Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Volksbibel 2000

- Kapitel 22 -

1
Wenn du siehst, daß ein Rind deines Volksgenossen oder sein Schaf sich verlaufen hat, so versage ihnen nicht deine Hilfe! Bringe sie deinem Volksgenossen zurück!
2
Wohnt dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe oder ist er dir unbekannt, so bringe es in dein Haus! Es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht. Dann gib es ihm zurück!
3
In gleicher Weise verfahre mit seinem Esel und mit seinem Gewand, behandle so jeden verlorenen Gegenstand, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist und den du gefunden hast! Du darfst deine Hilfe nicht versagen!
4
Wenn du siehst, daß der Esel deines Volksgenossen oder sein Rind auf dem Weg gefallen sind, so versage ihnen deine Hilfe nicht! Hilf ihm, sie wieder aufzurichten!
5
Keine Frau darf Männerkleidung tragen, und kein Mann ziehe Frauenkleider an. Denn wer solches tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
6
Findest du draußen auf einem Baum oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, dann fange nicht die Mutter mit den Jungen!
7
Laß die Mutter fliegen, falls du die Jungen nimmst, damit es dir wohlergeht und du lange lebst.
8
Wenn du ein neues Haus baust, so bringe ein Geländer an deinem Dach an, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand hinunterfällt!
9
Pflanze nicht zweierlei Gewächse in deinem Weinberg! Sonst verfällt der ganze Ertrag dem Heiligtum: die Saat, die du aussäst, und der Ertrag des Weinbergs.
10
Pflüge nicht mit Ochs und Esel in einem Gespann!
11
Ziehe keine Kleider an, die aus zweierlei Stoff, aus Wolle und Flachs, gewoben sind!
12
An den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich umhüllst, sollst du Quasten anbringen.

Gesetze der Sexualmoral

13
Wenn jemand eine Frau nimmt und mit ihr ehelich lebt, dann aber ihrer überdrüssig wird,
14
ihr schlimme Dinge zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt, indem er sagt: Als ich diese Frau nahm und mich ihr nahte, fand ich sie nicht mehr als Jungfrau,
15
so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau die Spuren der Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Stadt vor das Tor bringen.
16
Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Meine Tochter habe ich diesem Mann zur Frau gegeben. Weil er ihrer überdrüssig geworden ist,
17
legt er ihr nun schlimme Dinge zur Last, indem er behauptet: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau befunden. Hier aber sind die Spuren der Jungfrauschaft meiner Tochter. Dann sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18
Darauf sollen die Ältesten dieser Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen lassen.
19
Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberlingen abnehmen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat. Er muß sie als Frau behalten und darf sie während seines ganzen Lebens nicht entlassen.
20
Wenn aber die Behauptung: Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit bei der jungen Frau gefunden worden, auf Wahrheit beruht,
21
so führe man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses, und die Männer ihrer Heimatstadt sollen sie zu Tode steinigen. Denn sie hat eine Schandtat in Israel begangen: sie trieb Unzucht im Haus ihres Vater. - So sollst du das Böse aus deiner Mitte vertilgen.
22
Wird ein Mann dabei ertappt, daß er sich mit einer verheirateten Frau vergeht, so müssen beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse in Israel ausrotten.
23
Trifft jemand mit einer Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammen und vergeht er sich mit ihr,
24
so sollt ihr beide vor das Stadttor führen und sie zu Tode steinigen: Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe rief, und den Mann, weil er die Braut seines Nächsten schwächte. - So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen!
25
Trifft jemand die verlobte Jungfrau draußen auf dem Feld, tut er ihr Gewalt an und vergeht er sich mit ihr, so soll der Mann, der sich mit ihr vergangen hat, allein sterben. Dem Mädchen soll man nichts tun.
26
Das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen. Der Fall liegt ähnlich, wie wenn jemand einen anderen überfällt und totschlägt.
27
Da er sie draußen auf dem Feld traf, konnte das verlobte Mädchen geschrien haben, ohne daß jemand da war, der ihr geholfen hätte.
28
Trifft jemand eine unverlobte Jungfrau, ergreift sie, vergeht sich mit ihr, und werden sie dabei ertappt,
29
so soll der Mann, der sich mit ihr vergangen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberlinge zahlen. Er muß sie zur Frau nehmen, weil er sie geschwächt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht entlassen.
30
(23:1) Niemand darf die Frau seines Vaters heiraten und die Bettdecke seines Vaters aufheben.