Gottes Neue Offenbarungen

Das vierte Buch Mose: Numeri

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 19 -

Gesetze der Reinigung

1
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2
Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen ein rötliche Kuh ohne Gebrechen, an der kein Fehl sei und auf die noch nie ein Joch gekommen ist.
3
Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen.
4
Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts siebenmal sprengen
5
und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beides, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
6
Und der Priester soll Zedernholz und Isop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen
7
und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.
8
Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
9
Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten draußen vor dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
10
Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgerafft hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.
11
Wer nun irgend einen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein.
12
Der soll sich hiermit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein werden.
13
Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm.
14
Das ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in der Hütte stirbt, soll jeder, der in die Hütte geht und wer in der Hütte ist, unrein sein sieben Tage.
15
Und alles offene Gerät, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.
16
Auch wer anrührt auf dem Felde einen, der erschlagen ist mit dem Schwert, oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage.
17
So sollen sie nun für den Unreinen nehmen Asche von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß.
18
Und ein reiner Mann soll Isop nehmen und ins Wasser tauchen und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Toten oder ein Grab angerührt hat.
19
Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein.
20
Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist mit Sprengwasser nicht besprengt; darum ist er unrein.
21
Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen; und wer das Sprengwasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend.
22
Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.

Gesetze der Reinigung

1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Dies ist eine heilige Vorschrift über das Schlachtopfer, welche der Herr festgesetzt hat. Gebiete den Söhnen Israels, dass sie eine rote Kuh zu dir führen, die ausgewachsen, ohne Fehler ist, und noch kein Joch getragen hat;
3
diese sollt ihr Eleazar, dem Priester, übergeben, der sie aus dem Lager herausführen und vor aller Augen schlachten lassen soll.
4
Dann soll er den Finger in ihr Blut tauchen und gegen den Eingang des Zeltes hin siebenmal sprengen,
5
und die Kuh vor aller Augen verbrennen lassen; ebenso das Fell und das Fleisch, wie ihr Blut und ihr Unrat soll dem Feuer übergeben werden.
6
Sodann soll der Priester Zedernholz, Ysop, und doppelt gefärbten Karmosin in das Feuer werfen, von dem die Kuh verzehrt wird.
7
Hierauf soll er seine Kleider und seinen Leib waschen, und darnach erst darf er wieder in das Lager kommen und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Aber auch der, welcher sie verbrannt hat, soll seine Kleider und seinen Leib waschen und unrein sein bis zum Abend.
9
Jemand aber, der rein ist, soll die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie für die Gemeinde der Söhne Israels zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; denn die Kuh ward als Sündopfer verbrannt.
10
Und der, welcher die Asche der Kuh hinweggetragen hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Das soll den Söhnen Israels und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnen, als eine heilige und ewig verpflichtende Satzung gelten.
11
Wer die Leiche eines Menschen berührt und deshalb sieben Tage unrein ist,
12
soll mit diesem Wasser am dritten und siebenten Tage besprengt werden, und so wird er rein werden. Wird er am dritten Tage nicht besprengt, so kann er am siebenten nicht rein werden.
13
Jeder, der den Leichnam eines verstorbenen Menschen berührt und mit diesem gemischten Wasser nicht besprengt ist, verunreinigt das Zelt des Herrn und wird ausgetilgt werden aus Israel; denn weil er nicht mit dem Wasser der Versöhnung besprengt ward, wird er unrein sein und seine Unreinigkeit ihm anhaften.
14
Das ist die Bestimmung betreffs eines Menschen, der in einem Zelte stirbt: Alle, die in dieses Zelt eintreten, und alle Gerätschaften, welche in demselben sind, sollen sieben Tage unrein sein.
15
Ein Gefäß, das keinen Deckel hat und oben nicht zugebunden ist, soll unrein sein.
16
Wer auf dem Felde den Leichnam eines ermordeten oder gestorbenen Menschen, oder sein Gebein, oder sein Grab berührt, soll sieben Tage unrein sein.
17
Und man soll etwas von der Asche des verbrannten Sündopfers nehmen und fließendes Wasser in ein Gefäß darüber gießen.
18
Sodann soll jemand, der rein ist, Ysop in das Wasser tauchen und das ganze Zelt, und alles Geräte, und die Menschen, die mit solcher Unreinigkeit befleckt sind, damit besprengen.
19
Und so soll ein Reiner den Unreinen am dritten und siebenten Tage besprengen. Und wenn er am siebenten Tage entsündigt ist, soll er sich und seine Kleider waschen und unrein bleiben bis zum Abend.
20
Wer aber auf solche Weise nicht entsündigt ist, soll weggetilgt werden aus der Mitte der Gemeinde, weil er das Heiligtum des Herrn verunreinigt hat und mit dem Wasser der Reinigung nicht besprengt worden ist.
21
Das soll eine ewig geltende Vorschrift sein. Auch der, welcher das Wasser sprengt, soll seine Kleider waschen: Jeder, der das Entsündigungswasser berührt, soll unrein sein bis zum Abend.
22
Alles, was ein Unreiner anrührt, macht er unrein; und wer etwas davon berührt, soll unrein sein bis zum Abend.