Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 20 -

Strafen für Gesetzesübertretungen

(3. Mose 26,14-39; 5. Mose 28,15-68)
1
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2
Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein Fremdling, der in Israel wohnt, eines seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen.
3
Und ich will mein Antlitz setzen wider solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk ausrotten, daß er dem Moloch eines seiner Kinder gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat.
4
Und wo das Volk im Lande durch die Finger sehen würde dem Menschen, der eines seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,
5
so will doch ich mein Antlitz wider denselben Menschen setzen und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die mit ihm mit dem Moloch Abgötterei getrieben haben, aus ihrem Volke ausrotten.
6
Wenn eine Seele sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachfolgt, so will ich mein Antlitz wider dieselbe Seele setzen und will sie aus ihrem Volk ausrotten.
7
Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott.
8
Und haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich bin der HERR, der euch heiligt.
9
Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat.
(Sprüche 5,1-23; 1. Korinther 5,1-8)
10
Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
11
Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vater Blöße aufgedeckt hat, die sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
12
Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
13
Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
14
Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat einen Frevel verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen und sie beide auch, daß kein Frevel sei unter euch.
15
Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen.
16
Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
17
Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Blöße schaut und sie wieder seine Blöße, das ist Blutschande. Die sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks; denn er hat seiner Schwester Blöße aufgedeckt; er soll seine Missetat tragen.
18
Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößt ihre Scham und deckt ihren Brunnen auf, und entblößt den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.
19
Deiner Mutter Schwester Blöße und deines Vater Schwester Blöße sollst du nicht aufdecken; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedeckt, und sie sollen ihre Missetat tragen.
20
Wenn jemand bei seines Vaters Bruders Weibe schläft, der hat seines Oheims Blöße aufgedeckt. Sie sollen ihre Sünde tragen; ohne Kinder sollen sie sterben.
21
Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er seines Bruders Blöße aufgedeckt hat.
22
So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut darnach, auf daß euch das Land nicht ausspeie, darein ich euch führe, daß ihr darin wohnt.
23
Und wandelt nicht in den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her werde ausstoßen. Denn solches alles haben sie getan, und ich habe einen Greuel an ihnen gehabt.
24
Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fließt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von allen Völkern abgesondert hat,
25
daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und unreine Vögel von den reinen, und eure Seelen nicht verunreinigt am Vieh, an Vögeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich euch abgesondert habe, daß es euch unrein sei.
26
Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret.
27
Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen.

Strafen für Gesetzesübertretungen

(3. Mose 26,14-39; 5. Mose 28,15-68)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Dies sollst du den Söhnen Israels sagen: Wer unter den Söhnen Israels, oder unter den Fremdlingen, die in Israel wohnen, eines von seinen Kindern dem Götzen Moloch überliefert, soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3
Und ich selbst werde mein Angesicht wider ihn richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er eines von seinen Kindern dem Moloch überliefert, und mein Heiligtum verunreinigt, und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4
Wenn aber das Volk des Landes lässig wäre und, mein Gebot gleichsam geringachtend, den Menschen, der dem Moloch eines von seinen Kindern überliefert hat, frei ließe und ihn nicht töten wollte,
5
so werde ich mein Angesicht wider diesen Menschen und wider sein Geschlecht richten, und werde ihn und alle, die ihm beigestimmt haben, dass er mit dem Moloch buhlte, aus der Mitte seines Volkes austilgen.
6
Derjenige, der sich an die Zauberer und Wahrsager wendet und mit ihnen buhlt, gegen einen solchen werde ich mein Antlitz wenden und werde ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
7
Heiliget euch und seid heilig; denn ich bin der Herr, euer Gott.
8
Haltet meine Gebote und tuet sie; ich bin der Herr, der euch heiligt.
9
Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben; er hat seinem Vater und seiner Mutter geflucht, sein Blut komme über ihn.
(Sprüche 5,1-23; 1. Korinther 5,1-8)
10
Wenn jemand mit der Frau eines andern die Ehe bricht und einen Ehebruch mit dem Weibe seines Nächsten begeht, so soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin des Todes sterben.
11
Wenn jemand seiner Stiefmutter beiwohnt und die Scham seines Vaters entblößt, so sollen beide des Todes sterben; ihr Blut komme über sie.
12
Wenn jemand seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide sterben, weil sie eine schwere Schandtat begangen haben; ihr Blut komme über sie.
13
Wenn jemand mit einem Manne Umgang hat wie mit einem Weibe, so haben beide eine Greueltat verübt, sie sollen des Todes sterben; ihr Blut komme über sie.
14
Wer sich neben der Tochter deren Mutter zum Weibe nimmt, hat ein schweres Verbrechen begangen; man soll ihn mit jenen lebendig verbrennen, und eine so große Freveltat soll nicht in eurer Mitte bleiben.
15
Wer mit einem Rindvieh oder Schaf fleischlichen Umgang hat, soll des Todes sterben; und das Tier sollt ihr gleichfalls töten.
16
Ein Weib, das sich irgendeinem Tiere hingibt, soll mit diesem zugleich getötet werden; ihr Blut komme über sie.
17
Wenn jemand seine Schwester, die Tochter seines Vaters, oder die Tochter seiner Mutter, nimmt und ihre Scham sieht, und sie sieht die Scham ihres Bruders, so haben beide eine Schandtat begangen; sie sollen vor den Augen ihres Volkes getötet werden, weil sie ihre Scham voreinander entblößt haben, und sie sollen ihr Verbrechen tragen.
18
Wenn jemand mit einem Weibe zur Zeit ihres Monatsflusses Umgang hat und ihre Scham entblößt, und sie deckt den Brunnen ihres Blutes auf, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.
19
Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; wer dies tut, hat die Scham seines Fleisches entblößt, und beide sollen ihr Verschulden tragen.
20
Wenn jemand mit seines Vaterbruders oder Mutterbruders Weib Umgang hat und die Scham seiner Verwandtschaft entblößt, so sollen beide ihre Sünde tragen: sie werden kinderlos sterben.
21
Wer seines Bruders Weib nimmt, begeht, was nicht erlaubt ist, er hat die Scham seines Bruders entblößt; sie werden kinderlos sein.
22
Haltet meine Satzungen und Bestimmungen und tut sie, damit das Land, in das ihr ziehen sollt, um darin zu wohnen, nicht auch euch ausspeie.
23
Wandelt nicht nach den Satzungen der Völker, welche ich vor euch vertreiben will. Denn sie haben alles das getan, und deshalb habe ich sie verabscheut.
24
Euch aber sage ich: Nehmet ihr Land zu Besitz, das ich euch zum Erbe geben werde, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von den übrigen Völkern ausgesondert hat!
25
Machet darum auch ihr einen Unterschied zwischen reinem und unreinem Vieh, und reinen und unreinen Vögeln, damit ihr eure Seelen nicht durch Vieh, Vögel, oder irgendetwas beflecket, was sich auf Erden regt und wovon ich euch kundgegeben habe, dass es unrein ist.
26
Ihr sollt mir heilig sein, weil ich heilig bin, ich der Herr, und euch aus den übrigen Völkern ausgesondert habe, dass ihr mein seiet.
27
Wenn sich in einem Manne oder einem Weibe ein Geist der Zauberei oder Wahrsagerei findet, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen, ihr Blut komme über sie.