Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 21 -

Das Gesetz über unaufgeklärte Morde

1
Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,
2
so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen.
3
Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,
4
und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen.
5
Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden.
6
Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist,
7
und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen.
8
Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein.
9
Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN.

Weibliche Gefangene

10
Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11
und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,
12
so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden
13
und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein.
14
Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe

15
Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist,
16
und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten,
17
sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.

Der rebellische Sohn

(Lukas 15,11-32)
18
Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19
so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts,
20
und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold.
21
So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte.

Verschiedene Gesetze

22
Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.

Das Gesetz über unaufgeklärte Morde

1
Wenn in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, der Leichnam eines getöteten Menschen gefunden wird und man nicht weiß, wer des Mordes schuldig ist,
2
so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Entfernung von der Stelle, wo der Leichnam liegt, bis zu den einzelnen Städten, die ringsherum liegen, abmessen;
3
und die Ältesten der Stadt, welche näher als die übrigen erfunden wird, sollen eine junge Kuh von der Herde nehmen, die noch nicht am Joche gezogen, noch die Erde gepflügt hat,
4
und sollen sie in ein rauhes und felsiges Tal führen, das niemals gepflügt noch besät worden ist, und sollen der jungen Kuh darin den Hals abhauen.
5
Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, hinzutreten, die der Herr, dein Gott, auserwählt hat, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und dass nach ihrem Worte jeder Handel, und was rein oder unrein ist, entschieden werde.
6
Und die Ältesten jener Stadt sollen zu dem Erschlagenen kommen, und ihre Hände über der jungen Kuh, die im Tale geschlachtet ward, waschen,
7
und sollen sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben nichts gesehen;
8
sei deinem Volke Israel gnädig, welches du erlöst hast, o Herr, und rechne das unschuldige Blut nicht zu in der Mitte deines Volkes Israel. So wird von ihnen die Blutschuld weggenommen werden;
9
du aber wirst von dem unschuldig vergossenen Blute frei sein, wenn du tust, was der Herr geboten hat.

Weibliche Gefangene

10
Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du sie gefangen nimmst,
11
und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib, und gewinnst sie lieb, und willst sie zum Weibe haben,
12
so führe sie in dein Haus; und sie soll sich das Haupthaar abscheren, und ihre Nägel beschneiden,
13
und das Kleid ablegen, in dem sie gefangen ward; dann möge, sie in deinem Hause bleibend, ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und hierauf magst du zu ihr eingehen und ihr beiwohnen, und sie mag dein Weib sein.
14
Wenn du aber nachher keine Neigung mehr zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, du kannst sie weder um Geld verkaufen, noch gewaltsam bedrücken; den du hast sie erniedrigt.

Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe

15
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, zu der er keine Neigung hat, und sie gebären ihm Kinder, und der Sohn der Nichtgeliebten ist der Erstgeborene,
16
so kann er, wenn er sein Gut unter seine Söhne verteilen will, den Sohn der Geliebten nicht zum Erstgeborenen machen, und dem Sohne der Nichtgeliebten vorziehen,
17
sondern er soll den Sohn der Nichtgeliebten als Erstgeborenen anerkennen und ihm von allem, was er hat, einen doppelten Anteil geben; denn er ist das erste seiner Kinder und ihm gebührt das Erstgeburtsrecht.

Der rebellische Sohn

(Lukas 15,11-32)
18
Wenn jemand einen widerspenstigen und frechen Sohn hat, der auf seines Vaters oder seiner Mutter Befehl nicht hört, und auch wenn sie ihn züchtigen, zu gehorchen verschmäht,
19
so sollen sie ihn ergreifen, und zu den Ältesten jener Stadt, zum Tore des Gerichtes führen,
20
und zu ihnen sprechen: Dieser unser Sohn ist frech und widerspenstig, und verschmäht es, auf unsere Mahnungen zu hören, und ergibt sich der Völlerei, und Unzucht, und Schlemmerei;
21
und das Volk der Stadt soll ihn steinigen, und er soll sterben, dass ihr das Böse aus eurer Mitte hinwegschaffet, und ganz Israel es höre, und sich fürchte.

Verschiedene Gesetze

22
Wenn jemand sich etwas zu Schulden kommen lässt, was mit dem Tode zu bestrafen ist, und er zum Tode verurteilt an einen Pfahl gehängt wird,
23
so soll sein Leichnam nicht am Holze bleiben, sondern noch an demselben Tage begraben werden, denn verflucht ist von Gott, wer am Holze hängt; und du sollst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitz geben wird, nicht verunreinigen.