Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Elberfelder Bibel von 1932

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- Kapitel 27 -

Erlösung von Personen und Eigentum, die Gott geweiht sind

1
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt(a), so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein.
3
Und es sei deine Schätzung eines Mannes(b) von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;
4
und wenn es ein Weib(c) ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel.
5
Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person(d) zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel;
6
und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben(e) fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens(f) drei Sekel Silber;
7
und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel.
8
Und wenn der Gelobende(g) zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9
Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt(h), so soll alles, was man Jehova davon(i) gibt, heilig sein.
10
Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein.
11
Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,
12
und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein.
13
Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
14
Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein.
15
Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16
Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber.
17
Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
18
und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
19
Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
20
Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
21
und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes(j) Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22
Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt,
23
so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.
24
Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte.
25
Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein.
26
Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört(k), das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova.
27
Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. -
28
Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig.
29
Alles, was(l) an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.
(5. Mose 14,22-29; 5. Mose 26,1-15; Nehemia 13,10-14)
30
Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig.
31
Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.
32
Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem was unter dem Stabe(m) vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein;
33
man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.
34
Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.

Fußnoten

(a)27:2 Eig. absondert, weiht
(b)27:3 Eig. eines Männlichen
(c)27:4 Eig. ein Weibliches
(d)27:5 Eig. eines Männlichen
(e)27:6 Eig. eines Männlichen
(f)27:6 Eig. eines Weiblichen
(g)27:8 W. wenn er
(h)27:9 d.h. welches zum Opfer tauglich ist
(i)27:9 d.h. von dieser Art Vieh
(j)27:21 d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28
(k)27:26 W. das dem Jehova erstgeboren wird
(l)27:29 Eig. alles Verbannte, das
(m)27:32 d.h. des Hirten