Das Ritual zur Reinigung von geheilten Aussätzigen
(Matthäus 8,1-4; Markus 1,40-45; Lukas 5,12-16)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Das ist die zu beobachtende Weise, wenn ein Aussätziger gereinigt werden soll: Man soll ihn zum Priester führen,
3
dieser soll aus dem Lager hinausgehen; und wenn er findet, dass der Aussatz geheilt ist,
4
soll er dem, der gereinigt wird, befehlen, zwei lebende Sperlinge, die man essen darf, und Zedernholz, Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;
5
Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser schlachten lassen;
6
den andern aber, den Lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen,
7
und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen, damit er gesetzlich rein werde; den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.
8
Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden, und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe,
9
und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat,
10
soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel seines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl besonders.
11
Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen.
12
und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht,
13
soll er das Lamm da schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, das ist an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.
14
Sodann soll der Priester von dem Blute des Opfertieres, welches als Schuldopfer geschlachtet wurde, etwas nehmen und dem, der sich reinigen lässt, auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen der rechten Hand und die rechte große Zehe streichen;
15
und er soll etwas von dem Sechstel Öl in seine linke Hand gießen,
16
und seinen rechten Finger darein tauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
17
Von dem übrigen Öl in seiner linken Hand aber soll er dem, der sich reinigen lässt, etwas auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe streichen, und auf das Blut, welches vom Schuldopfer geflossen ist,
19
Hierauf soll er für ihn vor dem Herrn beten und das Sündopfer bereiten; alsdann das Brandopfer schlachten,
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und soll es samt den dazu gehörigen Opfern auf den Altar legen, und so wird der Mensch gesetzlich rein werden.
21
Ist er aber arm, und kann seine Hand das Erwähnte nicht erschwingen, so soll er ein Lamm zum Schuldopfer nehmen, damit der Priester für ihn bete, und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zum Speiseopfer, und ein Sechstel Öl,
22
ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, von denen die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer bestimmt sei.
23
Und diese soll er am achten Tage seiner Reinigung dem Priester zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen.
24
Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer samt dem Sechstel Öl nehmen und beide zugleich erheben;
25
alsdann soll er das Lamm schlachten und von seinem Blute etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und seine rechte große Zehe streichen,
26
etwas vom Öl aber in seine linke Hand gießen,
27
den Finger der rechten Hand hineintauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
28
Sodann soll er dem, der sich reinigen lässt, das rechte Ohrläppchen, und den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe an der Stelle berühren, wo das für die Schuld vergossene Blut ist.
29
Den übrigen Teil des Öles aber, der in der linken Hand ist, soll er auf das Haupt des Gereinigten ausschütten, damit er den Herrn für ihn versöhne;
30
und sodann die eine Turteltaube oder die eine junge Taube darbringen.
31
die eine als Schuldopfer, und die andere als Brandopfer, zugleich mit den zugehörigen Opfern.
32
Dies ist das Opfer des Aussätzigen, der nicht alles zu seiner Reinigung haben kann.
Das Gesetz von den aussätzigen Häusern
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Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
34
Wenn ihr in das Land Chanaan, das ich euch zum Besitz geben werde, gekommen seid und die Plage des Aussatzes sich an einem Hause zeigt,
35
so soll der, dem das Haus gehört, hingehen, und es dem Priester anzeigen, und sagen: Es scheint mir, als sei die Plage des Aussatzes an meinem Hause.
36
So soll der Priester dann anordnen, dass man alles aus dem Hause heraustrage, bevor er hineingeht, und zusieht ob es aussätzig ist, damit nicht alles, was im Hause ist, unrein werde. Alsdann soll er hineingehen, um den Aussatz des Hauses zu besichtigen.
37
Und wenn er an den Wänden desselben etwas wie Vertiefungen sieht, durch Blässe oder Röte entstellt, und tiefer liegend als die übrige Fläche,
38
so soll er zur Türe des Hauses herausgehen und es sogleich auf sieben Tage verschließen.
39
Am siebenten Tage soll er zurückkommen und es besichtigen. Findet er, dass der Aussatz um sich gegriffen hat,
40
so soll er befehlen, die Steine, an denen der Aussatz ist, auszubrechen und sie draußen vor der Stadt an einem unreinen Ort zu werfen,
41
das Haus selbst aber innen ringsherum abzuschaben und den abgeschabten Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu schütten,
42
und andere Steine an die Stelle der herausgenommenen zu setzen, und das Haus mit anderem Lehme zu bestreichen.
43
Wenn aber dann, nachdem die Steine herausgenommen, und der Staub abgeschabt worden, und anderer Lehm angeworfen worden ist,
44
der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz wiedergekommen ist und die Wände mit Flecken besät sind, so ist dies beharrlicher Aussatz und das Haus ist unrein.
45
Man soll es alsbald abbrechen und seine Steine, sein Holz, und allen Staub außerhalb der Stadt an einem unreinen Ort werfen.
46
Wer das Haus betritt, wenn es geschlossen ist, soll unrein sein bis zum Abend;
47
und wer in demselben schläft oder etwas ißt, soll seine Kleider waschen.
48
Wenn aber der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz nicht im Hause um sich gegriffen hat, nachdem es von neuem beworfen worden ist, so soll er es für rein erklären, da es von seinem Schaden geheilt ist.
49
Sodann soll er zu dessen Reinigung zwei Sperlinge, Zedernholz, Karmosinwolle und Ysop nehmen;
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und nachdem er einen Sperling in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet hat,
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soll er das Zedernholz, den Ysop, die Karmosinwolle, und den lebenden Sperling nehmen, und alles in das Blut des geschlachteten Sperlings und in das fließende Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52
Und so soll er es mit dem Blute des Sperlings und mit dem fließenden Wasser, dem lebenden Sperling, dem Zedernholz, dem Ysop, und dem Karmosin reinigen.
53
Endlich lasse er den Sperling in´s Feld frei fliegen und bete für das Haus, und es soll alsdann gesetzlich rein sein.
54
Dies sind die Vorschriften über die verschiedenen Arten von Aussatz und Grind,
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den Aussatz an Kleidern und Häusern,
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an Narben, an ausbrechenden Blattern, an glänzenden Flecken, und nach verschieden aussehender und geänderter Färbung.
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damit man wissen könne, wann etwas rein oder unrein ist.