Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Theophilus Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 15 -

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlass halten.
2
Und dies ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem HERRN ausgerufen.
3
Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;
4
es sei denn, dass kein Armer unter dir ist. Denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
5
wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6
Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgendeiner deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;
8
sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig auf Pfand leihen was hinreicht für den Mangel, den er hat.
9
Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, dass du sprichst: Es naht das siebte Jahr, das Erlassjahr! Und dass dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu dem HERRN schreie, und Sünde an dir sei!
10
Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Werk und in allem Geschäft deiner Hand.
11
Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Land, deine Hand weit öffnen.

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen.
13
Und wenn du ihn frei von dir entlässt, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14
Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15
Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16
Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist,
17
so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du so tun.
18
Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehs nicht scheren:
20
vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Ort, den der HERR erwählen wird.
21
Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, dass es lahm oder blind ist, irgendein schlimmes Gebrechen, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern.
22
In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine ebenso, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23
Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen;
2
mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können, weil es das Erlassjahr des Herrn ist.
3
Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen.
4
Einen ganz Armen und Bettler gebe es nicht unter euch, damit der Herr, dein Gott, dich in dem Lande segne, welches er dir zum Besitze geben wird.
5
Wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alles hältst, was er geboten hat und was ich dir heute befehle, so wird er dich segnen, wie er verheißen hat.
6
Du wirst vielen Völkern leihen und selbst von niemand zu entlehnen brauchen. Du wirst über sehr viele Völker herrschen und über dich wird niemand herrschen.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn einer deiner Brüder, die innerhalb der Tore deiner Stadt in dem Lande weilen, welches der Herr, dein Gott, dir geben will, in Armut gerät, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschließen,
8
sondern sie dem Armen öffnen und ihm leihen, was du siehest, dass er bedarf.
9
Hüte dich, dass dich nicht etwa der lieblose Gedanke beschleiche, dass du in deinem Herzen sagst: Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe, und du also deine Augen von deinem armen Bruder abwendest und ihm nicht leihen wollest, was er verlangt, damit er nicht zum Herrn wider dich rufe und es dir zur Sünde werde.
10
Vielmehr gib ihm und handle nicht hinterlistig, wenn du seiner Not abhilfst, damit der Herr, dein Gott, dich allezeit und in allem segne, was deine Hand unternimmt.
11
Arme werden im Lande deines Wohnsitzes nicht fehlen; darum gebiete ich dir, dass du deinem dürftigen Bruder und dem Armen, der bei dir in dem Lande weilt, deine Hand auftuest.

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Wenn sich dir dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft und dir sechs Jahre gedient hat, so sollst du ihn im siebenten Jahre freilassen;
13
und wenn du ihm die Freiheit schenkst, so sollst du ihn nicht leer fortgehen lassen,
14
sondern ihm Wegzehrung geben von deinen Herden, deiner Tenne, und deiner Kelter, mit denen dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.
15
Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot.
16
Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht,
17
so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses, und er soll auf ewig dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun.
18
Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren.
20
Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie.
21
Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden,
22
sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch.
23
Nur habe Acht, dass du ihr Blut nicht genießest, sondern gieße es auf die Erde aus wie Wasser.