Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 14 -

Das Ritual zur Reinigung von geheilten Aussätzigen

(Matthäus 8,1-4; Markus 1,40-45; Lukas 5,12-16)
1
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2
Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen.
3
Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist,
4
und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop.
5
Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
6
Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,
7
und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
8
Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben.
9
Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11
Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts.
12
Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben
13
und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges.
14
Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15
Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen
16
und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN.
17
Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN.
19
Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten
20
und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.
21
Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22
und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer,
23
und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN.
24
Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25
und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,
26
und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen
27
und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.
28
Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN;
30
und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben,
31
ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN.
32
Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Das Gesetz von den aussätzigen Häusern

33
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34
Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
35
so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36
Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37
Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist,
38
so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39
Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand,
40
so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41
Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
42
und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43
Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44
so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.
45
Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46
Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.
47
Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.
48
Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49
Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop,
50
und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
51
Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52
Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle.
53
Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein.
54
Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55
über den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56
über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß,
57
auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

Das Ritual zur Reinigung von geheilten Aussätzigen

(Matthäus 8,1-4; Markus 1,40-45; Lukas 5,12-16)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Das ist die zu beobachtende Weise, wenn ein Aussätziger gereinigt werden soll: Man soll ihn zum Priester führen,
3
dieser soll aus dem Lager hinausgehen; und wenn er findet, dass der Aussatz geheilt ist,
4
soll er dem, der gereinigt wird, befehlen, zwei lebende Sperlinge, die man essen darf, und Zedernholz, Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;
5
Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser schlachten lassen;
6
den andern aber, den Lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen,
7
und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen, damit er gesetzlich rein werde; den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.
8
Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden, und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe,
9
und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat,
10
soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel seines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl besonders.
11
Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen.
12
und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht,
13
soll er das Lamm da schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, das ist an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.
14
Sodann soll der Priester von dem Blute des Opfertieres, welches als Schuldopfer geschlachtet wurde, etwas nehmen und dem, der sich reinigen lässt, auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen der rechten Hand und die rechte große Zehe streichen;
15
und er soll etwas von dem Sechstel Öl in seine linke Hand gießen,
16
und seinen rechten Finger darein tauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
17
Von dem übrigen Öl in seiner linken Hand aber soll er dem, der sich reinigen lässt, etwas auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe streichen, und auf das Blut, welches vom Schuldopfer geflossen ist,
18
und auf sein Haupt.
19
Hierauf soll er für ihn vor dem Herrn beten und das Sündopfer bereiten; alsdann das Brandopfer schlachten,
20
und soll es samt den dazu gehörigen Opfern auf den Altar legen, und so wird der Mensch gesetzlich rein werden.
21
Ist er aber arm, und kann seine Hand das Erwähnte nicht erschwingen, so soll er ein Lamm zum Schuldopfer nehmen, damit der Priester für ihn bete, und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zum Speiseopfer, und ein Sechstel Öl,
22
ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, von denen die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer bestimmt sei.
23
Und diese soll er am achten Tage seiner Reinigung dem Priester zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen.
24
Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer samt dem Sechstel Öl nehmen und beide zugleich erheben;
25
alsdann soll er das Lamm schlachten und von seinem Blute etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und seine rechte große Zehe streichen,
26
etwas vom Öl aber in seine linke Hand gießen,
27
den Finger der rechten Hand hineintauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
28
Sodann soll er dem, der sich reinigen lässt, das rechte Ohrläppchen, und den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe an der Stelle berühren, wo das für die Schuld vergossene Blut ist.
29
Den übrigen Teil des Öles aber, der in der linken Hand ist, soll er auf das Haupt des Gereinigten ausschütten, damit er den Herrn für ihn versöhne;
30
und sodann die eine Turteltaube oder die eine junge Taube darbringen.
31
die eine als Schuldopfer, und die andere als Brandopfer, zugleich mit den zugehörigen Opfern.
32
Dies ist das Opfer des Aussätzigen, der nicht alles zu seiner Reinigung haben kann.

Das Gesetz von den aussätzigen Häusern

33
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
34
Wenn ihr in das Land Chanaan, das ich euch zum Besitz geben werde, gekommen seid und die Plage des Aussatzes sich an einem Hause zeigt,
35
so soll der, dem das Haus gehört, hingehen, und es dem Priester anzeigen, und sagen: Es scheint mir, als sei die Plage des Aussatzes an meinem Hause.
36
So soll der Priester dann anordnen, dass man alles aus dem Hause heraustrage, bevor er hineingeht, und zusieht ob es aussätzig ist, damit nicht alles, was im Hause ist, unrein werde. Alsdann soll er hineingehen, um den Aussatz des Hauses zu besichtigen.
37
Und wenn er an den Wänden desselben etwas wie Vertiefungen sieht, durch Blässe oder Röte entstellt, und tiefer liegend als die übrige Fläche,
38
so soll er zur Türe des Hauses herausgehen und es sogleich auf sieben Tage verschließen.
39
Am siebenten Tage soll er zurückkommen und es besichtigen. Findet er, dass der Aussatz um sich gegriffen hat,
40
so soll er befehlen, die Steine, an denen der Aussatz ist, auszubrechen und sie draußen vor der Stadt an einem unreinen Ort zu werfen,
41
das Haus selbst aber innen ringsherum abzuschaben und den abgeschabten Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu schütten,
42
und andere Steine an die Stelle der herausgenommenen zu setzen, und das Haus mit anderem Lehme zu bestreichen.
43
Wenn aber dann, nachdem die Steine herausgenommen, und der Staub abgeschabt worden, und anderer Lehm angeworfen worden ist,
44
der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz wiedergekommen ist und die Wände mit Flecken besät sind, so ist dies beharrlicher Aussatz und das Haus ist unrein.
45
Man soll es alsbald abbrechen und seine Steine, sein Holz, und allen Staub außerhalb der Stadt an einem unreinen Ort werfen.
46
Wer das Haus betritt, wenn es geschlossen ist, soll unrein sein bis zum Abend;
47
und wer in demselben schläft oder etwas ißt, soll seine Kleider waschen.
48
Wenn aber der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz nicht im Hause um sich gegriffen hat, nachdem es von neuem beworfen worden ist, so soll er es für rein erklären, da es von seinem Schaden geheilt ist.
49
Sodann soll er zu dessen Reinigung zwei Sperlinge, Zedernholz, Karmosinwolle und Ysop nehmen;
50
und nachdem er einen Sperling in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet hat,
51
soll er das Zedernholz, den Ysop, die Karmosinwolle, und den lebenden Sperling nehmen, und alles in das Blut des geschlachteten Sperlings und in das fließende Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52
Und so soll er es mit dem Blute des Sperlings und mit dem fließenden Wasser, dem lebenden Sperling, dem Zedernholz, dem Ysop, und dem Karmosin reinigen.
53
Endlich lasse er den Sperling in´s Feld frei fliegen und bete für das Haus, und es soll alsdann gesetzlich rein sein.
54
Dies sind die Vorschriften über die verschiedenen Arten von Aussatz und Grind,
55
den Aussatz an Kleidern und Häusern,
56
an Narben, an ausbrechenden Blattern, an glänzenden Flecken, und nach verschieden aussehender und geänderter Färbung.
57
damit man wissen könne, wann etwas rein oder unrein ist.