1
Wenn ein Streit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
2
Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.
3
Mit 40 Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
4
Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.
Heiratspflicht des überlebenden Bruders
5
Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.
6
Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.
7
Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8
Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen,
9
so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten und ihm den Schuh von seinem Fuß ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: So soll dem Mann getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
10
Und sein Name soll in Israel »das Haus des Barfüßigen« heißen.
Verschiedene Gesetze
11
Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham:
12
so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen.
(Sprüche 11,1-3; Hesekiel 45,10-12)
13
Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.
14
Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Haus haben, ein großes und ein kleines.
15
Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, damit deine Tage verlängert werden in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt.
16
Denn ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der so etwas tut, jeder, der unrecht tut.
Vernichtung der Amalekiter
17
Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt,
18
wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht.
19
Und wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, dass du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgst. Vergiss es nicht!