Gottes Neue Offenbarungen

Strongs Konkor­danz

Hebräisch-Aramäisch
H8141

Original: שׁנה שׁנה
Transliteration: shaneh shanah (shâneh shânâh)
Phonetisch: shaw-neh'
BDB Definition:
  1. Jahr
    1. als Zeiteinteilung
    2. als Zeitmaß
    3. als Altersangabe
    4. eine Lebenszeit (von Lebensjahren)
Herkunft: von H8138
TWOT Eintrag: 2419a
Wortart(en): Substantiv Feminin
Vorkommen in der (LUT) Lutherbibel:
1
Alle (2x)
2
Alt (4x)
3
Alter (1x)
4
Ändern (1x)
5
Aneinander (1x)
6
Bist (1x)
7
Daß (1x)
8
Ein (1x)
9
Er (1x)
10
Erlaßjahr (1x)
11
12
Freijahr (1x)
13
14
Halljahr (9x)
15
Hat (1x)
16
In (1x)
17
Jahr (223x)
18
Jahre (365x)
19
Jahren (57x)
20
Jahres (24x)
21
Jährigen (1x)
22
Jährlich (9x)
23
Jahrs (1x)
24
Lang (1x)
25
Lange (1x)
26
Langes (1x)
27
Leben (2x)
28
Lebtage (1x)
29
Sie (2x)
30
Und (1x)
31
Währet (1x)
32
Ward (3x)
33
Welches (1x)
34
Zeit (3x)
35
Zeiten (1x)
Alle Vorkommen
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;
sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.
Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen.
Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:
da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen,
daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.
so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.
Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.
sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.
Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.
Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist.
Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung.
Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.
so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,
Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.
Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.
Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Hütte des Stifts am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr, da sie aus Ägyptenland gegangen waren, und sprach:
von zwanzig Jahren an und darüber, was ins Heer zu ziehen taugt in Israel; ihr sollt sie zählen nach ihren Heeren, du und Aaron.
und sammelten auch die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats und rechneten nach ihrer Geburt, nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, von Haupt zu Haupt,
Der Kinder Ruben, des ersten Sohnes Israels, nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
Der Kinder Simeon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern, Zahl und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
Der Kinder Gad nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
Der Kinder Juda nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
Der Kinder Isaschar nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,

Brown-Driver-Brigg's Information

Alle hebräischen und aramäischen Originalwörter sind nach dem Nummerierungssystem von Strong's Ausführlicher Konkordanz der Bibel angeordnet. In manchen Fällen werden mehr als eine Form des Wortes aufgeführt, z.B. die männliche und weibliche Form eines Substantivs.

Jeder Eintrag ist ein hebräisches Wort, es sei denn, es ist als aramäisch gekennzeichnet. Unmittelbar nach jedem Wort folgt seine Entsprechung in englischen Buchstaben nach einem System der Transliteration. Dann folgt die Lautschrift. Danach folgen die Brown-Driver-Briggs-Definitionen in deutscher Sprache.

Die Übersetzung wurde maschinell erstellt und könnte fehlerhaft sein.

Danach folgt ein Verweis auf das gleiche Wort im Theological Wordbook of the Old Testament (TWOT) von R. Laird Harris, Gleason L. Archer, Jr. und Bruce K. Waltke. Dieser Abschnitt stellt eine Verbindung zwischen der von TWOT verwendeten eindeutigen Nummer und der Strong's Nummer her.

Thayers Information

Alle griechischen Originalwörter sind nach dem Nummerierungssystem der Strong's Ausführlichen Konkordanz der Bibel angeordnet. Das Strong's Nummerierungssystem ordnet die meisten griechischen Wörter nach ihrer alphabetischen Reihenfolge. Das erleichtert das Nachschlagen, ohne auf die griechischen Buchstaben zurückgreifen zu müssen. In manchen Fällen werden mehr als eine Form des Wortes aufgeführt, z. B. die männliche, weibliche und sächliche Form eines Substantivs.

Nach jedem Wort folgt die genaue Entsprechung in englischen Buchstaben, entsprechend dem Transliterationssystem, das im folgenden Schema festgelegt ist. Dann folgt die phonetische. Danach folgen die Thayer's Definitions in deutscher Sprache.

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Danach folgt ein Verweis auf das gleiche Wort im zehnbändigen Theological Dictionary of the New Testament (TDNT), herausgegeben von Gerhard Kittel. Sowohl der Band als auch die Seitenzahlen geben an, wo das Wort zu finden ist.

Das Vorhandensein eines Sternchens zeigt an, dass der entsprechende Eintrag im Theological Dictionary of the New Testament in einer anderen Form erscheinen kann als in Thayers' Griechischen Definitionen.

Strong's Hebraeische und Griechische Wörterbücher Information

Die Wörterbücher für hebräische und griechische Wörter stammen aus Strong's Ausführlicher Konkordanz von James Strong, S.T.D., LL.D., 1890.

Aufgrund der Verwendung vieler Präfixe und Suffixe in den Wörtern ist eine automatische Verarbeitung sehr schwer bis unmöglich. Aus diesem Grund ist derzeit leider keine deutsche Übersetzung verfügbar.


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