Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 15 -

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
»Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;
2
und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.
3
Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.
4
Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,
5
wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.
6
Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
»Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
8
sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.
9
Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!
10
Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.
11
Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
»Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft(a), so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;
13
und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,
14
sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben
15
und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
16
Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,
17
so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
18
Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
»Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:
20
vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.
21
Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten(b).
22
In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches(c).
23
Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten(d)

Fußnoten

(a)15:12 oder: dir verkauft wird
(b)15:21 oder: opfern
(c)15:22 vgl. 5. Mose 12:16
(d)15:23 oder: fließen lassen

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen;
2
mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können, weil es das Erlassjahr des Herrn ist.
3
Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen.
4
Einen ganz Armen und Bettler gebe es nicht unter euch, damit der Herr, dein Gott, dich in dem Lande segne, welches er dir zum Besitze geben wird.
5
Wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alles hältst, was er geboten hat und was ich dir heute befehle, so wird er dich segnen, wie er verheißen hat.
6
Du wirst vielen Völkern leihen und selbst von niemand zu entlehnen brauchen. Du wirst über sehr viele Völker herrschen und über dich wird niemand herrschen.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn einer deiner Brüder, die innerhalb der Tore deiner Stadt in dem Lande weilen, welches der Herr, dein Gott, dir geben will, in Armut gerät, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschließen,
8
sondern sie dem Armen öffnen und ihm leihen, was du siehest, dass er bedarf.
9
Hüte dich, dass dich nicht etwa der lieblose Gedanke beschleiche, dass du in deinem Herzen sagst: Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe, und du also deine Augen von deinem armen Bruder abwendest und ihm nicht leihen wollest, was er verlangt, damit er nicht zum Herrn wider dich rufe und es dir zur Sünde werde.
10
Vielmehr gib ihm und handle nicht hinterlistig, wenn du seiner Not abhilfst, damit der Herr, dein Gott, dich allezeit und in allem segne, was deine Hand unternimmt.
11
Arme werden im Lande deines Wohnsitzes nicht fehlen; darum gebiete ich dir, dass du deinem dürftigen Bruder und dem Armen, der bei dir in dem Lande weilt, deine Hand auftuest.

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Wenn sich dir dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft und dir sechs Jahre gedient hat, so sollst du ihn im siebenten Jahre freilassen;
13
und wenn du ihm die Freiheit schenkst, so sollst du ihn nicht leer fortgehen lassen,
14
sondern ihm Wegzehrung geben von deinen Herden, deiner Tenne, und deiner Kelter, mit denen dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.
15
Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot.
16
Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht,
17
so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses, und er soll auf ewig dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun.
18
Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren.
20
Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie.
21
Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden,
22
sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch.
23
Nur habe Acht, dass du ihr Blut nicht genießest, sondern gieße es auf die Erde aus wie Wasser.