Gottes Neue Offenbarungen

Das vierte Buch Mose: Numeri

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 19 -

Gesetze der Reinigung

1
Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2
Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist;
3
und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.
4
Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin.
5
Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen.
6
Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen.
7
Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend.
8
Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
9
Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten(a), und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung.
10
Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein.
11
Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.
12
Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebenten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebenten Tage nicht rein sein.
13
Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.
14
Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein.
15
Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. -
16
Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.
17
Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß;
18
und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat.
19
Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebenten Tage, und ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. -
20
Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein.
21
Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
22
Und alles was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer(b) ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.

Fußnoten

(a)19:9 Eig. niederlegen
(b)19:22 W. die Seele, die

Gesetze der Reinigung

1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Dies ist eine heilige Vorschrift über das Schlachtopfer, welche der Herr festgesetzt hat. Gebiete den Söhnen Israels, dass sie eine rote Kuh zu dir führen, die ausgewachsen, ohne Fehler ist, und noch kein Joch getragen hat;
3
diese sollt ihr Eleazar, dem Priester, übergeben, der sie aus dem Lager herausführen und vor aller Augen schlachten lassen soll.
4
Dann soll er den Finger in ihr Blut tauchen und gegen den Eingang des Zeltes hin siebenmal sprengen,
5
und die Kuh vor aller Augen verbrennen lassen; ebenso das Fell und das Fleisch, wie ihr Blut und ihr Unrat soll dem Feuer übergeben werden.
6
Sodann soll der Priester Zedernholz, Ysop, und doppelt gefärbten Karmosin in das Feuer werfen, von dem die Kuh verzehrt wird.
7
Hierauf soll er seine Kleider und seinen Leib waschen, und darnach erst darf er wieder in das Lager kommen und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Aber auch der, welcher sie verbrannt hat, soll seine Kleider und seinen Leib waschen und unrein sein bis zum Abend.
9
Jemand aber, der rein ist, soll die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie für die Gemeinde der Söhne Israels zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; denn die Kuh ward als Sündopfer verbrannt.
10
Und der, welcher die Asche der Kuh hinweggetragen hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Das soll den Söhnen Israels und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnen, als eine heilige und ewig verpflichtende Satzung gelten.
11
Wer die Leiche eines Menschen berührt und deshalb sieben Tage unrein ist,
12
soll mit diesem Wasser am dritten und siebenten Tage besprengt werden, und so wird er rein werden. Wird er am dritten Tage nicht besprengt, so kann er am siebenten nicht rein werden.
13
Jeder, der den Leichnam eines verstorbenen Menschen berührt und mit diesem gemischten Wasser nicht besprengt ist, verunreinigt das Zelt des Herrn und wird ausgetilgt werden aus Israel; denn weil er nicht mit dem Wasser der Versöhnung besprengt ward, wird er unrein sein und seine Unreinigkeit ihm anhaften.
14
Das ist die Bestimmung betreffs eines Menschen, der in einem Zelte stirbt: Alle, die in dieses Zelt eintreten, und alle Gerätschaften, welche in demselben sind, sollen sieben Tage unrein sein.
15
Ein Gefäß, das keinen Deckel hat und oben nicht zugebunden ist, soll unrein sein.
16
Wer auf dem Felde den Leichnam eines ermordeten oder gestorbenen Menschen, oder sein Gebein, oder sein Grab berührt, soll sieben Tage unrein sein.
17
Und man soll etwas von der Asche des verbrannten Sündopfers nehmen und fließendes Wasser in ein Gefäß darüber gießen.
18
Sodann soll jemand, der rein ist, Ysop in das Wasser tauchen und das ganze Zelt, und alles Geräte, und die Menschen, die mit solcher Unreinigkeit befleckt sind, damit besprengen.
19
Und so soll ein Reiner den Unreinen am dritten und siebenten Tage besprengen. Und wenn er am siebenten Tage entsündigt ist, soll er sich und seine Kleider waschen und unrein bleiben bis zum Abend.
20
Wer aber auf solche Weise nicht entsündigt ist, soll weggetilgt werden aus der Mitte der Gemeinde, weil er das Heiligtum des Herrn verunreinigt hat und mit dem Wasser der Reinigung nicht besprengt worden ist.
21
Das soll eine ewig geltende Vorschrift sein. Auch der, welcher das Wasser sprengt, soll seine Kleider waschen: Jeder, der das Entsündigungswasser berührt, soll unrein sein bis zum Abend.
22
Alles, was ein Unreiner anrührt, macht er unrein; und wer etwas davon berührt, soll unrein sein bis zum Abend.