Gottes Neue Offenbarungen

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

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- Kapitel 48 -

Die Teilung des Landes

1
Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
2
Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
3
Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
4
Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
5
Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
6
Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
7
Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
8
Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.
9
Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
10
Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen.
11
Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
12
Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.
13
Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
14
Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.
15
Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.
16
Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
17
Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
18
Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.
19
Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.
20
Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.
21
Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.
22
Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.
23
Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
24
Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
25
Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
26
Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
27
Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
28
Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer.
29
Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr HERR.

Die Tore der Stadt und ihr Name

30
Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
31
Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
32
Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
33
Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon.
34
Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali.
35
Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: “Hier ist der HERR”.

Die Teilung des Landes

1
Dies sind die Namen der Stämme. An der Nordseite, an der Straße von Hethalon nach Emath hin, der Hof Enan, an der Grenze von Damaskus nach Norden hin an der Straße von Emath. Dies gehöre ihm von der Ostseite bis zum Meere: Anteil Dans.
2
An der Grenze von Dan von der Ostseite bis an das Meer: Aser einen Anteil.
3
An der Grenze Asers von der Ostseite bis an die Meerseite: Nephthali einen Anteil.
4
An der Grenze Nephthalis von der Ostseite bis an die Meerseite: Manasse einen Anteil.
5
An der Grenze Manasses von der Ostseite bis an die Meerseite: Ephraim einen Anteil.
6
An der Grenze Ephraims von der Ostseite bis an die Meerseite: Ruben einen Anteil.
7
An der Grenze Rubens von der Ostseite bis an die Meerseite: Juda einen Anteil.
8
An der Grenze Judas von der Ostseite bis an die Meerseite sollt ihr die Erstlingsplätze absondern, fünfundzwanzigtausend in der Breite und ebenso viel in der Länge, von der Ostseite bis an die Meerseite, wie alle andern Anteile, und mitten darin soll das Heiligtum liegen.
9
Die Erstlingsteile, welche ihr für den Herrn absondern werdet, sollen fünfundzwanzigtausend lang und zehntausend breit sein.
10
Von diesen Erstlingsteilen sollen für das Heiligtum der Priester gehören: Gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend in der Länge, gegen Abend zehntausend in der Breite, gegen Morgen zehntausend in der Breite, und gegen Mittag fünfundzwanzigtausend in der Länge, mitten darin soll das Heiligtum des Herrn liegen.
11
Den Priestern, den Söhnen Sadoks, die meine Vorschriften beobachtet haben und nicht abirrten, als die Söhne Israel abirrten, wie auch die Leviten irre gingen, gehöre das geheiligte.
12
Ihnen also soll der Erstlingsteil des Landes, das Hochheilige, gehören an der Grenze der Leviten.
13
Die Leviten aber sollen an der Grenze der Priester herlaufend fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge, und zehntausend in der Breite erhalten. Im Ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend betragen.
14
Davon sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen noch sollen die Erstlingsteile des Landes an andere übergehen, denn sie sind dem Herrn geheiligt.
15
Die fünftausend aber, welche von der Breite der fünfundzwanzigtausend noch übrig sind, sollen nicht geheiligt sein, sondern zu Wohnungen und Weideplätzen deinen und die Stadt selbst soll mitten darin liegen.
16
Dies soll ihr Maß sein: Auf der Nordseite viertausend und fünfhundert, auf der Südseite viertausend und fünfhundert, auf der Ostseite viertausend und fünfhundert und auf der Westseite viertausend und fünfhundert.
17
Als Weideplätze aber sollen der Stadt gehören: Gegen Norden zweihundert und fünfzig, gegen Süden zweihundert und fünfzig, gegen Osten zweihundert und fünfzig, gegen das Meer zu zweihundert und fünfzig.
18
Was in der Länge neben dem Erstlingsanteile für das Heiligtum übrig ist, zehntausend gegen Osten und zehntausend gegen Westen, soll wie der Erstlingsanteil des Heiligtums sein und der Ertrag desselben zu Unterhalt derer gehören, welche der Stadt dienen.
19
Die aber für die Stadt tätig zu sein haben, sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20
Alle Erstlingsanteile also zusammen, fünfundzwanzigtausend auf fünfundzwanzigtausend ins Geviert, sollen als Erstlingsanteil für das Heiligtum abgesondert werden und als Eigentum für die Stadt.
21
Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem Erstlingsanteil des Heiligtums und neben dem Besitze der Stadt gegenüber den fünfundzwanzigtausend der Erstlingsanteile bis zur Ostgrenze und gegen das Meer hin vor den fünfundzwanzigtausend Ellen bis zur Grenze dem Meere zu, dies soll den Fürsten gehören; die Erstlingsanteile für das Heiligtum und das Heiligtum des Tempels sollen mitten darin sein.
22
Und was vom Besitze der Leviten und dem Besitztum der Stadt zwischen den Anteilen übrigbleibt, soll dem Fürsten gehören; zwischen den Grenzen Judas und Benjamins soll es dem Fürsten gehören.
23
Hierauf kommen die übrigen Stämme: Von Morgen gegen Abend: Benjamin einen Anteil.
24
Von Benjamins Grenze von Osten gegen Westen: Simeon einen.
25
An Simeons Grenze von Osten gegen Westen: Issachar einen.
26
An Issachars Grenze von Osten gegen Westen: Zabulon einen.
27
An Zabulons Grenze von Osten gegen Westen: Gad einen.
28
An Gads Grenze auf der Südseite gegen Mittag hin sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser von Kades als Erbteil gegen das große Meer hin.
29
Dies ist das Land, welches ihr durch das Los unter die Stämme Israels verteilen sollt, und dies sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, Gott.

Die Tore der Stadt und ihr Name

30
Und dies seien die Ausgänge der Stadt: Auf der Seite gegen Mitternacht miss viertausend fünfhundert.
31
Und die Tore der Stadt sollen die Namen der Stämme Israels führen. Gegen Mitternacht sollen drei Tore sein: Rubens Tor, eines; Judas Tor, eines; Levis Tor, eines.
32
An der Seite gegen Morgen seien wieder viertausend fünfhundert, und drei Tore: Josephs Tor, eines; Benjamins Tor, eines; Dans Tor, eines.
33
An der Seite gegen Mittag miss auch viertausend fünfhundert, und drei Tore seien: Simeons Tor, eines; Issachars Tor, eines; Zabulons Tor, eines.
34
An der Seite gegen Abend viertausend fünfhundert, und daselbst drei Tore: Gads Tor, eines; Asers Tor, eines; Nephthalis Tor, eines.
35
Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von jenem Tage an: Der Herr ist daselbst.