Strafen für Gesetzesübertretungen
(3. Mose 26,14-39; 5. Mose 28,15-68)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Dies sollst du den Söhnen Israels sagen: Wer unter den Söhnen Israels, oder unter den Fremdlingen, die in Israel wohnen, eines von seinen Kindern dem Götzen Moloch überliefert, soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3
Und ich selbst werde mein Angesicht wider ihn richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er eines von seinen Kindern dem Moloch überliefert, und mein Heiligtum verunreinigt, und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4
Wenn aber das Volk des Landes lässig wäre und, mein Gebot gleichsam geringachtend, den Menschen, der dem Moloch eines von seinen Kindern überliefert hat, frei ließe und ihn nicht töten wollte,
5
so werde ich mein Angesicht wider diesen Menschen und wider sein Geschlecht richten, und werde ihn und alle, die ihm beigestimmt haben, dass er mit dem Moloch buhlte, aus der Mitte seines Volkes austilgen.
6
Derjenige, der sich an die Zauberer und Wahrsager wendet und mit ihnen buhlt, gegen einen solchen werde ich mein Antlitz wenden und werde ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
7
Heiliget euch und seid heilig; denn ich bin der Herr, euer Gott.
8
Haltet meine Gebote und tuet sie; ich bin der Herr, der euch heiligt.
9
Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben; er hat seinem Vater und seiner Mutter geflucht, sein Blut komme über ihn.
(Sprüche 5,1-23; 1. Korinther 5,1-8)
10
Wenn jemand mit der Frau eines andern die Ehe bricht und einen Ehebruch mit dem Weibe seines Nächsten begeht, so soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin des Todes sterben.
11
Wenn jemand seiner Stiefmutter beiwohnt und die Scham seines Vaters entblößt, so sollen beide des Todes sterben; ihr Blut komme über sie.
12
Wenn jemand seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide sterben, weil sie eine schwere Schandtat begangen haben; ihr Blut komme über sie.
13
Wenn jemand mit einem Manne Umgang hat wie mit einem Weibe, so haben beide eine Greueltat verübt, sie sollen des Todes sterben; ihr Blut komme über sie.
14
Wer sich neben der Tochter deren Mutter zum Weibe nimmt, hat ein schweres Verbrechen begangen; man soll ihn mit jenen lebendig verbrennen, und eine so große Freveltat soll nicht in eurer Mitte bleiben.
15
Wer mit einem Rindvieh oder Schaf fleischlichen Umgang hat, soll des Todes sterben; und das Tier sollt ihr gleichfalls töten.
16
Ein Weib, das sich irgendeinem Tiere hingibt, soll mit diesem zugleich getötet werden; ihr Blut komme über sie.
17
Wenn jemand seine Schwester, die Tochter seines Vaters, oder die Tochter seiner Mutter, nimmt und ihre Scham sieht, und sie sieht die Scham ihres Bruders, so haben beide eine Schandtat begangen; sie sollen vor den Augen ihres Volkes getötet werden, weil sie ihre Scham voreinander entblößt haben, und sie sollen ihr Verbrechen tragen.
18
Wenn jemand mit einem Weibe zur Zeit ihres Monatsflusses Umgang hat und ihre Scham entblößt, und sie deckt den Brunnen ihres Blutes auf, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.
19
Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; wer dies tut, hat die Scham seines Fleisches entblößt, und beide sollen ihr Verschulden tragen.
20
Wenn jemand mit seines Vaterbruders oder Mutterbruders Weib Umgang hat und die Scham seiner Verwandtschaft entblößt, so sollen beide ihre Sünde tragen: sie werden kinderlos sterben.
21
Wer seines Bruders Weib nimmt, begeht, was nicht erlaubt ist, er hat die Scham seines Bruders entblößt; sie werden kinderlos sein.
22
Haltet meine Satzungen und Bestimmungen und tut sie, damit das Land, in das ihr ziehen sollt, um darin zu wohnen, nicht auch euch ausspeie.
23
Wandelt nicht nach den Satzungen der Völker, welche ich vor euch vertreiben will. Denn sie haben alles das getan, und deshalb habe ich sie verabscheut.
24
Euch aber sage ich: Nehmet ihr Land zu Besitz, das ich euch zum Erbe geben werde, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von den übrigen Völkern ausgesondert hat!
25
Machet darum auch ihr einen Unterschied zwischen reinem und unreinem Vieh, und reinen und unreinen Vögeln, damit ihr eure Seelen nicht durch Vieh, Vögel, oder irgendetwas beflecket, was sich auf Erden regt und wovon ich euch kundgegeben habe, dass es unrein ist.
26
Ihr sollt mir heilig sein, weil ich heilig bin, ich der Herr, und euch aus den übrigen Völkern ausgesondert habe, dass ihr mein seiet.
27
Wenn sich in einem Manne oder einem Weibe ein Geist der Zauberei oder Wahrsagerei findet, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen, ihr Blut komme über sie.