Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Allioli - Arndt Bibel von 1914

- Kapitel 20 -

Grundsätze für die Kriegsführung

1
Wenn du gegen deine Feinde zum Kriege ausziehst und siehst Reiter und Wagen, und ein größeres feindliches Kriegsvolk, als du hast, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der Herr, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten geführt hat, ist mit dir.
2
Wenn aber die Schlacht nahe bevor steht, so soll der Priester vor das Heer treten und also zum Volke sprechen:
3
Höre, Israel! ihr liefert heute eine Schlacht gegen eure Feinde, euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht, weichet nicht, und erschrecket nicht vor ihnen;
4
denn der Herr, euer Gott, ist in eurer Mitte und wird für euch gegen eure Feinde streiten, um euch aus der Gefahr zu erretten.
5
Auch sollen die Anführer durch alle Abteilungen ausrufen, so dass das ganze Heer es hört: Wer hat ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht? Er möge hingehen und in sein Haus zurückkehren, damit er nicht etwa im Kampfe umkomme und dann ein anderer es einweihe.
6
Wer hat einen Weinberg gepflanzt und noch nicht gemeinnützig gemacht, dass alle davon essen dürfen? Er gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht etwa im Kampfe umkomme und ein anderer seine Stelle einnehme.
7
Wer hat sich einem Weibe verlobt, es aber noch nicht genommen? Er gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht etwa im Kampfe umkomme und ein anderer sie nehme.
8
Und wenn sie so gesprochen, sollen sie noch weiter zum Volke sprechen: Wer ist furchtsam und verzagten Herzens? Er gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht auch das Herz seiner Brüder zaghaft mache, wie er selbst von Furcht erfüllt ist.
9
Wenn dann die Heerführer schweigen und zu reden aufgehört haben, soll jeder seine Truppen zum Kampfe ordnen.
10
Wenn du dich anschickst, eine Stadt zu erobern, so sollst du ihr zuerst Frieden anbieten.
11
Wenn sie ihn annimmt und dir die Tore öffnet, so soll das ganze Volk, welches in derselben ist, am Leben bleiben und dir dienstbar und zinspflichtig werden.
12
Wenn sie aber keinen Bund mit dir eingehen will, sondern den Kampf gegen dich beginnt, so belagere sie.
13
Gibt sie dann der Herr, dein Gott, in deine Hand, so sollst du alles, was darin männlichen Geschlechtes ist, mit der Schärfe des Schwertes erschlagen,
14
ausgenommen die Weiber und die Kinder und das Vieh, und alles, was sonst noch in der Stadt ist. Die ganze Beute sollst du unter das Heer verteilen und die Beute deiner Feinde verzehren, welche dir der Herr, dein Gott, gegeben hat.
15
So sollst du mit allen Städten verfahren, welche sehr weit von dir entfernt liegen und nicht zu den Städten gehören, die du zum Besitze erhalten sollst.
16
In den Städten aber, welche dir gegeben werden, sollst du niemanden am Leben lassen,
17
sondern sollst sie mit der Schärfe des Schwertes töten, nämlich die Hethiter, Amorrhiter, Chananiter, Phereziter, Heviter und Jebusiter, wie dir der Herr, dein Gott, geboten hat;
18
damit sie euch nicht etwa lehren, alle die Greuel zu tun, welche sie für ihre Götter getan haben, und ihr euch gegen den Herrn, euern Gott, versündiget.
19
Wenn du eine Stadt lange Zeit belagerst und mit Belagerungswerken umgibst, um sie zu erobern, so sollst du die Bäume nicht umhauen, von denen man essen kann, noch mit der Axt die Gegend ringsherum verheeren; denn es ist ein Baum und nicht ein Mensch, und kann die Zahl der gegen dich Kämpfenden nicht vermehren.
20
Wenn aber die Bäume nicht fruchttragend, sondern wild und zu anderm Gebrauche dienlich sind, magst du sie umhauen und davon Belagerungswerke bauen, bis du die Stadt einnimmst, welche mit dir im Kampfe liegt.