Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 20 -

Strafen für Gesetzesübertretungen

(3. Mose 26,14-39; 5. Mose 28,15-68)
1
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2
»Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch(a) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3
Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4
Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
5
so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6
Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager(b) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
7
»So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
8
beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9
Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm(c).
(Sprüche 5,1-23; 1. Korinther 5,1-8)
10
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten(d) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
11
Wenn ein Mann der Frau seines Vaters(e) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen(f).
12
Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen(g). –
13
Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
14
Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
15
Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16
Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen(h). –
17
Wenn ein Mann seine Schwester(i) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
18
Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes(j) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
19
Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
20
Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims(k) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
21
Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
22
»So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
23
Ihr dürft also nicht nach den Satzungen(l) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
24
Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
25
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
26
Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
27
»Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen(m)

Fußnoten

(a)20:2 18,21
(b)20:6 vgl. 3. Mose 19:31
(c)20:9 oder: sein Blut komme über ihn!
(d)20:10 = Volksgenossen
(e)20:11 d.h. seiner Stiefmutter
(f)20:11 oder: ihr Blut komme über sie
(g)20:12 vgl. V.11
(h)20:16 vgl. V.11
(i)20:17 d.h. Stiefschwester
(j)20:18 oder: ihren Blutfluß
(k)20:20 = seiner Muhme; vgl. 18,14
(l)20:23 oder: in den Bräuchen
(m)20:27 oder: ihr Blut komme über sie!

Strafen für Gesetzesübertretungen

(3. Mose 26,14-39; 5. Mose 28,15-68)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Dies sollst du den Söhnen Israels sagen: Wer unter den Söhnen Israels, oder unter den Fremdlingen, die in Israel wohnen, eines von seinen Kindern dem Götzen Moloch überliefert, soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3
Und ich selbst werde mein Angesicht wider ihn richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er eines von seinen Kindern dem Moloch überliefert, und mein Heiligtum verunreinigt, und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4
Wenn aber das Volk des Landes lässig wäre und, mein Gebot gleichsam geringachtend, den Menschen, der dem Moloch eines von seinen Kindern überliefert hat, frei ließe und ihn nicht töten wollte,
5
so werde ich mein Angesicht wider diesen Menschen und wider sein Geschlecht richten, und werde ihn und alle, die ihm beigestimmt haben, dass er mit dem Moloch buhlte, aus der Mitte seines Volkes austilgen.
6
Derjenige, der sich an die Zauberer und Wahrsager wendet und mit ihnen buhlt, gegen einen solchen werde ich mein Antlitz wenden und werde ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
7
Heiliget euch und seid heilig; denn ich bin der Herr, euer Gott.
8
Haltet meine Gebote und tuet sie; ich bin der Herr, der euch heiligt.
9
Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben; er hat seinem Vater und seiner Mutter geflucht, sein Blut komme über ihn.
(Sprüche 5,1-23; 1. Korinther 5,1-8)
10
Wenn jemand mit der Frau eines andern die Ehe bricht und einen Ehebruch mit dem Weibe seines Nächsten begeht, so soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin des Todes sterben.
11
Wenn jemand seiner Stiefmutter beiwohnt und die Scham seines Vaters entblößt, so sollen beide des Todes sterben; ihr Blut komme über sie.
12
Wenn jemand seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide sterben, weil sie eine schwere Schandtat begangen haben; ihr Blut komme über sie.
13
Wenn jemand mit einem Manne Umgang hat wie mit einem Weibe, so haben beide eine Greueltat verübt, sie sollen des Todes sterben; ihr Blut komme über sie.
14
Wer sich neben der Tochter deren Mutter zum Weibe nimmt, hat ein schweres Verbrechen begangen; man soll ihn mit jenen lebendig verbrennen, und eine so große Freveltat soll nicht in eurer Mitte bleiben.
15
Wer mit einem Rindvieh oder Schaf fleischlichen Umgang hat, soll des Todes sterben; und das Tier sollt ihr gleichfalls töten.
16
Ein Weib, das sich irgendeinem Tiere hingibt, soll mit diesem zugleich getötet werden; ihr Blut komme über sie.
17
Wenn jemand seine Schwester, die Tochter seines Vaters, oder die Tochter seiner Mutter, nimmt und ihre Scham sieht, und sie sieht die Scham ihres Bruders, so haben beide eine Schandtat begangen; sie sollen vor den Augen ihres Volkes getötet werden, weil sie ihre Scham voreinander entblößt haben, und sie sollen ihr Verbrechen tragen.
18
Wenn jemand mit einem Weibe zur Zeit ihres Monatsflusses Umgang hat und ihre Scham entblößt, und sie deckt den Brunnen ihres Blutes auf, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.
19
Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; wer dies tut, hat die Scham seines Fleisches entblößt, und beide sollen ihr Verschulden tragen.
20
Wenn jemand mit seines Vaterbruders oder Mutterbruders Weib Umgang hat und die Scham seiner Verwandtschaft entblößt, so sollen beide ihre Sünde tragen: sie werden kinderlos sterben.
21
Wer seines Bruders Weib nimmt, begeht, was nicht erlaubt ist, er hat die Scham seines Bruders entblößt; sie werden kinderlos sein.
22
Haltet meine Satzungen und Bestimmungen und tut sie, damit das Land, in das ihr ziehen sollt, um darin zu wohnen, nicht auch euch ausspeie.
23
Wandelt nicht nach den Satzungen der Völker, welche ich vor euch vertreiben will. Denn sie haben alles das getan, und deshalb habe ich sie verabscheut.
24
Euch aber sage ich: Nehmet ihr Land zu Besitz, das ich euch zum Erbe geben werde, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von den übrigen Völkern ausgesondert hat!
25
Machet darum auch ihr einen Unterschied zwischen reinem und unreinem Vieh, und reinen und unreinen Vögeln, damit ihr eure Seelen nicht durch Vieh, Vögel, oder irgendetwas beflecket, was sich auf Erden regt und wovon ich euch kundgegeben habe, dass es unrein ist.
26
Ihr sollt mir heilig sein, weil ich heilig bin, ich der Herr, und euch aus den übrigen Völkern ausgesondert habe, dass ihr mein seiet.
27
Wenn sich in einem Manne oder einem Weibe ein Geist der Zauberei oder Wahrsagerei findet, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen, ihr Blut komme über sie.