Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 15 -

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2
Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
3
Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4
Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5
allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.
6
Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
8
sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.
9
Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein.
10
Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst.
11
Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
13
Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
14
sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
15
Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute.
16
Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),
17
so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.
18
Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe.
20
Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus.
21
Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott;
22
sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt.
23
Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser.

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen;
2
mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können, weil es das Erlassjahr des Herrn ist.
3
Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen.
4
Einen ganz Armen und Bettler gebe es nicht unter euch, damit der Herr, dein Gott, dich in dem Lande segne, welches er dir zum Besitze geben wird.
5
Wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alles hältst, was er geboten hat und was ich dir heute befehle, so wird er dich segnen, wie er verheißen hat.
6
Du wirst vielen Völkern leihen und selbst von niemand zu entlehnen brauchen. Du wirst über sehr viele Völker herrschen und über dich wird niemand herrschen.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn einer deiner Brüder, die innerhalb der Tore deiner Stadt in dem Lande weilen, welches der Herr, dein Gott, dir geben will, in Armut gerät, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschließen,
8
sondern sie dem Armen öffnen und ihm leihen, was du siehest, dass er bedarf.
9
Hüte dich, dass dich nicht etwa der lieblose Gedanke beschleiche, dass du in deinem Herzen sagst: Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe, und du also deine Augen von deinem armen Bruder abwendest und ihm nicht leihen wollest, was er verlangt, damit er nicht zum Herrn wider dich rufe und es dir zur Sünde werde.
10
Vielmehr gib ihm und handle nicht hinterlistig, wenn du seiner Not abhilfst, damit der Herr, dein Gott, dich allezeit und in allem segne, was deine Hand unternimmt.
11
Arme werden im Lande deines Wohnsitzes nicht fehlen; darum gebiete ich dir, dass du deinem dürftigen Bruder und dem Armen, der bei dir in dem Lande weilt, deine Hand auftuest.

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Wenn sich dir dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft und dir sechs Jahre gedient hat, so sollst du ihn im siebenten Jahre freilassen;
13
und wenn du ihm die Freiheit schenkst, so sollst du ihn nicht leer fortgehen lassen,
14
sondern ihm Wegzehrung geben von deinen Herden, deiner Tenne, und deiner Kelter, mit denen dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.
15
Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot.
16
Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht,
17
so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses, und er soll auf ewig dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun.
18
Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren.
20
Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie.
21
Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden,
22
sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch.
23
Nur habe Acht, dass du ihr Blut nicht genießest, sondern gieße es auf die Erde aus wie Wasser.