Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 21 -

Das Gesetz über unaufgeklärte Morde

1
Wenn jemand in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitz geben will, einen Erschlagenen auf dem Feld liegen sieht, von dem man nicht weiß, wer ihn getötet hat,
2
so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die in der Umgebung des Erschlagenen liegen.
3
Die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit gebraucht wurde und noch nie im Joch gegangen ist.
4
Die Ältesten dieser Stadt sollen die junge Kuh an einen immerfließenden Bach führen, an eine Stelle, an der noch nie geackert und gesät wurde. Dort sollen sie der jungen Kuh den Hals öffnen, daß das Blut in den Bach hineinfließt.
5
Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, hinzutreten. Denn diese hat der Herr, dein Gott, auserwählt, seinen Dienst zu versehen und im Namen des Herrn zu segnen. Nach ihrem Urteil werde jeder Streit und jede Verletzung entschieden.
6
Alle Ältesten dieser Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten wohnen, sollen ihre Hände über der jungen Kuh, welcher der Hals in den Bach hinein geöffnet wurde, waschen.
7
Laut sollen sie bezeugen:>Unsere Hände vergossen dieses Blut nicht, und unsere Augen sahen nichts.
8
Bedecke Israel, dein Volk, das du, o Herr, erlöst hast, und laß kein unschuldig vergossenes Blut inmitten deines Volkes Israel sein! Dann ist das Blut zu ihrem Schutz zugedeckt!<
9
So wirst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte tilgen, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt.

Weibliche Gefangene

10
Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst, und der Herr, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du von ihnen Gefangene erbeutest
11
und unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und sie gern zur Gattin haben möchtest,
12
so bringe sie in dein Haus! Sie schere dann ihr Haupt, beschneide ihre Nägel,
13
lege ihre Gefangenenkleidung ab und wohne in deinem Haus. Wenn sie ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang betrauert hat, kannst du zu ihr gehen und sie ehelichen. Sie gehört dir dann als Gattin an.
14
Findest du aber keinen Gefallen mehr an ihr, so kannst du sie entlassen. Doch darfst du sie nicht um Geld verkaufen oder sie hart behandeln, weil du sie geschwächt hast.

Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe

15
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er mehr liebt, und eine andere, die er weniger liebt, und haben sie ihm, die geliebte wie die weniger geliebte, Söhne geschenkt, und stammt der Erstgeborene von der weniger geliebten,
16
so darf er, wenn er sein Vermögen unter seine Söhne verteilen will, nicht dem Sohn der geliebten das Erstgeburtsrecht verleihen unter Zurücksetzung des Erstgeborenen der weniger geliebten.
17
Er muß vielmehr den Erstgeborenen der weniger geliebten Frau als solchen anerkennen und ihm von allem, was er hat, den doppelten Anteil geben. Da dieser der Erstling seiner Kraft ist, steht ihm das Erstgeburtsrecht zu.

Der rebellische Sohn

(Lukas 15,11-32)
18
Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der seinem Vater und seiner Mutter nicht gehorcht und auch dann, wenn sie ihn zurechtgewiesen haben, nicht folgt,
19
so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und vor die Ältesten seiner Stadt, zum Tor seines Wohnortes, führen
20
und zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widersetzlich. Er will uns nicht gehorchen. Er ist ein Verschwender und Trunkenbold.
21
Dann sollen ihn alle Männer seiner Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte austilgen. Ganz Israel soll es erfahren und sich fürchten.

Verschiedene Gesetze

22
Hat jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen und wird er hingerichtet und hängst du ihn an einem Pfahl auf,
23
so darf sein Leichnam nicht über Nacht am Pfahl hängenbleiben. Am gleichen Tag noch mußt du ihn begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Verunreinige nicht dein Land, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will!

Das Gesetz über unaufgeklärte Morde

1
Wenn in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, der Leichnam eines getöteten Menschen gefunden wird und man nicht weiß, wer des Mordes schuldig ist,
2
so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Entfernung von der Stelle, wo der Leichnam liegt, bis zu den einzelnen Städten, die ringsherum liegen, abmessen;
3
und die Ältesten der Stadt, welche näher als die übrigen erfunden wird, sollen eine junge Kuh von der Herde nehmen, die noch nicht am Joche gezogen, noch die Erde gepflügt hat,
4
und sollen sie in ein rauhes und felsiges Tal führen, das niemals gepflügt noch besät worden ist, und sollen der jungen Kuh darin den Hals abhauen.
5
Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, hinzutreten, die der Herr, dein Gott, auserwählt hat, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und dass nach ihrem Worte jeder Handel, und was rein oder unrein ist, entschieden werde.
6
Und die Ältesten jener Stadt sollen zu dem Erschlagenen kommen, und ihre Hände über der jungen Kuh, die im Tale geschlachtet ward, waschen,
7
und sollen sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben nichts gesehen;
8
sei deinem Volke Israel gnädig, welches du erlöst hast, o Herr, und rechne das unschuldige Blut nicht zu in der Mitte deines Volkes Israel. So wird von ihnen die Blutschuld weggenommen werden;
9
du aber wirst von dem unschuldig vergossenen Blute frei sein, wenn du tust, was der Herr geboten hat.

Weibliche Gefangene

10
Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du sie gefangen nimmst,
11
und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib, und gewinnst sie lieb, und willst sie zum Weibe haben,
12
so führe sie in dein Haus; und sie soll sich das Haupthaar abscheren, und ihre Nägel beschneiden,
13
und das Kleid ablegen, in dem sie gefangen ward; dann möge, sie in deinem Hause bleibend, ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und hierauf magst du zu ihr eingehen und ihr beiwohnen, und sie mag dein Weib sein.
14
Wenn du aber nachher keine Neigung mehr zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, du kannst sie weder um Geld verkaufen, noch gewaltsam bedrücken; den du hast sie erniedrigt.

Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe

15
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, zu der er keine Neigung hat, und sie gebären ihm Kinder, und der Sohn der Nichtgeliebten ist der Erstgeborene,
16
so kann er, wenn er sein Gut unter seine Söhne verteilen will, den Sohn der Geliebten nicht zum Erstgeborenen machen, und dem Sohne der Nichtgeliebten vorziehen,
17
sondern er soll den Sohn der Nichtgeliebten als Erstgeborenen anerkennen und ihm von allem, was er hat, einen doppelten Anteil geben; denn er ist das erste seiner Kinder und ihm gebührt das Erstgeburtsrecht.

Der rebellische Sohn

(Lukas 15,11-32)
18
Wenn jemand einen widerspenstigen und frechen Sohn hat, der auf seines Vaters oder seiner Mutter Befehl nicht hört, und auch wenn sie ihn züchtigen, zu gehorchen verschmäht,
19
so sollen sie ihn ergreifen, und zu den Ältesten jener Stadt, zum Tore des Gerichtes führen,
20
und zu ihnen sprechen: Dieser unser Sohn ist frech und widerspenstig, und verschmäht es, auf unsere Mahnungen zu hören, und ergibt sich der Völlerei, und Unzucht, und Schlemmerei;
21
und das Volk der Stadt soll ihn steinigen, und er soll sterben, dass ihr das Böse aus eurer Mitte hinwegschaffet, und ganz Israel es höre, und sich fürchte.

Verschiedene Gesetze

22
Wenn jemand sich etwas zu Schulden kommen lässt, was mit dem Tode zu bestrafen ist, und er zum Tode verurteilt an einen Pfahl gehängt wird,
23
so soll sein Leichnam nicht am Holze bleiben, sondern noch an demselben Tage begraben werden, denn verflucht ist von Gott, wer am Holze hängt; und du sollst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitz geben wird, nicht verunreinigen.