Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 23 -

Die von der Versammlung Ausgeschlossenen

1
Niemand darf die(a) Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.«(b)
2
»Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.
3
Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –
4
Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,
5
deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche(c).
6
Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.
7
Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –
8
Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.

Sauberkeit auf dem Lagerplatz

(3. Mose 15,1-12)
9
Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.«
10
»Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.
11
Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;
12
gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.
13
Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz(d) haben, wohin du austreten kannst;
14
und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.

Verschiedene Gesetze

15
Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Häßliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.«
16
»Einen Knecht(e), der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:
17
er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! –
18
Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne(f) geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.
19
Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. –
20
Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.
21
Von einem Ausländer(g) magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –
22
Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.
23
Wenn du aber das Geloben unterläßt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;
24
nur was deine Lippen ausgesprochen haben, mußt du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –
25
Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.
26
Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –

Fußnoten

(a)23:1 oder: eine
(b)23:1 vgl. 5. Mose 27:20
(c)23:5 vgl. 4.Mose 22-24
(d)23:13 oder: bestimmten Platz
(e)23:16 = Sklaven
(f)23:18 = Hierodule
(g)23:21 = Nichtisraeliten

Die von der Versammlung Ausgeschlossenen

1
Kein Verschnittener mit zerstoßenen, oder ausgeschnittenen Hoden, oder abgeschnittenen Schamgliedern soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen.
2
Kein Mamzer, das ist niemand, der von einer Buhlerin geboren ist, soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, bis in´s zehnte Geschlecht.
3
Die Ammoniter und Moabiter sollen auch nach dem zehnten Geschlecht nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, in Ewigkeit nicht;
4
weil sie euch, als ihr aus Ägypten ausgezogen waret, nicht mit Brot und Wasser auf dem Wege entgegenkommen wollten; und weil sie Balaam, den Sohn Beors, von Mesopotamien in Syrien, wider dich gedungen haben, dich zu verfluchen;
5
aber der Herr, dein Gott, wollte auf Balaam nicht hören, und verwandelte dessen Fluch in Segen über dich, weil er dich liebte.
6
Schließe mit ihnen niemals Frieden, noch bemühe dich um ihr Wohl, so lange du lebst.
7
Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; auch den Ägypter nicht, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen.
8
Ihre Nachkommen sollen im dritten Geschlechte in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen.

Sauberkeit auf dem Lagerplatz

(3. Mose 15,1-12)
9
Wenn du in den Kampf gegen deine Feinde ausziehest, so hüte dich vor allem Bösen.
10
Wenn jemand unter euch ist, der infolge eines nächtlichen Traumes unrein geworden ist, so gehe dieser vor das Lager hinaus
11
und komme nicht zurück, bis er sich am Abend mit Wasser gewaschen; und nach Sonnenuntergang darf er in das Lager zurückkommen.
12
Du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, an dem du zur Notdurft der Natur hinausgehst,
13
und sollst eine Schaufel am Gürtel tragen; und wenn du dich dort hinsetzest, sollst du ringsum aufgraben und mit der Erde die Ausleerung bedecken,
14
von der du dich erleichtert hast; (denn der Herr, dein Gott, wandelt inmitten des Lagers, um dich zu erretten und dir deine Feinde preiszugeben), und dein Lager soll heilig sein und kein Unflat sich darin finden, damit er dich nicht verlasse.

Verschiedene Gesetze

15
Einen Knecht, der sich zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
16
er soll bei dir wohnen an dem Orte, der ihm gefällt, und soll in einer deiner Städte bleiben; bedrücke ihn nicht.
17
Unter den Töchtern Israels soll keine Buhldirne sein, und kein Unzüchtiger unter den Söhnen Israels.
18
Du sollst keinen Buhllohn, noch Hundegeld als Opfer in dem Hause des Herrn, deines Gottes, darbringen, was es auch sei, was du gelobt hast; denn beides ist vor dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
19
Du sollst deinem Bruder weder Geld, noch Früchte, noch irgend etwas anderes, auf Zinsen leihen,
20
wohl aber dem Fremden; deinem Bruder aber sollst du ohne Zinsen das leihen, wessen er bedarf, damit der Herr, dein Gott, dich in allem deinem Tun segne in dem Lande, in das du ziehen wirst, es in Besitz zu nehmen.
21
Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde machst, so säume nicht, es zu erfüllen, denn der Herr, dein Gott, wird es fordern; und wenn du säumst, wird es dir zur Sünde gerechnet werden.
22
Wenn du nichts geloben willst, hast du keine Sünde.
23
Was aber einmal über deine Lippen gekommen ist, sollst du halten und tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, versprochen, und aus eigenem Willen und mit eigenem Munde geredet hast.
24
Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so iß Trauben, so viel dir gefällt; aber nimm nichts mit dir hinaus.
25
wenn du in die Saat deines Freundes kommst, so darfst du Ähren abreißen und mit der Hand zerreiben; aber mit der Sichel darfst du nichts abschneiden.