Gottes Neue Offenbarungen

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

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- Kapitel 48 -

Die Teilung des Landes

1
Dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer nach Hetlon, nach Lebo-Hamat und nach Hazar-Enan - das Gebiet von Damaskus bleibt nordwärts liegen - neben Hamat soll von Osten nach Westen Dan ein Stammgebiet besitzen.
2
Neben dem Gebiet Dans soll von der Ostseite zur Westseite Ascher ein Stammgebiet besitzen.
3
Neben dem Gebiet von Ascher soll an der Ostseite zur Westseite Naftali ein Stammgebiet besitzen.
4
Neben dem Gebiet von Naftali von der Ostseite bis zur Westseite soll Manasse ein Stammgebiet besitzen.
5
Neben dem Gebiet von Manasse von der Ostseite bis zur Westseite soll Efraim ein Stammgebiet besitzen.
6
Neben dem Gebiet von Efraim von der Ostseite bis zur Westseite soll Ruben ein Stammgebiet besitzen.
7
Neben dem Stammgebiet von Ruben von der Ostseite bis zur Westseite soll Juda ein Stammgebiet besitzen.
8
Neben dem Gebiet von Juda soll von der Ostseite bis zur Westseite der heilige Bezirk liegen, den ihr dem Herrn weiht, 25.000 Ellen breit und lang wie die anderen Stammesanteile von der Ostseite bis zur Westseite. In seiner Mitte soll das Heiligtum liegen.
9
Der heilige Bezirk, den ihr dem Herrn weihen sollt, soll 25.000 Ellen lang und 20.000 Ellen breit sein.
10
Der heilige Bezirk soll folgenden gehören: Den Priestern soll an der Nordseite ein Stück von 25.000 Ellen Länge, an der Westseite von 10.000 Ellen Breite, an der Ostseite von 10.000 Ellen Breite und an der Südseite von 25.000 Ellen Breite zufallen. Mitten darin soll das Heiligtum des Herrn liegen.
11
Den geweihten Priestern, den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst getan haben und nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Israeliten abirrten,
12
ihnen soll es als geweihtes Stück, als der heiligste Teil des geweihten Bezirkes neben dem Gebiet der Leviten gehören.
13
Den Leviten soll ein Stück entsprechend dem Gebiet der Priester zufallen, 25.000 Ellen lang, 10.000 Ellen breit, insgesamt von einer Länge von 25.000 Ellen und einer Breite von 20.000 Ellen.
14
Sie dürfen nichts davon verkaufen noch vertauschen, noch dürfen sie diesen geweihten Teil des Landes in fremde Hände übergehen lassen; denn er ist dem Herrn heilig.
15
Die 5.000 Ellen, die längs der 25.000 Ellen von der Breite noch übrig sind, sind nicht heilig, sondern für die Stadt als Wohnplatz und freier Raum bestimmt. Mitten darin soll die Stadt liegen.
16
Folgendes sind ihre Maße: Die Nordseite hat 4.500, die Südseite 4.500, die Ostseite 4.500, die Westseite 4.500 Ellen.
17
Der freie Raum der Stadt soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen.
18
Was von der Länge noch übrigbleibt längs des heiligen Bezirks, nämlich 10.000 Ellen im Osten und 10.000 Ellen im Westen, soll zum Unterhalt der Bewohner in der Stadt dienen.
19
Die Bewohner der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels herkommen.
20
Der gesamte geweihte Bezirk soll 25.000 Ellen im Geviert betragen, nämlich den geweihten Bezirk mit dem Stadtbesitz.
21
Was übrig ist, soll dem Fürsten gehören auf beiden Seiten des geweihten Bezirks und des Stadteigentums längs der 25.000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen. Dies soll dem Fürsten gehören, und der geweihte Bezirk und das Tempelheiligtum sollen mitten darin liegen.
22
Auch von dem Besitz der Leviten und vom Stadteigentum, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23
Folgendes sind die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite soll Benjamin ein Stammgebiet besitzen.
24
Neben dem Gebiet von Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite soll Simeon ein Stammgebiet besitzen.
25
Neben dem Gebiet von Simeon von der Ostseite bis zur Westseite soll Issachar ein Stammgebiet besitzen.
26
Neben dem Gebiet von Issachar von der Ostseite bis zur Westseite soll Sebulon ein Stammgebiet besitzen.
27
Neben dem Gebiet von Sebulon von der Ostseite bis zur Westseite soll Gad ein Stammgebiet besitzen.
28
Neben dem Gebiet Gads soll auf der Südseite die Grenze von Tamar bis Meribat-Kadesch, dann bis an den Bach und bis an das Große Meer gehen.
29
"Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels durch das Los verteilen sollt, und das sollen ihre Erbteile sein," - Spruch des allmächtigen Herrn.

Die Tore der Stadt und ihr Name

30
Dies sind die Ausgänge der Stadt: An der Nordseite, die 4.500 Ellen hat, -
31
die Stadttore sind nach den Namen der Stämme Israels benannt - befinden sich drei Tore: das Rubentor, das Judator, das Levitor.
32
An der Ostseite, die 4.500 Ellen hat, befinden sich drei Tore: das Joseftor, das Benjamintor, das Dantor.
33
An der Südseite, die 4.500 Ellen hat, befinden sich drei Tore: das Simeontor, das Issachartor, das Sebulontor.
34
An der Westseite, die 4.500 Ellen hat, befinden sich drei Tore: das Gadtor, das Aschertor, das Naftalitor.
35
Der Umfang der Stadt beträgt 18.000 Ellen. - Der Name der Stadt soll fortan sein:>Jahwe ist da<.

Die Teilung des Landes

1
Dies sind die Namen der Stämme. An der Nordseite, an der Straße von Hethalon nach Emath hin, der Hof Enan, an der Grenze von Damaskus nach Norden hin an der Straße von Emath. Dies gehöre ihm von der Ostseite bis zum Meere: Anteil Dans.
2
An der Grenze von Dan von der Ostseite bis an das Meer: Aser einen Anteil.
3
An der Grenze Asers von der Ostseite bis an die Meerseite: Nephthali einen Anteil.
4
An der Grenze Nephthalis von der Ostseite bis an die Meerseite: Manasse einen Anteil.
5
An der Grenze Manasses von der Ostseite bis an die Meerseite: Ephraim einen Anteil.
6
An der Grenze Ephraims von der Ostseite bis an die Meerseite: Ruben einen Anteil.
7
An der Grenze Rubens von der Ostseite bis an die Meerseite: Juda einen Anteil.
8
An der Grenze Judas von der Ostseite bis an die Meerseite sollt ihr die Erstlingsplätze absondern, fünfundzwanzigtausend in der Breite und ebenso viel in der Länge, von der Ostseite bis an die Meerseite, wie alle andern Anteile, und mitten darin soll das Heiligtum liegen.
9
Die Erstlingsteile, welche ihr für den Herrn absondern werdet, sollen fünfundzwanzigtausend lang und zehntausend breit sein.
10
Von diesen Erstlingsteilen sollen für das Heiligtum der Priester gehören: Gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend in der Länge, gegen Abend zehntausend in der Breite, gegen Morgen zehntausend in der Breite, und gegen Mittag fünfundzwanzigtausend in der Länge, mitten darin soll das Heiligtum des Herrn liegen.
11
Den Priestern, den Söhnen Sadoks, die meine Vorschriften beobachtet haben und nicht abirrten, als die Söhne Israel abirrten, wie auch die Leviten irre gingen, gehöre das geheiligte.
12
Ihnen also soll der Erstlingsteil des Landes, das Hochheilige, gehören an der Grenze der Leviten.
13
Die Leviten aber sollen an der Grenze der Priester herlaufend fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge, und zehntausend in der Breite erhalten. Im Ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend betragen.
14
Davon sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen noch sollen die Erstlingsteile des Landes an andere übergehen, denn sie sind dem Herrn geheiligt.
15
Die fünftausend aber, welche von der Breite der fünfundzwanzigtausend noch übrig sind, sollen nicht geheiligt sein, sondern zu Wohnungen und Weideplätzen deinen und die Stadt selbst soll mitten darin liegen.
16
Dies soll ihr Maß sein: Auf der Nordseite viertausend und fünfhundert, auf der Südseite viertausend und fünfhundert, auf der Ostseite viertausend und fünfhundert und auf der Westseite viertausend und fünfhundert.
17
Als Weideplätze aber sollen der Stadt gehören: Gegen Norden zweihundert und fünfzig, gegen Süden zweihundert und fünfzig, gegen Osten zweihundert und fünfzig, gegen das Meer zu zweihundert und fünfzig.
18
Was in der Länge neben dem Erstlingsanteile für das Heiligtum übrig ist, zehntausend gegen Osten und zehntausend gegen Westen, soll wie der Erstlingsanteil des Heiligtums sein und der Ertrag desselben zu Unterhalt derer gehören, welche der Stadt dienen.
19
Die aber für die Stadt tätig zu sein haben, sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20
Alle Erstlingsanteile also zusammen, fünfundzwanzigtausend auf fünfundzwanzigtausend ins Geviert, sollen als Erstlingsanteil für das Heiligtum abgesondert werden und als Eigentum für die Stadt.
21
Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem Erstlingsanteil des Heiligtums und neben dem Besitze der Stadt gegenüber den fünfundzwanzigtausend der Erstlingsanteile bis zur Ostgrenze und gegen das Meer hin vor den fünfundzwanzigtausend Ellen bis zur Grenze dem Meere zu, dies soll den Fürsten gehören; die Erstlingsanteile für das Heiligtum und das Heiligtum des Tempels sollen mitten darin sein.
22
Und was vom Besitze der Leviten und dem Besitztum der Stadt zwischen den Anteilen übrigbleibt, soll dem Fürsten gehören; zwischen den Grenzen Judas und Benjamins soll es dem Fürsten gehören.
23
Hierauf kommen die übrigen Stämme: Von Morgen gegen Abend: Benjamin einen Anteil.
24
Von Benjamins Grenze von Osten gegen Westen: Simeon einen.
25
An Simeons Grenze von Osten gegen Westen: Issachar einen.
26
An Issachars Grenze von Osten gegen Westen: Zabulon einen.
27
An Zabulons Grenze von Osten gegen Westen: Gad einen.
28
An Gads Grenze auf der Südseite gegen Mittag hin sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser von Kades als Erbteil gegen das große Meer hin.
29
Dies ist das Land, welches ihr durch das Los unter die Stämme Israels verteilen sollt, und dies sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, Gott.

Die Tore der Stadt und ihr Name

30
Und dies seien die Ausgänge der Stadt: Auf der Seite gegen Mitternacht miss viertausend fünfhundert.
31
Und die Tore der Stadt sollen die Namen der Stämme Israels führen. Gegen Mitternacht sollen drei Tore sein: Rubens Tor, eines; Judas Tor, eines; Levis Tor, eines.
32
An der Seite gegen Morgen seien wieder viertausend fünfhundert, und drei Tore: Josephs Tor, eines; Benjamins Tor, eines; Dans Tor, eines.
33
An der Seite gegen Mittag miss auch viertausend fünfhundert, und drei Tore seien: Simeons Tor, eines; Issachars Tor, eines; Zabulons Tor, eines.
34
An der Seite gegen Abend viertausend fünfhundert, und daselbst drei Tore: Gads Tor, eines; Asers Tor, eines; Nephthalis Tor, eines.
35
Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von jenem Tage an: Der Herr ist daselbst.