Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 6 -

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 7,1-10)
1
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2
»Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.
3
Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.
4
Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.
5
Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch(a) in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.
6
Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!«
7
»Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.

Das Gesetz des Brandopfers

(3. Mose 1,1-17)
8
Dann nehme er(b) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.
9
Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
10
Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
11
Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.«
12
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
13
»Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er(c) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.

Das Gesetz des Speisopfers

(3. Mose 2,1-16)
14
Auf einer Platte(d) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt(e) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.
15
Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist(f), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;
16
denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.«
17
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
18
»Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.
19
Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.
20
Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so mußt du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.
21
Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muß zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
22
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.
23
Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.«

Fußnoten

(a)6:5 vgl. V.2
(b)6:8 d.h. einer von ihnen
(c)6:13 d.h. einer von ihnen
(d)6:14 oder: in der Pfanne
(e)6:14 oder: wohlvermengt
(f)6:15 oder: wird
(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 7,1-10)
1
Der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Jemand, der sündigt und mit Verachtung des Herrn seinem Nächsten etwas bei ihm Hinterlegtes und seiner Treue Anvertrautes ableugnet, oder mit Gewalt etwas erpresst, oder ein Unrecht antut,
3
oder etwas Verlornes findet, und es ableugnet, und überdies einen falschen Eid schwört, oder welche Handlung immer von den vielen begeht, durch welche die Menschen zu sündigen pflegen,
4
soll, seiner Schuld bewusst,
5
alles, was er betrügerisch behalten wollte, vollständig, und dazu den fünften Teil dem Eigentümer, dem er den Schaden zugefügt hat, zurückerstatten.
6
Und als Sündopfer soll er einen fehlerfreien Widder aus seiner Herde darbringen und ihn dem Priester geben, nach Schätzung und Größe des Vergehens;
7
und dieser soll für ihn vor dem Herrn beten, und es wird ihm jede Tat vergeben werden, durch welche er sich versündigt hat.

Das Gesetz des Brandopfers

(3. Mose 1,1-17)
8
Weiter redete der Herr zu Moses und sprach:
9
Gebiete Aaron und seinen Söhnen: Dies sind die Vorschriften für das Brandopfer: Es soll auf dem Altare die ganze Nacht bis zum Morgen brennen; und das Feuer soll von demselben Altare sein.
10
Der Priester soll das Obergewand und die linnenen Hüftkleider anziehen, und soll die Asche entfernen, zu welcher das Feuer das Opfer ausgebrannt hat, und neben den Altar tun.
11
Hierauf soll er die genannten Kleider ablegen, und andere anziehen, und die Asche außerhalb des Lagers schaffen, und an einem ganz reinen Orte zu Staub werden lassen.
12
Das Feuer aber auf dem Altare soll immerdar brennen, und der Priester soll es nähren, indem er jeden Morgen Holz dazu legt, und soll das Brandopfer darauflegen, und über diesem das Fett des Friedopfers verbrennen.
13
Dies ist das ewige Feuer, das nimmer auf dem Altare erlöschen soll.

Das Gesetz des Speisopfers

(3. Mose 2,1-16)
14
Das sind die Bestimmungen über das Speiseopfer und die Trankopfer, welche die Söhne Aarons vor dem Herrn und vor dem Altare darbringen sollen.
15
Der Priester soll eine Handvoll mit Öl angemachten feinen Mehles nehmen und allen Weihrauch, der auf das Mehl gelegt ist, und es auf dem Altare verbrennen als Gedächtnis zum süßen Geruche für den Herrn.
16
Den übrigen Teil des feinen Mehles soll Aaron samt seinen Söhnen ungesäuert essen; am heiligen Orte, im Vorhofe des Zeltes soll er es essen.
17
Darum aber soll es nicht gesäuert werden, weil ein Teil davon als Feueropfer des Herrn dargebracht wird. Es soll hochheilig sein, wie das Sündopfer und das Schuldopfer.
18
Nur die männlichen Nachkommen Aarons sollen es essen. Dies sei ein ewig geltendes Gesetz für euch von Geschlecht zu Geschlecht, über die Speiseopfer des Herrn: jeder, der sie berührt, wird geheiligt sein.
19
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
20
Dies ist die Gabe, welche Aaron und seine Söhne dem Herrn am Tage ihrer Salbung darbringen sollen. Den zehnten Teil eines Epha feinen Mehles sollen sie als stets dauerndes Speiseopfer darbringen, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere am Abend.
21
In der Pfanne soll es, mit Öl angemacht, gebacken werden. Noch warm soll es dem Herrn zum süßen Geruche
22
der Priester darbringen, welcher rechtmäßig dem Vater nachfolgt, und ganz soll es auf dem Altare verbrannt werden;
23
denn jedes Speiseopfer der Priester soll vom Feuer verzehrt werden, und es soll niemand davon essen.

Das Gesetz des Sündopfers

(3. Mose 4,1-35; 3. Mose 5,1-13)
24
Der Herr aber redete zu Moses und sprach:
25
Sage zu Aaron und seinen Söhnen: Dies sind die Vorschriften über das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer dargebracht wird, soll es vor dem Herrn geschlachtet werden; es ist hochheilig.
26
Der Priester, welcher es darbringt, soll es an heiligem Orte, im Vorhofe des Zeltes verzehren.
27
Was immer mit seinem Fleische in Berührung kommt, wird geheiligt werden. Wenn ein Kleid mit seinem Blute bespritzt wird, so soll es am heiligen Orte gewaschen werden.
28
Ein irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, soll zerbrochen werden; wurde es aber in einem ehernen Gefäße gekocht, so soll dieses abgerieben und mit Wasser ausgespült werden.
29
Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von seinem Fleische essen, weil es hochheilig ist.
30
Das für die Sünde geschlachtete Opfer aber, dessen Blut in das Zelt des Zeugnisses zur Vornahme der Versöhnung im Heiligtume gebracht wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden.