Das Gesetz über unaufgeklärte Morde
1
Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.
3
Und es geschehe: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist, die Ältesten jener Stadt sollen eine Jungkuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat;
4
und die Ältesten jener Stadt sollen die Jungkuh zu einem immer fließenden Bach hinabführen, in dem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Jungkuh dort im Bach das Genick brechen.
5
Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen des HERRN zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.
6
Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Jungkuh waschen, der das Genick im Bach gebrochen worden ist,
7
und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;
8
vergib, HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.
9
Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des HERRN.
Weibliche Gefangene
10
Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst,
11
und du siehst unter den Gefangenen eine Frau, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zur Frau,
12
so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden
13
und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, dass sie deine Frau sei.
14
Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.
Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe
15
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten:
16
So soll es geschehen, an dem Tag, da er seine Söhne erben lässt, was sein ist: Er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohn der gehassten, dem Erstgeborenen;
17
sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, soll er anerkennen, dass er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
Der rebellische Sohn
(Lukas 15,11-32)
18
Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
19
so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes hinausführen,
20
und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!
21
Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, dass er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
Verschiedene Gesetze
22
Und wenn an einem Mann eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
23
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.