Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen
(5. Mose 23,9-14)
1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Ein Mann, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein.
3
Und dann soll man urteilen, dass er mit diesem Gebrechen behaftet ist, wenn die hässliche Feuchtigkeit alle Augenblicke an seinem Leibe haftet und gerinnt.
4
Jedes Lager, auf dem er schläft, und jeder Ort, an dem er sitzt, soll unrein sein.
5
Wenn jemand sein Lager berührt, soll er seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und soll unrein sein bis zum Abend.
6
Wenn sich irgend jemand da hinsetzt, wo er gesessen hat, so soll er seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
7
Wer seinen Leib berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Wenn ein solcher Mensch auf einen, der rein ist, speit, so soll dieser seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
9
Der Sattel, auf dem er sitzt, soll unrein sein;
10
und was immer unter dem ist, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein bis zum Abend. Wer etwas derartiges trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
11
Jeder, den ein solcher anrührt, ohne seine Hände zuvor gewaschen zu haben, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
12
Ein irdenes Gefäß, das er berührt, soll zerbrochen werden, ein hölzernes Gefäß aber soll mit Wasser abgewaschen werden.
13
Und wenn einer, der an einem solchen Übel leidet, geheilt ist, soll er nach seiner Reinigung sieben Tage zählen, und seine Kleider waschen, und den ganzen Leib in fließendem Wasser baden; und so wird er rein sein.
14
Am achten Tage aber soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, und vor dem Herrn zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses kommen, und sie dem Priester übergeben.
15
Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten, und soll für ihn vor dem Herrn beten, dass er vom Samenflusse gereinigt werde.
16
Ein Mann, dem im Beischlafe der Same abgeht, soll seinen ganzen Leib mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend.
17
Kleid und Fell, welches er hatte, soll er mit Wasser waschen und es soll unrein sein bis zum Abend.
18
Das Weib, dem er beigewohnt, soll sich mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend.
19
Eine Frau, die nach Ablauf je eines Monats den Blutfluss hat, soll sieben Tage abgesondert sein.
20
Ein jeder, der sie berührt, soll unrein sein bis zum Abend;
21
und alles, worauf sie in den Tagen ihrer Absonderung schläft oder sitzt, soll unrein sein.
22
Wer ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend.
23
Wer immer ein Gerät, auf dem sie gesessen hat, berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
24
Und wenn ein Mann zur Zeit ihres monatlichen Flusses Umgang mit ihr hat, so soll er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, auf dem er schläft, soll unrein sein.
25
Wenn eine Frau außer der Zeit ihres Flusses viele Tage am Blutfluss leidet, oder wenn nach dem monatlichen Blutabgange das Blut nicht aufhört zu fließen, soll sie unrein sein, so lange sie diesem Gebrechen unterliegt, wie zur Zeit des Monatsflusses.
26
Jedes Lager, auf dem sie schläft, und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, soll unrein sein.
27
Wer solches berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend.
28
Wenn das Blut still steht und aufhört zu fließen, so soll sie noch sieben Tage ihrer Reinigung zählen;
29
und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben für sich dem Priester an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses bringen.
30
Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten und für sie wegen ihres unreinen Flusses vor dem Herrn beten.
31
Lehret also die Söhne Israels, dass sie die Unreinigkeit meiden und nicht durch ihre Unreinheit des Todes seien, wenn sie mein Zelt, das unter ihnen ist, verunreinigen.
32
Das sind die Vorschriften für den, der am Samenfluss leidet, sowie für den, welcher sich durch Beiwohnung verunreinigt,
33
und für die in den Monatszeiten abgesonderten, oder an beständigem Blutflusse leidenden Frauen, und für die Männer, welche solchen beiwohnen.