Gottes Neue Offenbarungen

Das Buch Josua

Menge-Bibel von 1939 mit Apokryphen

- Kapitel 17 -

Der andere Halbstamm von Manasse (Westen)

1
Sodann fiel dem Stamm Manasse – dieser war nämlich der erstgeborene Sohn Josephs – sein Losanteil zu. Machir, dem erstgeborenen Sohne Manasses, dem Vater Gileads, wurde Gilead und Basan zuteil, denn er war ein Kriegsmann.
2
Sodann erhielten die übrigen Nachkommen Manasses, Geschlecht für Geschlecht, ihren Anteil, nämlich die Nachkommen Abiesers, die Nachkommen Heleks, die Nachkommen Asriels, die Nachkommen Sichems, die Nachkommen Hephers und die Nachkommen Semidas; dies waren die männlichen Nachkommen Manasses, des Sohnes Josephs, Geschlecht für Geschlecht.
3
Aber Zelophhad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; deren Namen waren Mahla, Noa, Hogla, Milka und Thirza.
4
Diese traten nun vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Fürsten und sagten: »Der HERR hat Mose geboten, uns ein Erbteil unter unsern Stammesgenossen zu geben.« Da überwies er(a) ihnen nach dem Befehl des HERRN ein Erbteil unter den Stammesgenossen ihres Vaters;
5
und so fielen dem Stamm Manasse zehn Losanteile zu, abgesehen von der Landschaft Gilead und Basan, die jenseits des Jordans liegen;
6
denn die weiblichen Nachkommen Manasses erhielten ein Erbteil gerade wie seine männlichen Nachkommen; die Landschaft Gilead aber kam an die übrigen Nachkommen Manasses.
7
Es geht aber die Grenze des Stammes Manasse von Asser nach Michmethath, das östlich von Sichem liegt; dann geht die Grenze südwärts zu den Bewohnern von En-Thappuah hin.
8
Die Landschaft Thappuah gehört zum Stamm Manasse; die Stadt Thappuah selbst aber, an der Grenze von Manasse, gehört zum Stamme Ephraim.
9
Dann geht die Grenze hinab zum Bache Kana, südlich von dem Bache – die dort mitten unter den Städten Manasses liegenden Ortschaften gehören zum Stamm Ephraim –; alsdann aber läuft die Grenze nördlich vom Bache und endet am Meer;
10
die Südseite ist ephraimitisch, die Nordseite manassitisch, und das Meer bildet hier die Grenze; nordwärts aber stoßen sie an Asser, ostwärts an Issaschar.
11
Außerdem erhielt der Stamm Manasse in Issaschar und in Asser folgende Städte: Beth-Sean mit den zugehörigen Ortschaften, ferner Jibleam mit den zugehörigen Ortschaften sowie die Bewohner von Dor und von En-Dor mit den zugehörigen Ortschaften, die Bewohner von Thaanach mit den zugehörigen Ortschaften und die Bewohner von Megiddo mit den zugehörigen Ortschaften: das Dreihügelgebiet. –
12
Der Stamm Manasse vermochte jedoch nicht diese Städte zu erobern; daher gelang es den Kanaanäern, in dieser Gegend wohnen zu bleiben.
13
Als später aber die Israeliten erstarkten, machten sie die Kanaanäer fronpflichtig, ohne sie jedoch ganz vertreiben zu können.

Mehr Land für Ephraim und Manasse

14
Da wandten sich die beiden Josephstämme an Josua und trugen ihm folgendes vor: »Warum hast du mir nur ein Los und einen einzigen Anteil als Erbbesitz gegeben, obgleich ich doch ein zahlreiches Volk bin, da der HERR mich bisher gesegnet hat?«
15
Josua antwortete ihnen: »Wenn du ein zahlreiches Volk bist, so ziehe doch in den Wald hinauf und schaffe dir dort im Lande der Pherissiter und der Rephaiter durch Ausroden des Waldes Raum zum Wohnen, wenn(b) dir das Bergland Ephraim zu enge ist.«
16
Da entgegneten die Nachkommen Josephs: »Das Bergland reicht für uns nicht aus; alle Kanaanäer aber, die unten in der Ebene wohnen, haben eiserne Streitwagen, sowohl die, welche in Beth-Sean und den zugehörigen Ortschaften, als auch die, welche in der Ebene Jesreel wohnen.«
17
Da antwortete Josua den beiden Josephstämmen Ephraim und Manasse: »Du bist ein sehr zahlreiches und sehr starkes Volk; so sollst du nicht nur ein Los erhalten;
18
denn ein Bergland wird dir zuteil werden. Da es Wald ist, mußt du ihn ausroden: dann werden auch die Ausläufer(c) dir zuteil werden; denn du wirst die Kanaanäer vertreiben, wenn sie auch eiserne Wagen haben und wenn sie auch stark sind.«

Fußnoten

(a)17:4 oder: man
(b)17:15 oder: weil
(c)17:18 d.h. die anliegenden Gegenden