Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 7 -

Das Gesetz vom Schuldopfer

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig.
2
An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er(a) an den Altar sprengen ringsum.
3
Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
4
und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen.
5
Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jehova: es ist ein Schuldopfer.
6
Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.
7
Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. -
8
Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9
Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.
10
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Das Gesetz der Friedensopfer

(3. Mose 3,1-17)
11
Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jehova darbringt:
12
Wenn man es zum Danke(b) darbringt, so bringe man nebst dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl.
13
Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als Opfergabe darbringen, nebst seinem Dank-Friedensopfer(c).
14
Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe, dem Jehova als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören.
15
Und das Fleisch seines(d) Dank-Friedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen.
16
Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann was davon übrigbleibt gegessen werden;
17
und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18
Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.
19
Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen;
20
aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jehova gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
21
Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jehova gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden

22
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
23
Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen.
24
Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.
25
Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jehova darbringt - die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
26
Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh.
27
Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen

28
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
29
Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jehova darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jehova bringen.
30
Seine Hände sollen die Feueropfer Jehovas bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben.
31
Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben.
33
Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden.
34
Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr(e) von seiten der Kinder Israel. -
35
Das ist das Salbungsteil(f) Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jehovas, an dem Tage(g), da man(h) sie herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben,
36
das Jehova geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man(i) sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern.
37
Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers,
38
welches Jehova dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jehova darzubringen, in der Wüste Sinai.

Fußnoten

(a)7:2 d.h. der Priester
(b)7:12 Anderswo: Lob, eig. Anerkennung
(c)7:13 O. Lob-Dankopfer
(d)7:15 des Opfernden
(e)7:34 Eig. ein für ewig Bestimmtes
(f)7:35 W. die Salbung
(g)7:35 d.h. von dem Tage an
(h)7:35 O. er
(i)7:36 O. er

Das Gesetz vom Schuldopfer

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Und dies sind die Vorschriften des Schuldopfers: Es ist hochheilig;
2
darum soll da, wo das Brandopfer geschlachtet werden wird, auch das Schuldopfer geschlachtet werden; das Blut desselben soll rings um den Altar gegossen werden.
3
Man soll davon den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, opfern;
4
beide Nieren, und das Fett, das an den Weichen liegt, und das Netz der Leber mit den Nieren.
5
Und der Priester soll es auf dem Altare verbrennen; es ist ein dem Herrn für die Schuld dargebrachtes Feueropfer.
6
Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von diesem Fleische an heiliger Stätte essen, weil es hochheilig ist.
7
Wie das Sündopfer, so wird auch das Schuldopfer dargebracht; für beide Opfer soll die gleiche Vorschrift gelten. Dem Priester, der sie opfert, sollen sie gehören.
8
Der Priester, welcher das Brandopfer darbringt, soll das Fell desselben erhalten.
9
Und jedes Speiseopfer von feinem Mehl, das im Ofen gebacken wird, sowie alles, was auf dem Roste oder in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt;
10
es mag mit Öl angemacht oder trocken sein, unter alle Söhne Aarons soll es zu gleichem Teil für jeden verteilt werden.

Das Gesetz der Friedensopfer

(3. Mose 3,1-17)
11
Das sind die Vorschriften über das Friedopfer, das dem Herrn dargebracht wird.
12
Wird es als Dankopfer dargebracht, so soll man ungesäuerte, mit Öl angemachte Brote opfern und ungesäuerte Kuchen, mit Öl bestrichen, und geröstetes feines Mehl, und Kuchen mit Öl angemacht,
13
auch gesäuerte Brote zu dem Dankopfer, das als Friedopfer dargebracht wird;
14
und zwar soll davon je eines als Erstling dem Herrn geopfert werden, dieses gehöre dem Priester, der das Blut des Schlachtopfers ausgießt.
15
Das Fleisch davon aber soll an demselben Tage gegessen werden, und nichts davon soll bis zum Morgen übrigbleiben.
16
Bringt jemand infolge eines Gelübdes oder freiwillig ein Schlachtopfer dar, so soll es ebenfalls an demselben Tage gegessen werden; wenn aber etwas zum anderen Tage übrigbleibt, so darf auch das gegessen werden.
17
Was sich aber am dritten Tage vorfindet, soll mit Feuer verbrannt werden.
18
Sollte jemand noch am dritten Tage von dem Fleische des Friedopfers essen, so soll das Opfer ungültig sein und dem Darbringenden nichts nützen; ja, wer sich mit solcher Speise verunreinigt, soll der Übertretung schuldig sein.
19
Fleisch, welches mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden; im übrigen mag jeder, der rein ist, Fleisch essen.
20
Wer, während er mit Unreinheit behaftet ist, von dem Fleische des Friedopfers ißt, das dem Herrn dargebracht ist, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
21
Und wenn jemand mit der Unreinigkeit eines Menschen, oder eines Stück Viehes, oder einer anders Sache, die verunreinigen kann, in Berührung gekommen ist und von diesem Fleische ißt, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke.

Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden

22
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
23
Sage den Söhnen Israels: Das Fett von Schafen und Rindern und Ziegen sollt ihr nicht essen.
24
Das Fett eines gefallenen Aases und eines Tieres, das von einem wilde Tiere ergriffen ward, möge euch zu verschiedenem Gebrauche dienen.
25
Wer Fett ißt, das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
26
Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh.
27
Jeder, welcher Blut ißt, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.

Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen

28
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
29
Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.
30
Mit eigenen Händen soll er das Fett des Opfertieres und die Brust bringen; und nachdem er beides dem Herrn geopfert und geheiligt hat, soll er es dem Priester übergeben,
31
welcher das Fett auf dem Altare verbrennen soll; das Bruststück aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Auch das rechte Schulterstück des Friedopfertieres soll dem Priester als Anteil zufallen.
33
Derjenige, welcher von den Söhnen Aarons das Blut und Fett darbringt, soll als seinen Anteil auch das rechte Schulterstück haben.
34
Denn das Bruststück der Erhebung und das Schulterstück der Trennung habe ich von den Söhnen Israels, von ihren Friedopfern, genommen und sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen durch ewiggeltendes Gesetz vom ganzen Volke Israel gegeben.
35
Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne nach den heiligen Gebräuchen des Herrn an dem Tage, an welchem Moses sie hintreten ließ, das Priestertum zu verwalten;
36
und dies hat der Herr befohlen, ihnen seitens der Söhne Israels zu geben, als ewige Verbindlichkeit für ihre Geschlechter.
37
Dies sind die Vorschriften über das Brandopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer, und für die Einweihungs- und die Friedopfer,
38
welche der Herr Moses auf dem Berge Sinai gab, als er den Söhnen Israels befahl, dem Herrn ihre Opfer in der Wüste Sinai darzubringen.