Gottes Neue Offenbarungen

The Second Book of Moses: Exodus

Douay-Rheims :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 22 -

1
If any man steal an ox or a sheep, and kill or sell it: he shall restore five oxen for one ox, and four sheep for one sheep.
2
If a thief be found breaking open a house or undermining it, and be wounded so as to die: he that slew him shall not be guilty of blood.
3
But if he did this when the sun is risen, he hath committed murder, and he shall die. If he have not wherewith to make restitution for the theft, he shall be sold.
4
If that which he stole be found with him, alive, either ox, or ass, or sheep: he shall restore double.
5
If any man hurt a field or a vineyard, and put in his beast to feed upon that which is other men’s: he shall restore the best of whatsoever he hath in his own field, or in his vineyard, according to the estimation of the damage.
6
If a fire breaking out light upon thorns, and catch stacks of corn, or corn standing in the fields, he that kindled the fire shall make good the loss.
7
If a man deliver money, or any vessel unto his friend to keep, and they be stolen away from him that received them: if the thief be found he shall restore double:
8
If the thief be not known, the master of the house shall be brought to the gods, and shall swear that he did not lay his hand upon his neighbour’s goods,
9
To do any fraud, either in ox, or in ass, or sheep, or raiment, or any thing that may bring damage: the cause of both parties shall come to the gods: and if they give judgment, he shall restore double to his neighbour.
10
If a man deliver ass, ox, sheep, or any beast, to his neighbour’s custody, and it die, or be hurt, or be taken by enemies, and no man saw it:
11
There shall be an oath between them, that he did not put forth his hand to his neighbour’s goods: and the owner shall accept of the oath; and he shall not be compelled to make restitution.
12
But if it were taken away by stealth, he shall make the loss good to the owner.
13
If it were eaten by a beast, let him bring to him that which was slain, and he shall not make restitution.
14
If a man borrow of his neighbour any of these things, and it be hurt or die, the owner not being present, he shall be obliged to make restitution.
15
But if the owner be present, he shall not make restitution, especially if it were hired and came for the hire of his work.

Laws of Social Responsibility

16
If a man seduce a virgin not yet espoused, and lie with her: he shall endow her, and have her to wife.
17
If the maid’s father will not give her to him, he shall give money according to the dowry, which virgins are wont to receive.
18
Wizards thou shalt not suffer to live.
19
Whosoever copulateth with a beast shall be put to death.
20
He that sacrificeth to gods, shall be put to death, save only to the Lord.
21
Thou shalt not molest a stranger, nor afflict him: for yourselves also were strangers in the land of Egypt.
22
You shall not hurt a widow or an orphan.
23
If you hurt them they will cry out to me, and I will hear their cry:
24
And my rage shall be enkindled, and I will strike you with the sword, and your wives shall be widows, and your children fatherless.
25
If thou lend money to any of my people that is poor, that dwelleth with thee, thou shalt not be hard upon them as an extortioner, nor oppress them with usuries.
26
If thou take of thy neighbour a garment in pledge, thou shalt give it him again before sunset.
27
For that same is the only thing wherewith he is covered, the clothing of his body, neither hath he any other to sleep in: if he cry to me, I will hear him, because I am compassionate.
28
Thou shalt not speak ill of the gods, and the prince of thy people thou shalt not curse.
29
Thou shalt not delay to pay thy tithes and thy firstfruits: thou shalt give the firstborn of thy sons to me.
30
Thou shalt do the same with the firstborn of thy oxen also and sheep: seven days let it be with its dam, the eighth day thou shalt give it to me.
31
You shall be holy men to me: the flesh that beasts have tasted of before, you shall not eat, but shall cast it to the dogs.

Verantwortung für das Eigentum

1
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf.
2
Wenn ein Dieb beim Einbrechen in ein Haus oder bei der Untergrabung desselben betroffen und verwundert wird, so dass er stirbt, so soll der, welcher ihn erschlagen hat, keine Blutschuld haben.
3
Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan, so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben. Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte, so soll er selbst verkauft werden.
4
Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben.
5
Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen last, dass es auf fremder Trist weidet, so soll er das Beste, was er auf seinem Acker oder in seinem Weinberge hat, nach Abschätzung des Schadens als Ersatz geben.
6
Wenn Feuer auskommt und Dornen ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.
7
Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.
8
Wenn aber der Dieb unbekannt bleibt, soll der Herr des Hauses vor die Richter am Heiligtum gebracht werden und beschwören, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat,
9
um einen Betrug zu begehen, es sei an Rind, oder Esel, oder Schaf, oder Kleidung, oder an sonst etwas, worin jenem ein Schaden zugefügt werden kann; beider Streitsache soll vor die Richter kommen; und wenn diese ihn schuldig finden, so soll er seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
10
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel, oder ein Rind, oder ein Schaf, oder irgend ein anderes Tier zur Verwahrung anvertraut, und dieses stirbt, oder wird beschädigt, oder von den Feinden weggenommen, ohne dass jemand es sieht,
11
so soll ein Eid als Beweismittel gelten, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat; und der Eigentümer soll den Eid annehmen, und jener soll nicht gezwungen sein, Ersatz zu leisten.
12
Wenn es ihm aber gestohlen wird, so soll er dem Eigentümer den Schaden ersetzen.
13
Wird es von einem wilden Tiere erwürgt, so soll er das Getötete seinem Herrn bringen und hat keinen Ersatz zu leisten.
14
Wer von seinem Nächsten etwas dergleichen entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, ohne dass sein Herr dabei zugegen ist, so soll er gehalten sein, es zu ersetzen.
15
Wenn aber der Besitzer zugegen war, so soll er nichts ersetzen, besonders wenn es als Lohn für seine Arbeit gemietet war.

Moralische und zeremonielle Grundsätze

16
Wer eine Jungfrau verführt, die noch unverlobt ist, und ihr beiwohnt, der steure sie aus und nehme sie zur Frau.
17
Wenn der Vater der Jungfrau sich weigert, sie zu geben, so soll er so viel Geld zahlen, als die Jungfrauen zur Morgengabe zu empfangen pflegen.
18
Zauberer sollst du nicht leben lassen.
19
Wer einem Tiere beiwohnt, soll des Todes sterben.
20
Wer den Göttern opfert, und nicht dem Herrn allein, soll getötet werden.
21
Den Fremdling sollst du nicht betrüben, noch ihn drücken; denn ihr waret auch selbst Fremdlinge im Lande Ägypten.
22
Witwen und Waisen sollt ihr nicht beeinträchtigen.
23
Wenn ihr sie aber bedrückt und sie zu mir schreien, so werde ich ihr Rufen hören;
24
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure eigenen Weiber werden Witwen werden, und eure Kinder Waisen.
25
Wenn du jemanden aus meinem Volke, einem Armen, der bei dir wohnt, Geld leihest, so sollst du ihn nicht drängen, wie ein Erpresser, noch ihn durch Wucher bedrücken.
26
Wenn du deinem Nächsten das Oberkleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm vor Sonnenuntergang zurückstellen.
27
Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft, so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.
28
Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.
29
Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben, den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir weihen. 2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19,
30
Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir darbringen.
31
Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.