Das Sündopfer
(3. Mose 5,1-13; 3. Mose 6,24-30)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Sage den Söhnen Israels: Wenn jemand sich aus Versehen gegen eines von allen Verboten des Herrn, die er gegeben, vergeht und wider irgend eines handelt:
3
vergeht sich der gesalbte Priester, und macht, dass auch das Volk sich vergeht, so soll er für seine Sünde dem Herrn einen fehlerlosen jungen Stier darbringen.
4
Diesen soll er an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen, und die Hand auf seinen Kopf legen, und ihn dem Herrn schlachten.
5
Hierauf soll er einen Teil von dem Blute des Rindes nehmen, und in das Zelt des Zeugnisses bringen,
6
und seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal vor dem Herrn gegen den Vorhang des Heiligtums sprengen.
7
Sodann soll er etwas von eben diesem Blute an die Hörner des Altares des dem Herrn angenehmen Räucherwerkes streichen, welcher im Zelte des Zeugnisses steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars am Eingange des Zeltes gießen.
8
Endlich soll er das Fett des jungen Rindes als Sündopfer absondern, sowohl das, welches die Eingeweide bedeckt, wie alles, was innen ist;
9
beide Nieren und das Netz, das um dieselben an den Weichen ist, und das Fett der Leber mit den Nieren,
10
so wie es von dem jungen Rinde des Friedopfers genommen wird; und dies soll er auf dem Brandopferaltare verbrennen.
11
Das Fell aber und das gesamte Fleisch nebst Kopf und Füßen, den Eingeweiden, dem Unrat,
12
und dem übrigen Leibe soll er vor das Lager an einen reinen Ort hinausschaffen, dahin, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und soll alles auf einem Holzstoße verbrennen, an dem Orte, an den man die Asche hinschüttet, soll es verbrannt werden.
13
Wenn aber die ganze Gemeinde Israels unvorsätzlich und aus Unwissenheit etwas tut, was gegen das Gebot des Herrn ist,
14
und nachher ihre Sünde erkennt, so soll sie für ihre Sünde ein junges Rind darbringen, und es zum Eingange des Zeltes führen.
15
Und die Ältesten des Volkes sollen vor dem Herrn die Hände auf dessen Kopf legen; und dann soll das Rind vor den Augen des Herrn geschlachtet werden,
16
und der gesalbte Priester soll etwas von seinem Blute in das Zelt des Zeugnisses hineinbringen,
17
und soll den Finger eintauchen, und siebenmal gegen den Vorhang sprengen;
18
auch soll er etwas von demselben Blute an die Hörner des Altares streichen, welcher vor dem Herrn im Zelte des Zeugnisses steht; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltares gießen, der an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses ist.
19
Auch all sein Fett soll er nehmen, und es auf dem Altare verbrennen.
20
So soll er es auch mit diesem jungen Stiere machen, wie er mit dem vorigen verfahren und wenn der Priester für sie betet, wird der Herr ihnen gnädig sein.
21
Das junge Rind aber soll er vor das Lager hinausschaffen und wie das ersterwähnte Rind verbrennen; denn es ist ein Sündopfer für die Gemeinde.
22
Wenn ein Fürst sündigt, und aus Unwissenheit gegen eines von den zahlreichen Verboten im Gesetze des Herrn handelt,
23
und nachher seine Sünde erkennt, so soll er dem Herrn einen fehlerfreien Ziegenbock als Opfer darbringen.
24
Er soll seine Hand auf dessen Kopf legen und ihn an dem Orte, wo man das Brandopfer vor dem Herrn zu töten pflegt, schlachten, weil es ein Sündopfer ist;
25
alsdann soll der Priester den Finger in das Blut des Sündopfers tauchen und die Hörner des Brandopferaltars damit bestreichen, und das übrige an dessen Fuß gießen.
26
Das Fett aber soll er auf dem Altare verbrennen, wie es bei den Friedopfern zu geschehen pflegt; und der Priester soll für ihn und seine Sünde beten, und es wird ihm vergeben werden.
27
Wenn jemand aus dem gemeinen Volke aus Versehen sündigt, und etwas von dem tut, was durch das Gesetz des Herrn verboten ist, und eine Schuld auf sich lädt,
28
und seine Sünde erkennt, so soll er eine fehlerfreie Ziege darbringen,
29
und die Hand auf den Kopf des Sündopfers legen, und es am Orte des Brandopfers schlachten.
30
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit seinem Finger nehmen und die Hörner des Brandopferaltares damit bestreichen, und das übrige an dessen Fuß gießen.
31
Alles Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett von den Friedopfern weggenommen zu werden pflegt, und soll es auf dem Altare zum angenehmen Geruche für den Herrn verbrennen; und er soll für ihn beten, so wird ihm vergeben werden.
32
Ist aber das Sündopfer, das er darbringt, ein Stück Kleinvieh, nämlich ein fehlerfreies Schaf,
33
so soll er die Hand auf dessen Kopf legen und es an dem Orte schlachten, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt;
34
und der Priester soll mit seinem Finger etwas von seinem Blute nehmen und die Hörner des Brandopferaltars damit bestreichen, das übrige an den Fuß desselben gießen.
35
Das gesamte Fett soll er gleichfalls wegnehmen, wie man das Fett des Widders wegzunehmen pflegt, der als Friedopfer geschlachtet wird; und soll es auf dem Altare verbrennen zum Feueropfer für den Herrn; und soll für ihn und seine Sünde beten, und es wird ihm vergeben werden.