist unrein.
26
Für jedes Lager, auf dem sie während der Tage ihres Ausflusses liegt, gilt dasselbe wie für das Lager zur Zeit ihrer Regel, und jeder Gegenstand, auf dem sie sitzt, wird unrein wie zur Zeit ihrer Regel.
27
Wer daher diese Dinge anrührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
28
Wenn sie am Ausfluß geheilt worden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen; dann ist sie rein.
29
Am achten Tag aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes.
30
Der Priester richte dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer her. So erwirke ihr der Priester wegen ihres Ausflusses Sühne vor dem Herrn.
31
So sollt ihr die Israeliten über ihre Unreinheit belehren, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung, die sich in ihrer Mitte befindet, unrein machen.
32
Das sind die Bestimmungen für diejenigen, die an Ausfluß erkrankt sind und die durch Samenerguß unrein werden,
33
und für diejenigen, die die Regel haben, und für alle, die Ausfluß haben, ob Mann oder Frau, sowie für den, der einer Unreinen beiwohnt."