Gottes Neue Offenbarungen

Das Buch Nehemia

Theophilus Bibel

- Kapitel 10 -

Das Volk, das den Bund besiegelte

1
Und auf der untersiegelten Schrift standen die Namen: Nehemia, der Tirsatha, der Sohn Hakaljas, und Zidkija.
2
Seraja, Asarja, Jeremia,
3
Paschchur, Amarja, Malkija,
4
Hattusch, Schebanja, Malluk,
5
Harim, Meremot, Obadja,
6
Daniel, Ginneton, Baruk,
7
Meschullam, Abija, Mijamin,
8
Maasja, Bilgai, Schemaja; das waren die Priester.
9
Und die Leviten, nämlich Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiel;
10
und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
11
Micha, Rechob, Haschabja,
12
Sakkur, Scherebja, Schebanja,
13
Hodija, Bani, Beninu.
14
Die Häupter des Volkes: Parhosch, Pachat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
(Jeremia 17,19-27)
15
Bunni, Asgad, Bebai,
16
Adonija, Bigwai, Adin,
17
Ater, Hiskija, Assur,
18
Hodija, Haschum, Bezai,
19
Hariph, Anatot, Nobai,
20
Magpiasch, Meschullam, Hesir,
21
Meschesabeel, Zadok, Jaddua,
22
Pelatja, Hanan, Anaja,
(Esra 9,1-4)
23
Hoschea, Hananja, Haschub,
24
Hallochesch, Pilcha, Schobek,
25
Rechum, Haschabna, Maaseja,
26
und Achija, Hanan, Anan,
27
Malluk, Harim, Baana.

Der Bund, der versiegelt wurde

28
Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Nethinim, und alle, die sich von den Völkern der Länder zu dem Gesetz Gottes abgesondert hatten, ihre Frauen, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis und Einsicht hatten,
29
schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote des HERRN, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun;
30
und dass wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten;
31
und dass, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und dass wir im siebten Jahr das Land brach liegen lassen und auf das Darlehen einer jeden Hand verzichten wollten.
32
Und wir verpflichteten uns dazu, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahr für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen:
33
für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbate und der Neumonde, für die Feste und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes.
34
Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie zum Haus unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar des HERRN, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist.
35
Und wir verpflichteten uns, die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allerlei Bäumen Jahr für Jahr zum Haus des HERRN zu bringen
36
und die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehs, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist; und die Erstgeborenen unserer Rinder und unseres Kleinviehs zum Haus unseres Gottes zu den Priestern zu bringen, die den Dienst verrichten im Haus unseres Gottes.
37
Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer, und die Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, die den Zehnten erheben in allen Städten unseres Ackerbaues;
38
und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Haus unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses.
39
Denn in die Zellen sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen; denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, die den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen.