Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 15 -

Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen

(5. Mose 23,9-14)
1
Weiter gebot der Herr dem Mose und Aaron:
2
"Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand an Samenfluß leidet, so ist dieser Ausfluß unrein,
3
und zwar verhält es sich so mit der Unreinheit infolge des Ausflusses: Mag der Ausfluß aus seiner Scham stattfinden oder mag sie verstopft sein, so daß nichts ausfließt, so liegt Unreinheit bei ihm vor.
4
Jedes Lager, das der Kranke benutzt, wird unrein, und jeder Gegenstand, worauf er sitzt, wird unrein.
5
Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
6
Auch wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der Samenflußkranke saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
7
Wer ferner den Leib des Samenflußkranken berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
8
Auch wenn der Samenflußkranke durch seinen Speichel mit einem Reinen in Berührung kommt, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
9
Ferner ist jeder Sattel unrein, auf dem der Samenflußkranke beim Reiten sitzt.
10
Wer ferner etwas berührt, was jener unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
11
Jeder, den der Samenflußkranke mit ungewaschenen Händen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
12
Ein irdenes Gefäß, das der Samenflußkranke berührt, muß zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß muß mit Wasser abgespült werden.
13
Wird aber der an Ausfluß Erkrankte von seinem Leiden geheilt, so soll er von da ab, wo er gesund wurde, sieben Tage zählen. Alsdann soll er seine Kleider waschen und sich in frischem Wasser baden; so wird er rein.
14
Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, komme vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
15
Der Priester richte sie dann her, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer. So erwirke ihm der Priester wegen des Ausflusses Sühne vor dem Herrn.
16
Wer einen Samenerguß hat, bade seinen ganzen Leib; bis zum Abend ist er unrein.
17
Kleidung und Lederzeug, woran der Same gekommen ist, muß gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein.
18
Wenn jemand einer Frau beiwohnt, so daß ein Samenerguß erfolgt, so müssen beide sich baden und sind bis zum Abend unrein.
19
Wenn eine Frau Ausfluß hat, und zwar den monatlichen Blutfluß, so haftet an ihr die Unreinheit sieben Tage; wer sie berührt, ist bis zum Abend unrein.
20
Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt.
21
Wer ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
22
Wer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen hat, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
23
Auch wer etwas, auf ihrem Lager oder auf dem Gegenstand, worauf sie saß, berührt, ist bis zum Abend unrein.
24
Wenn aber jemand ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinheit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25
Leidet eine Frau außerhalb der regelmäßigen Zeit an ständigem Blutfluß, oder hat sie über die regelmäßige Zeit hinaus den Blutfluß, so sind die Tage, an denen sie unreinen Ausfluß hat, wie die Tage ihrer Regel anzusehen; sie ist unrein.
26
Für jedes Lager, auf dem sie während der Tage ihres Ausflusses liegt, gilt dasselbe wie für das Lager zur Zeit ihrer Regel, und jeder Gegenstand, auf dem sie sitzt, wird unrein wie zur Zeit ihrer Regel.
27
Wer daher diese Dinge anrührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.
28
Wenn sie am Ausfluß geheilt worden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen; dann ist sie rein.
29
Am achten Tag aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes.
30
Der Priester richte dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer her. So erwirke ihr der Priester wegen ihres Ausflusses Sühne vor dem Herrn.
31
So sollt ihr die Israeliten über ihre Unreinheit belehren, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung, die sich in ihrer Mitte befindet, unrein machen.
32
Das sind die Bestimmungen für diejenigen, die an Ausfluß erkrankt sind und die durch Samenerguß unrein werden,
33
und für diejenigen, die die Regel haben, und für alle, die Ausfluß haben, ob Mann oder Frau, sowie für den, der einer Unreinen beiwohnt."

Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen

(5. Mose 23,9-14)
1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Ein Mann, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein.
3
Und dann soll man urteilen, dass er mit diesem Gebrechen behaftet ist, wenn die hässliche Feuchtigkeit alle Augenblicke an seinem Leibe haftet und gerinnt.
4
Jedes Lager, auf dem er schläft, und jeder Ort, an dem er sitzt, soll unrein sein.
5
Wenn jemand sein Lager berührt, soll er seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und soll unrein sein bis zum Abend.
6
Wenn sich irgend jemand da hinsetzt, wo er gesessen hat, so soll er seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
7
Wer seinen Leib berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Wenn ein solcher Mensch auf einen, der rein ist, speit, so soll dieser seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
9
Der Sattel, auf dem er sitzt, soll unrein sein;
10
und was immer unter dem ist, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein bis zum Abend. Wer etwas derartiges trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
11
Jeder, den ein solcher anrührt, ohne seine Hände zuvor gewaschen zu haben, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
12
Ein irdenes Gefäß, das er berührt, soll zerbrochen werden, ein hölzernes Gefäß aber soll mit Wasser abgewaschen werden.
13
Und wenn einer, der an einem solchen Übel leidet, geheilt ist, soll er nach seiner Reinigung sieben Tage zählen, und seine Kleider waschen, und den ganzen Leib in fließendem Wasser baden; und so wird er rein sein.
14
Am achten Tage aber soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, und vor dem Herrn zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses kommen, und sie dem Priester übergeben.
15
Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten, und soll für ihn vor dem Herrn beten, dass er vom Samenflusse gereinigt werde.
16
Ein Mann, dem im Beischlafe der Same abgeht, soll seinen ganzen Leib mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend.
17
Kleid und Fell, welches er hatte, soll er mit Wasser waschen und es soll unrein sein bis zum Abend.
18
Das Weib, dem er beigewohnt, soll sich mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend.
19
Eine Frau, die nach Ablauf je eines Monats den Blutfluss hat, soll sieben Tage abgesondert sein.
20
Ein jeder, der sie berührt, soll unrein sein bis zum Abend;
21
und alles, worauf sie in den Tagen ihrer Absonderung schläft oder sitzt, soll unrein sein.
22
Wer ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend.
23
Wer immer ein Gerät, auf dem sie gesessen hat, berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
24
Und wenn ein Mann zur Zeit ihres monatlichen Flusses Umgang mit ihr hat, so soll er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, auf dem er schläft, soll unrein sein.
25
Wenn eine Frau außer der Zeit ihres Flusses viele Tage am Blutfluss leidet, oder wenn nach dem monatlichen Blutabgange das Blut nicht aufhört zu fließen, soll sie unrein sein, so lange sie diesem Gebrechen unterliegt, wie zur Zeit des Monatsflusses.
26
Jedes Lager, auf dem sie schläft, und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, soll unrein sein.
27
Wer solches berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend.
28
Wenn das Blut still steht und aufhört zu fließen, so soll sie noch sieben Tage ihrer Reinigung zählen;
29
und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben für sich dem Priester an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses bringen.
30
Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten und für sie wegen ihres unreinen Flusses vor dem Herrn beten.
31
Lehret also die Söhne Israels, dass sie die Unreinigkeit meiden und nicht durch ihre Unreinheit des Todes seien, wenn sie mein Zelt, das unter ihnen ist, verunreinigen.
32
Das sind die Vorschriften für den, der am Samenfluss leidet, sowie für den, welcher sich durch Beiwohnung verunreinigt,
33
und für die in den Monatszeiten abgesonderten, oder an beständigem Blutflusse leidenden Frauen, und für die Männer, welche solchen beiwohnen.