Gottes Neue Offenbarungen

The Second Book of Moses: Exodus

Literal Standard Version :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 22 -

1
When a man steals an ox or sheep, and has slaughtered it or sold it, he repays [with] five of the herd for the ox, and four of the flock for the sheep.
2
If in the breaking through, the thief is found, and he has been struck and has died, there is no blood for him;
3
if the sun has risen on him, blood [is] for him, he certainly repays; if he has nothing, then he has been sold for his theft;
4
if the theft is certainly found alive in his hand, whether ox, or donkey, or sheep—he repays double.
5
When a man depastures a field or vineyard, and has sent out his beast, and it has pastured in the field of another, he repays [with] the best of his field, and the best of his vineyard.
6
When fire goes forth and has found thorns, and a stack, or the standing grain, or the field has been consumed, he who causes the burning certainly repays.
7
When a man gives silver or vessels to his neighbor to keep, and it has been stolen out of the man’s house; if the thief is found, he repays double.
8
If the thief is not found, then the master of the house has been brought near to God [to see] whether he has not put forth his hand against the work of his neighbor.
9
For every matter of transgression, for ox, for donkey, for sheep, for raiment, for any lost thing of which it is said that it is his, the matter of them both comes to God; he whom God condemns repays double to his neighbor.
10
When a man gives to his neighbor a donkey, or ox, or sheep, or any beast to keep, and it has died, or has been hurt, or taken captive, [with] none seeing—
11
an oath of YHWH is between them both, that he has not put forth his hand against the work of his neighbor, and its owner has accepted, and he does not repay;
12
but if it is certainly stolen from him, he repays to its owner;
13
if it is certainly torn, he brings it in [as] a witness; he does not repay the torn thing.
14
And when a man asks for [anything] from his neighbor, and it has been hurt or has died—its owner not being with ithe certainly repays;
15
if its owner [is] with it, he does not repay—if it [is] a hired thing, it has come for its hire.

Laws of Social Responsibility

16
And when a man entices a virgin who [is] not betrothed, and has lain with her, he certainly endows her to himself for a wife;
17
if her father utterly refuses to give her to him, he weighs out money according to the dowry of virgins.
18
You do not keep a witch alive.
19
Whoever lies with a beast is certainly put to death.
20
He who is sacrificing to a god, except to YHWH alone, is devoted.
21
And you do not oppress a sojourner, nor crush him, for you have been sojourners in the land of Egypt.
22
You do not afflict any widow or orphan;
23
if you really afflict him, surely if he cries to Me at all, I certainly hear his cry;
24
and My anger has burned, and I have slain you by the sword, and your wives have been widows, and your sons orphans.
25
If you lend money [to] My poor people [who are] with you, you are not as a usurer to him; you do not lay usury on him;
26
if you take the garment of your neighbor in pledge at all, you return it to him during the going in of the sun:
27
for it is his only covering, it [is] his garment for his skin; wherein does he lie down? And it has come to pass, when he cries to Me, that I have heard, for I [am] gracious.
28
You do not revile God, and you do not curse a prince among your people.
29
You do not delay your fullness and your liquids; you give the firstborn of your sons to Me;
30
so you do to your ox [and] to your sheep; it is with its mother [for] seven days, on the eighth day you give it to Me.
31
And you are holy men to Me, and you do not eat flesh torn in the field, you cast it to a dog.

Verantwortung für das Eigentum

1
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf.
2
Wenn ein Dieb beim Einbrechen in ein Haus oder bei der Untergrabung desselben betroffen und verwundert wird, so dass er stirbt, so soll der, welcher ihn erschlagen hat, keine Blutschuld haben.
3
Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan, so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben. Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte, so soll er selbst verkauft werden.
4
Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben.
5
Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen last, dass es auf fremder Trist weidet, so soll er das Beste, was er auf seinem Acker oder in seinem Weinberge hat, nach Abschätzung des Schadens als Ersatz geben.
6
Wenn Feuer auskommt und Dornen ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.
7
Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.
8
Wenn aber der Dieb unbekannt bleibt, soll der Herr des Hauses vor die Richter am Heiligtum gebracht werden und beschwören, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat,
9
um einen Betrug zu begehen, es sei an Rind, oder Esel, oder Schaf, oder Kleidung, oder an sonst etwas, worin jenem ein Schaden zugefügt werden kann; beider Streitsache soll vor die Richter kommen; und wenn diese ihn schuldig finden, so soll er seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
10
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel, oder ein Rind, oder ein Schaf, oder irgend ein anderes Tier zur Verwahrung anvertraut, und dieses stirbt, oder wird beschädigt, oder von den Feinden weggenommen, ohne dass jemand es sieht,
11
so soll ein Eid als Beweismittel gelten, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat; und der Eigentümer soll den Eid annehmen, und jener soll nicht gezwungen sein, Ersatz zu leisten.
12
Wenn es ihm aber gestohlen wird, so soll er dem Eigentümer den Schaden ersetzen.
13
Wird es von einem wilden Tiere erwürgt, so soll er das Getötete seinem Herrn bringen und hat keinen Ersatz zu leisten.
14
Wer von seinem Nächsten etwas dergleichen entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, ohne dass sein Herr dabei zugegen ist, so soll er gehalten sein, es zu ersetzen.
15
Wenn aber der Besitzer zugegen war, so soll er nichts ersetzen, besonders wenn es als Lohn für seine Arbeit gemietet war.

Moralische und zeremonielle Grundsätze

16
Wer eine Jungfrau verführt, die noch unverlobt ist, und ihr beiwohnt, der steure sie aus und nehme sie zur Frau.
17
Wenn der Vater der Jungfrau sich weigert, sie zu geben, so soll er so viel Geld zahlen, als die Jungfrauen zur Morgengabe zu empfangen pflegen.
18
Zauberer sollst du nicht leben lassen.
19
Wer einem Tiere beiwohnt, soll des Todes sterben.
20
Wer den Göttern opfert, und nicht dem Herrn allein, soll getötet werden.
21
Den Fremdling sollst du nicht betrüben, noch ihn drücken; denn ihr waret auch selbst Fremdlinge im Lande Ägypten.
22
Witwen und Waisen sollt ihr nicht beeinträchtigen.
23
Wenn ihr sie aber bedrückt und sie zu mir schreien, so werde ich ihr Rufen hören;
24
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure eigenen Weiber werden Witwen werden, und eure Kinder Waisen.
25
Wenn du jemanden aus meinem Volke, einem Armen, der bei dir wohnt, Geld leihest, so sollst du ihn nicht drängen, wie ein Erpresser, noch ihn durch Wucher bedrücken.
26
Wenn du deinem Nächsten das Oberkleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm vor Sonnenuntergang zurückstellen.
27
Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft, so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.
28
Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.
29
Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben, den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir weihen. 2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19,
30
Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir darbringen.
31
Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.