Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 11 -

Erlaubte und verbotene Speisen

(5. Mose 14,1-21; Apostelgeschichte 10,9-16)
1
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
2
»Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde(a) essen dürft:
3
Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen(b) hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut, das dürft ihr essen.
4
Nur folgende Tiere dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen(c) haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen: als unrein soll es euch gelten; –
5
ferner den Klippdachs(d); denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
6
ferner den Hasen; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
7
ferner das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten.
8
Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihren toten Körper nicht berühren: als unrein sollen sie euch gelten.
9
Folgende Tiere dürft ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Flüssen, das dürft ihr essen;
10
alles aber, was in den Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat unter allen Geschöpfen, von denen das Wasser wimmelt, und unter allen lebenden Wesen, die sich im Wasser befinden, die sollen euch ein Greuel sein,
11
ja ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, und vor ihren toten Körpern sollt ihr einen Abscheu haben.
12
Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13
Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen, die nicht gegessen werden dürfen, sondern ein Greuel sind: den Adler, den Bartgeier, den Lämmergeier,
14
die Weihe, alle Falkenarten,
15
alle Arten der Raben,
16
den Strauß, die Schwalbe(e), die Möwe, alle Arten Habichte,
17
das Käuzchen, den Sturzpelikan(f), den Uhu,
18
die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19
den Storch und alle Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20
Alle kleinen geflügelten Tiere [die auf vier Beinen gehen,] sollen euch ein Greuel sein.
21
Nur diejenigen von allen geflügelten kleinen Tieren dürft ihr essen, die auf vier Beinen gehen und oberhalb ihrer vier Beine noch ein Paar Springbeine haben, um mit ihnen auf der Erde zu hüpfen.
22
Von diesen dürft ihr die folgenden essen: alle Arten der Zugheuschrecke, alle Arten der Solhamheuschrecke, alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.
23
Aber alle übrigen geflügelten kleinen Tiere [die vier Beine haben,] sollen euch ein Greuel sein.«

Unreine Tiere

24
»Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
25
und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:
26
ihr werdet also unrein durch alle Tiere, die zwar gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen(g) haben und keine Wiederkäuer sind: sie sollen euch als unrein gelten; wer sie berührt, wird dadurch unrein.
27
Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, sollen euch als unrein gelten; wer ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
28
und wer ihre toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.
29
Weiter sollen folgende Tiere euch unter den kleinen Tieren, von denen die Erde wimmelt, als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen(h), nämlich
30
der Mauergecko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon(i).
31
Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.
32
Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell(j) oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muß ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.
33
Auch jedes irdene Geschirr, in das eins von ihnen hineinfällt, wird samt seinem ganzen Inhalt unrein, und ihr müßt es zerschlagen.
34
Jede Speise, die gegessen zu werden pflegt und an die solches Wasser kommt, wird unrein; und jede Flüssigkeit, die man zu trinken pflegt, wird in jedem (derartigen) Gefäß unrein.
35
Auch alles, worauf eins von solchen toten Tieren fällt, wird unrein; ein Backofen oder Kochherd muß eingerissen werden: sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten;
36
nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen(k), bleiben rein; wer aber das hineingefallene tote Tier berührt, wird unrein.
37
Wenn ferner eins von solchen toten Tieren auf irgendwelche Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein;
38
wenn aber Wasser auf die Sämereien gegossen worden ist und dann eins von solchen toten Tieren darauffällt, so sollen sie euch als unrein gelten.
39
Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;
40
wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muß der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.«
41
»Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.
42
Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.«
43
»Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein kleines Kriechtier, und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr durch sie unrein werdet!
44
Denn ich bin der HERR, euer Gott. Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin heilig. Verunreinigt euch nicht selbst durch irgendein Gewürm, das auf der Erde kriecht!
45
Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten hergeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.«
46
Dies sind die Vorschriften in betreff der vierfüßigen Tiere, der Vögel und aller lebenden Wesen, die sich im Wasser regen, und all der Wesen, von denen die Erde wimmelt,
47
damit man einen Unterschied macht zwischen dem Unreinen und dem Reinen, zwischen den Tieren, die man essen darf, und denen, die nicht gegessen werden dürfen.

Fußnoten

(a)11:2 = größeren Landtieren
(b)11:3 oder: Hufe
(c)11:4 oder: Hufe
(d)11:5 vgl. Psalm 104,18
(e)11:16 oder: den Kuckuck?
(f)11:17 oder: den Kormoran
(g)11:26 oder: Hufe
(h)11:29 oder: Kröten
(i)11:30 oder: der Feuermolch
(j)11:32 = Leder
(k)11:36 oder: Wasserbehälter

Erlaubte und verbotene Speisen

(5. Mose 14,1-21; Apostelgeschichte 10,9-16)
1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Saget den Söhnen Israels: Folgendes sind die Tiere, welche ihr von allen Tieren der Erde essen dürft:
3
Alles, was unter den Tieren gespaltene Klauen hat und wiederkäut, dürft ihr essen.
4
Was aber zwar wiederkäut und Klauen hat, aber nicht gespaltene, wie das Kamel und andere, das sollt ihr nicht essen, und dies soll euch als unrein gelten.
5
Der Igel, der zwar wiederkäut, aber keine gespaltenen Klauen hat, ist unrein.
6
Ebenso der Hase; denn auch er käut zwar wieder, hat aber keine gespaltenen Klauen.
7
Desgleichen das Schwein, den es hat zwar gespaltene Klauen, aber käut nicht wieder.
8
Ihr Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas berühren; denn sie sind für euch unrein.
9
Folgende Tiere, welche im Wasser leben, dürft ihr essen: Alles was Flossen und Schuppen hat, sowohl im Meere als in Strömen und Teichen, sollt ihr essen.
10
Alles aber, was keine Flossen und Schuppen hat von dem, was im Wasser lebt und webt, soll euch ein Abscheu
11
und Greuel sein; ihr Fleisch sollt ihr nicht genießen und ihrem Aase ausweichen.
12
Alles, was im Wasser keine Flossen und Schuppen hat, soll unrein sein.
13
Von den Vögeln sind es folgende, die ihr nicht essen dürft und meiden sollt: Der Adler, der Greis, der Meeradler,
14
die Weihe, das Geschlecht der Geier,
15
alles, was zur Rabenart gehört und ihnen ähnlich ist,
16
der Strauß, die Nachteule, die Möwe, das Geschlecht der Sperber;
17
der Uhu, der Taucher, der Ibis,
18
der Schwan, der Pelican, der Purpurvogel,
19
der Reiher, das Geschlecht der Regenpfeifer, der Wiedehopf, und die Fledermaus.
20
Alle fliegenden Tiere, welche auf vier Füßen gehen, sollen euch ein Greuel sein.
21
Was aber zwar auf vier Füßen geht, hinten jedoch längere Füße hat, mit denen es auf der Erde hüpft,
22
das dürft ihr essen, wie: das Geschlecht der Zugheuschrecken, den Attakus, den Schlangenfechter, die Heuschrecke, mit ihren Arten.
23
Alle fliegenden Tiere aber, die nur vier Füße haben, sollen euch ein Greuel sein.

Unreine Tiere

24
Und wer ein Aas von diesen berührt, soll befleckt und unrein sein bis zum Abend.
25
Und wenn es nötig ist, dass jemand etwas von solchem Aase trägt, so soll er seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Sonnenuntergang.
26
Alle Tiere, welche zwar Klauen haben, aber keine gespaltenen, und nicht wiederkäuen, sollen unrein sein; und wer sie berührt, soll unrein sein.
27
Was unter allen Tieren, die auf vieren gehen, auf Tatzen läuft, soll unrein sein. Wer das Aas davon berührt, soll unrein sein bis zum Abend.
28
Und wer solches Aas trägt, soll seine Kleider waschen und soll unrein sein bis zum Abend; denn dies alles ist für euch unrein.
29
Auch folgende unter denen, die sich auf der Erde bewegen, sollen euch als unrein gelten; das Wiesel, die Maus, das Krokodil, jedes nach seiner Art,
30
die Spitzmaus, das Chamäleon, die Sterneidechse, die grüne Eidechse, und der Maulwurf.
31
Alle diese sind unrein. Wer ihr Aas berührt, soll unrein sein bis zum Abend;
32
und alles, worauf etwas vom Aase derselben fällt, soll unrein sein, sowohl hölzerne Geräte und Kleider, als Felle und härene Zeuge; und alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen, sollen in Wasser getaucht werden und unrein sein bis an den Abend, und auf solche Art sollen sie dann wieder rein werden.
33
Ein irdenes Gefäß aber, in welches etwas davon hineinfällt, soll unrein sein und deswegen zerbrochen werden.
34
Jede Speise, die ihr esset, soll unrein sein, wenn solches Wasser darauf kommt; und jedes Getränk, das man aus allen solchen Geschirren trinkt, soll unrein sein.
35
Und alles, worauf etwas von solchem Aase fällt, soll unrein sein; Öfen und Kochherde sollen eingegriffen werden und unrein sein.
36
Brunnen aber und Gruben, und alle Ansammlungen von Wasser sollen rein sein. Wer indes das Aas davon berührt, soll unrein sein.
37
Wenn es auf Samen fällt, soll es ihn nicht verunreinigen.
38
Begießt aber jemand den Samen mit Wasser, und nachher fällt ein Aas darauf, so soll er alsbald als unrein gelten.
39
Wenn ein Tier fällt, das euch zu essen erlaubt ist, so soll der, welcher sein Aas berührt, unrein sein bis zum Abend;
40
und wer etwas davon ißt, oder trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend.
41
Alles, was auf der Erde kriecht, soll euch ein Greuel sein und nicht zur Speise gebraucht werden.
42
Alles, was auf dem Bauche geht, sei es auf vieren oder auf vielen Füßen, oder sich auf dem Boden fortschleppt, sollt ihr nicht essen, denn es ist ein Abscheu.
43
Beflecket eure Seelen nicht und rühret nichts davon an, damit ihr nicht unrein werdet;
44
denn ich bin der Herr euer Gott; seid heilig, wie ich heilig bin. Beflecket eure Seelen nicht durch irgend ein kriechendes Tier, das sich auf der Erde bewegt.
45
Denn ich bin der Herr, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, damit ich euer Gott sei. Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig.
46
Das sind die Vorschriften betreffs der Tiere, und Vögel, und aller lebenden Wesen, welche sich im Wasser tummeln und auf der Erde kriechen,
47
damit ihr den Unterschied zwischen Reinem und Unreinem kennet und wisset, was ihr essen dürft, und was ihr verwerfen sollt.