Die Geistige Sonne
Band 2
Mitteilungen über die geistigen Lebensverhältnisse des Jenseits
- Kapitel 90 -
Vom Segen der weisen Beschränkung
Es ist in diesem allem, wie in dem Gebote, geistig und naturmäßig durchaus nicht als sünd- oder fehlerhaft bezeichnet, daß jemand das mit seinen Händen für seine Notdurft Gesammelte und Verfertige sich aneigne, und zwar in einem solchen Grade, daß sein Nachbar durchaus nicht das Recht haben soll, ihm ein solches Eigentumsrecht auf was immer für eine Weise streitig zu machen. Im Gegenteile findet ein jeder darin nur eine vollkommene Sicherstellung seines rechtlich erworbenen Eigentums.
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Wohl aber ist in allem dem Gesagten, wie im Gebote selbst, eine weise Beschränkung in dem Rechte, zu sammeln, einem jeden geboten. Daß das Gebot aber solches im naturmäßigen Sinne sogar aus der göttlichen Ordnung heraus bezweckt haben will, läßt sich aus den ersten jedem Menschen angeborenen Ureigentums-Dokumenten auf das Sonnenklarste beweisen. Wie aber? Das wollen wir sogleich sehen.
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Wieviel bedarf der erste Rechtskompetent im Menschen, der Magen nämlich, nach gerechtem Maße? Solches kann ein jeder mäßige Esser sicher genauest bestimmen. Nehmen wir an, ein mäßiger Esser braucht für den Tag drei Speise, was sich auf dreihundertfünfundsechzig Tage leicht berechnen läßt. Das ist sonach ein naturgerechtes Bedürfnis eines Menschen. Dieses Quantum darf er für sich alljährlich ersammeln. Hat er Weib und Kinder, so kann er für jede Person dasselbe Quantum zusammenbringen, und er hat da vollkommen seinem Naturrechte gemäß gehandelt. Einem starken Esser, der besonders schwere Arbeiten verrichten muß, sei das Doppelte zu ersammeln frei gestattet.
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Wenn dieses allgemein beobachtet wird, da wird die Erde nimmer von einer Not zu sagen haben. Denn vom Herrn aus ist ihr fruchtbarer Flächenraum so gestellt, daß bei gehöriger Bearbeitung und Verteilung des Bodens zwölftausend Millionen Menschen völlig genügend ihren Lebensunterhalt finden können. Gegenwärtig aber leben kaum etwas über eintausend Millionen Menschen auf der Erde, und darunter gibt es bei siebenhundert Millionen Notleidende.
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Worin liegt der Grund davon? Weil eben die Bedingungen dieses göttlichen Gesetzes, welches in der Natur eines jeden Menschen gegründet ist, nicht in die lebendige Ausübung gebracht werden.
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Gehen wir aber weiter. Wie groß da ein Mensch ist, und wieviel er zur Bedeckung seiner Haut bedarf, läßt sich ebenfalls leicht bemessen. Es sei aber einem jeden Menschen gestattet, sich nach Beschaffenheit der Jahreszeit eine vierfache Hautbedeckung zu verschaffen. Das ist der naturgerechte Maßstab für die Ansammlung der Kleiderstoffe und Bereitung derselben. Ich will aber noch einmal so viel hinzufügen, was die Oberkleidung betrifft, und viermal so viel für die Unterkleidung, und das des reinlichen Wechsels wegen.
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Wenn dieser Maßstab beobachtet wird, da wird es auf der ganzen Erdoberfläche keinen nackten Menschen geben. Aber wenn auf der Erde ungeheure Kleiderstoff-Fabriken errichtet sind, welche die Rohstoffe um erzwungene Schandpreise ankaufen, daraus dann eine zahllose Menge bei weitem mehr luxuriöser als nützlicher Kleidungszeuge fabrizieren, dieselben zumeist um himmelschreiende Preise an die dürftige Menschheit verkaufen, dann aber auch viele wohlhabende Menschen sich im Verlaufe von zehn Jahren, besonders weiblicherseits, mit mehr als hundertfachem Kleiderwechsel versehen - da wird dieses naturgerechte Ebenmaß auf das Allergewaltigste gestört. Gehen wir aber weiter.
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Wie groß braucht denn ein Haus zu sein, um ein Paar Menschen mit Familie und der nötigen Dienerschaft ehrlich und bequem zu beherbergen? Gehet aufs Land und überzeugt euch, und ihr werdet sicher darüber ins klare kommen, daß zu einer gerechten und bequemen Beherbergung keine hundert Zimmer fassende Schlösser und Paläste erforderlich sind.
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Was über ein solches Verhältnis ist, ist wider die Ordnung Gottes und somit wider Sein Gebot.
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Wie groß muß denn ein Grundstück sein? Nehmen wir ein mittelerträgliches Land. Auf diesem kann bei mäßiger Bearbeitung, und zwar auf einem Flächenraume von tausend eurer , für einen Menschen selbst in Mitteljahren ein völlig hinreichender, ein Jahr dauernder Lebensbedarf erbeutet werden. Bei einem guten Boden genügt die Hälfte, bei einem schlechten Boden lassen wir das Doppelte vom Mittelboden für eine Person gelten. Soviel Personen sonach ein Familienhaus zählt, so oftmal darf es naturrechtlich diesen bestimmten Grundboden-Flächenraum in den Besitz nehmen. Wir wollen aber in unserem Ausmaße recht freigebig sein und geben für die Person das Doppelte und bestimmen solches auch vollkommen als naturrechtlich von Gott aus gebilligt. Wenn die Gründe so verteilt würden, so könnten ebenfalls über siebentausend Millionen Familien auf der Erdoberfläche ihr vollkommen gesichertes Grundbesitztum finden.
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Wie es aber jetzt auf der Erde mit der Grundverteilung aussieht, so gehört der Grund und Boden den wenigen Grundbesitzern zu eigen. Alles übrige Volk ist entweder nur im Mit-, Unter- oder Pachtbesitze, und der noch bei weitem größte Teil des Volkes auf der Erde hat nicht einen Stein, den er seinem Haupte unterlegen könnte.
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Wer sonach in was immer für einer Hinsicht über dieses jetzt gegebene Maß besitzt, der besitzt es gegen das göttliche und gegen das Naturgesetz widerrechtlich und trägt als solcher Besitzer die fortwährende Versündigung an diesem Gebote an sich. Diese Versündigung ist er nur dadurch zu tilgen imstande, daß er den möglichst größten Grad der Freigebigkeit besitzt und sich gewisserart nur als einen Sachwalter ansieht, seinen zu großen Besitz für eine gerechte Anzahl Nichtshabender zu bearbeiten. - Wie aber solches in diesem Gebote zugrunde liegt, wollen wir im zweiten Punkte dieser Nachbetrachtung ersehen. -